Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:34@wieso1Ich habe es nicht nötig, hier irgendetwas oder irgendjemanden hier aufzumischen.
Ist der von "D" genannte Verteidiger eine "Ente" und war nur dazu da den Laden hier auzmischen?
Text
Ich habe nur eine Information zur Kenntnis bekommen, die hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nahezu jeden interessiert, nämlich diejenige nach der Frage, wer wohl die Angeklagte verteidigen wird. Mich hat die Beantwortung genau dieser Frage seit vielen Monaten sehr interessiert, wie hier jeder an unterschiedlichen Stellen nachlesen kann.
Denn an der Wahl des "Wahl"verteidigers in diesem konkreten Verfahren kann man einiges ablesen, zumindest wenn man sich mit Strafprozessen ein wenig auskennt.
@wieso1Ich habe mich einfach "erkundigt". Im Übrigen wird zu diesem Verfahren auch das engere und weitläufigere Umfeld der Ermordeten erwartet.
Warum hat dann "D" die Info?
Die von mir an diesem Ort zur Kenntnis gegebenen Informationen entsprechen allesamt der Faktenlage. Spätestens mit Prozessbeginn werden sich die Zweifler an meiner Aussage eines Besseren belehrt wissen.
Ich selbst werde auch vor Ort sein.
@Tom_RipleyGenau so ist es. Allerdings wird es um das Thema "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld" im Strafurteil (§ 57 a I Nr. 2 StGB - sog. "Schuldschwereklausel") gehen.
Aber wie anderweitig erwähnt geht es im Verfahren nicht um Sicherungsverwahrung.Text
Dies verbunden mit der Folge, daß nicht nach etwa 15 - 18 Jahren durchschnittlich zu verbüßender Haftdauer eine Restaussetzung der Strafe zur Bewährung ausgesprochen wird. Vielmehr wird dies dann hier erst nach etwa 22- 25 Jahren Haftverbüßung der Fall sein.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:39Willy
Für HS geht es für den Fall eines Schuldspruches auf jeden Fall dann auch um die Zugabe
der schweren Schuld.
Für HS geht es für den Fall eines Schuldspruches auf jeden Fall dann auch um die Zugabe
der schweren Schuld.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:40@DolusDirectus
Bist Du sicher das wir es mit dem "Wahl"verteidiger S.dann zu tun haben ?
Auch daraus kann man ja einiges ableiten !
Bist Du sicher das wir es mit dem "Wahl"verteidiger S.dann zu tun haben ?
Auch daraus kann man ja einiges ableiten !
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:43Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:43@Tom_Ripley
Die Vermeidung der "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld" im Strafurteil wird hier auf jeden Fall eines der wichtigsten Aufgaben des Herrn RA S. sein, sofern die Beweislage für eine Verurteilung ansonsten reichen sollte.
Die Vermeidung der "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld" im Strafurteil wird hier auf jeden Fall eines der wichtigsten Aufgaben des Herrn RA S. sein, sofern die Beweislage für eine Verurteilung ansonsten reichen sollte.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:44@DolusDirectus
Text.
Denn an der Wahl des "Wahl"verteidigers in diesem konkreten Verfahren kann man einiges ablesen, zumindest wenn man sich mit Strafprozessen ein wenig auskennt.
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Wenn Du es nicht 100% weißt sollest Du es auch nicht schreiben bzw hervorheben denn es gibt dann sofort die ewigen Diskussionen
Text.
Denn an der Wahl des "Wahl"verteidigers in diesem konkreten Verfahren kann man einiges ablesen, zumindest wenn man sich mit Strafprozessen ein wenig auskennt.
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Wenn Du es nicht 100% weißt sollest Du es auch nicht schreiben bzw hervorheben denn es gibt dann sofort die ewigen Diskussionen
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:46@wieso1
der Rest ja aus erster Quelle, ob Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung nein. Mir wurde nur die "Verteidigung" durch Herrn Schwenn benannt.
Pflichtverteidigung schliesse ich jedoch persönlich ziemlich aus.
der Rest ja aus erster Quelle, ob Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung nein. Mir wurde nur die "Verteidigung" durch Herrn Schwenn benannt.
Pflichtverteidigung schliesse ich jedoch persönlich ziemlich aus.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:46@Willy
Willy schrieb:Wenn Du es nicht 100% weißt sollest Du es auch nicht schreiben bzw hervorheben denn es gibt dann sofort die ewigen DiskussionenUnd schürt die Hetze
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:47@Tom_Ripley
Ich verstehe Dein Gedankenspiel. Es fehlt halt die Grundlage. Du kannst nicht aus dem Fakt, dass Metzger A ne gute Mettwurst den Schluss ziehen, dass er alle Teile des Schweins zu Mettwurst verarbeitet.
Ich bin da ja nicht so firm drin. Ich hätte vermutet, dass der Mann nach dem Kachelmann Freispruch einen guten Ruf als Verteidiger hat. Andere scheinen aber zu wissen, dass der lediglich für Wiederaufnahmeverfahren taugt. Vielleicht war ja auch Kachelmann einfach nur n Ausrutscher und Schwenn rechnete nicht mit einem erstinstanzlichen Freispruch.
Ich verstehe Dein Gedankenspiel. Es fehlt halt die Grundlage. Du kannst nicht aus dem Fakt, dass Metzger A ne gute Mettwurst den Schluss ziehen, dass er alle Teile des Schweins zu Mettwurst verarbeitet.
