Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.12.2012 um 22:19Genau genommen ist ein Rechtsanwalt in der BRD ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass es gerade nicht sein Job ist, auf Biegen und Brechen das "Maximale" rauszuholen, sondern vielmehr darauf zu achten, dass die Rechte seines Mandanten gewahrt bleiben.Aggie schrieb:Aber ist gehört eben auch zum Job eines eines Verteidigers, für seinen Mandanten das Maximale 'herauszuholen'. Dass da manchmal - um belastende Indizien 'wegzuerklären' - von der Verteidigung Szenarien als 'möglich' präsentiert werden, die komplett absurd sind, gehört auch dazu.
Ebenso ist es Aufgabe der StA be- und entlastende Tatsachen zu ermitteln und eben nicht auf Biegen und Brechen eine Verurteilung zu erwirken.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es oft genug so aus, wie Du beschrieben hast. In unsicheren Fällen kann es durchaus schon mal passieren, dass sich die Verteidigung dazu hinreißen lässt, sich auf das Sähen von Zweifeln zu beschränken.
Oft ist es aber auch nur so, dass der Verteidiger einfach den Stuß präsentieren muss, den ihm sein Mandant erzählt. Lügen darf der RA -im Gegensatz zu seinem Mandanten- nämlich nicht.
Die Frage ist - Was spricht aus dieser Erfolgsstatistik. Ich kenne den Wilfling nicht gut genug, um mir da ein Urteil drüber zu erlauben, allerdings sind Statistiken und kriminalistische Arbeit nicht immer Freunde.Aggie schrieb:Josef Wilfling mag zwar nicht immer der diplomatischste gewesen sein, als Chef der Münchner
Mordkommission hatte er jedoch eine hervorragende Erfolgsstatistik vorzuweisen.