Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.12.2012 um 19:34Anzeige
@wieso1Ich habe es nicht nötig, hier irgendetwas oder irgendjemanden hier aufzumischen.
Ist der von "D" genannte Verteidiger eine "Ente" und war nur dazu da den Laden hier auzmischen?
Text
@wieso1Ich habe mich einfach "erkundigt". Im Übrigen wird zu diesem Verfahren auch das engere und weitläufigere Umfeld der Ermordeten erwartet.
Warum hat dann "D" die Info?
@Tom_RipleyGenau so ist es. Allerdings wird es um das Thema "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld" im Strafurteil (§ 57 a I Nr. 2 StGB - sog. "Schuldschwereklausel") gehen.
Aber wie anderweitig erwähnt geht es im Verfahren nicht um Sicherungsverwahrung.Text
Und schürt die HetzeWilly schrieb:Wenn Du es nicht 100% weißt sollest Du es auch nicht schreiben bzw hervorheben denn es gibt dann sofort die ewigen Diskussionen
Bitte?Willy schrieb:Alle Achtung ,Sicherheitsverwahrung und Wiederaufnahmeverfahren ?
Er meint, er weiß nicht genau, auf was es hindeutet, dass Schwenn das Mandat hat.wieso1 schrieb:Hm, doch nicht zu 100%? Aber Du hast es doch so aus "erster Quelle" dargestellt?