@talida mir ging es nicht darum ob das als Beweis zählen kann. Aber wir können eben hier nur mit den Fakten arbeiten, die wir haben.
Und da es den Zweiflern hier ja drum geht, ob es zeitlich machbar ist muss man diese zwei genannten Zeitpunkte eben als Grundlage nehmen.
@wieso1 vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt: ich war wirklich nicht dabei in der Nacht. Ich habe nicht mit der Mieterin gekuschelt
;). Sprich: ich kann dir nicht sagen um wieviel Uhr das war.
Vom Gefühl her war es wohl eher später weil die Untermieterin ja schon im Tiefschlaf war. Und ich vermute auch mal, wenn die Uhrzeit die die Mieterin genannt hat sehr weit weg von der Zeit liegen würde die der Forensiker als Todeszeitpunkt festgelegt hat, dann wäre die Aussage der Mieterin nicht tatrelevant und wäre in xy nicht erwähnt worden. Es war ihnen aber scheinbar wichtig, diese beruhigende Stimme zu erwähnen. Also gehe ich davon aus, dass die KP weiß, dass das um den Zeitraum der Tat war.