Willy schrieb:Alle Achtung ,Sicherheitsverwahrung und Wiederaufnahmeverfahren ?Bitte?
wieso1 schrieb:Hm, doch nicht zu 100%? Aber Du hast es doch so aus "erster Quelle" dargestellt?Er meint, er weiß nicht genau, auf was es hindeutet, dass Schwenn das Mandat hat.
Ich bin da ja nicht so firm drin. Ich hätte vermutet, dass der Mann nach dem Kachelmann Freispruch einen guten Ruf als Verteidiger hat. Andere scheinen aber zu wissen, dass der lediglich für Wiederaufnahmeverfahren taugt. Vielleicht war ja auch Kachelmann einfach nur n Ausrutscher und Schwenn rechnete nicht mit einem erstinstanzlichen Freispruch.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:54@LivingElvis
Mein Eindruck von der Verteidigung Kachelmanns durch Schwenn war das er davon ausging das
diese Strafkammer fest entschlossen war den Mandanten zu verurteilen. Ihm blieb nichts weiter übrig die Verhandlung, die er im Galopp übernahm, so zu führen das er es der Kammer so schwer wie möglich macht ein Urteil zu formulieren das die Revision beim BGH nicht übersteht.
Diesen Job hat er so gut gemacht das die Kammer das dann im Laufe des Verfahrens einsah und gleich den Kachelmann freisprach.
Mein Eindruck von der Verteidigung Kachelmanns durch Schwenn war das er davon ausging das
diese Strafkammer fest entschlossen war den Mandanten zu verurteilen. Ihm blieb nichts weiter übrig die Verhandlung, die er im Galopp übernahm, so zu führen das er es der Kammer so schwer wie möglich macht ein Urteil zu formulieren das die Revision beim BGH nicht übersteht.
Diesen Job hat er so gut gemacht das die Kammer das dann im Laufe des Verfahrens einsah und gleich den Kachelmann freisprach.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:55Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:56ja
ich weiss was eine Revision ist.
Habe selbst mal eine gewonnen.
ich weiss was eine Revision ist.
Habe selbst mal eine gewonnen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 20:02Gut. Dann weißt Du ja auch, dass die Revision lediglich eine Überprüfung auf Rechtsfehler ist.
Sprich - solange man nicht gegen Denkgesetze verstösst, juckt das in der Revision niemanden, was das erstinstanzlich urteilende Gericht in der Tatsachenfeststellung schreibt.
Wie also sollte Schwenn die Kammer in die Gefahr gebracht haben, einen Rechtsfehler zu begehen?
Sprich - solange man nicht gegen Denkgesetze verstösst, juckt das in der Revision niemanden, was das erstinstanzlich urteilende Gericht in der Tatsachenfeststellung schreibt.
Wie also sollte Schwenn die Kammer in die Gefahr gebracht haben, einen Rechtsfehler zu begehen?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 20:04@ LivingElvis
In dem dies der Kammer nicht mehr möglich war.
In dem dies der Kammer nicht mehr möglich war.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 20:05Ist ein bisschen Off Topic, aber nach allem was ich von dem Kachelmann Prozess mitbekommen habe hätte es wohl keines Starverteidigers bedarft um den Prozess zu drehen. Das vermeintliche Opfer hat sich ja geradezu angeboten zum Zerrupfen. War ja bisschen so eine ähnliche Geschichte wie bei Strauß-Kahn...
War Schwenn denn zuvor schon als Starverteidiger bzw. als Promianwalt bekannt?
War Schwenn denn zuvor schon als Starverteidiger bzw. als Promianwalt bekannt?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 20:08@ Konrad Tölz
Es war die feindliche Atmosphäre gegen Kachelmach der "speziellen" Justiz in Mannheim, die einen
entsprechenden Verteidiger nötig machte.
Und Schwenn ist ja auch Spezialist für falsche Sexual Anschuldigungen.
Also der passte schon.
Ob er zu HS passt, wer weiss?
Es war die feindliche Atmosphäre gegen Kachelmach der "speziellen" Justiz in Mannheim, die einen
entsprechenden Verteidiger nötig machte.
Und Schwenn ist ja auch Spezialist für falsche Sexual Anschuldigungen.
Also der passte schon.
Ob er zu HS passt, wer weiss?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 20:09Ja, der hat Wolf verteidigt und war auch bei einigen der Reemtsma-Prozessen dabei.
Meist macht der Mann Wirtschaftssachen. Wie fast alle sehr guten Anwälte. Damit verdient man halt am Besten.
Der ist sicher ein Top-Anwalt. Da gibt´s keinen Zweifel. Aber er ist so vielfältig und gut, dass er genaugenommen schon "zu gut" ist, um durch seine Anwesenheit auf ein Wiederaufnahmeverfahren schließen zu wollen.
Meist macht der Mann Wirtschaftssachen. Wie fast alle sehr guten Anwälte. Damit verdient man halt am Besten.
Der ist sicher ein Top-Anwalt. Da gibt´s keinen Zweifel. Aber er ist so vielfältig und gut, dass er genaugenommen schon "zu gut" ist, um durch seine Anwesenheit auf ein Wiederaufnahmeverfahren schließen zu wollen.