Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
20.09.2012 um 16:12Zurück zu den Fakten. Habe es leider nicht früher geschafft, zu schreiben.
Ich möchte noch mal auf die Anklageschrift zurück kommen.
Es wäre interessant, diese zu kennen.
Denn mit dieser muss die StA Farbe bekennen.
Da die Anklage zum Landgericht -Schwurgericht- erhoben worden ist, muss in der Anklageschrift das sog. "Wesentliche Ergebnis der Ermittlungen" mitgeteilt werden (§ 200 Abs. 2 StPO).
Darin sind auszuführen "die Tatsachen samt Beweisgrundlage, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt. Bloß formelhafte Wendungengenügen nicht, wie zB ´Der Angeschuldigte leugnet zwar, wird aber durch die Beweismittel überführt werden´"(vgl. Meyer-Goßner, Komm zur StPO, 54. Aufl., § 200 Rz 18).
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass einer derartige Anklage diktiert, in einer überlasteten Kanzlei geschrieben, korrigiert, fotokopiert etc werden muss, dann dauert es bis zur Einreichung bei Gericht surchaus 2-4 Wochen.
Hieraus schlussfolgere ich, dass es keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Anklageerhebung und der Aktion in der Becherhöllstraße gibt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, geht die StA derzeit von einer Alleintäterschaft aus. Dies heißt für mich, dass sie einen Mittäter nicht kategorisch ausschließt, aber derzeit kein Packende hinsichtlich eines Mittäters hat.
Ich möchte noch mal auf die Anklageschrift zurück kommen.
Es wäre interessant, diese zu kennen.
Denn mit dieser muss die StA Farbe bekennen.
Da die Anklage zum Landgericht -Schwurgericht- erhoben worden ist, muss in der Anklageschrift das sog. "Wesentliche Ergebnis der Ermittlungen" mitgeteilt werden (§ 200 Abs. 2 StPO).
Darin sind auszuführen "die Tatsachen samt Beweisgrundlage, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt. Bloß formelhafte Wendungengenügen nicht, wie zB ´Der Angeschuldigte leugnet zwar, wird aber durch die Beweismittel überführt werden´"(vgl. Meyer-Goßner, Komm zur StPO, 54. Aufl., § 200 Rz 18).
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass einer derartige Anklage diktiert, in einer überlasteten Kanzlei geschrieben, korrigiert, fotokopiert etc werden muss, dann dauert es bis zur Einreichung bei Gericht surchaus 2-4 Wochen.
Hieraus schlussfolgere ich, dass es keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Anklageerhebung und der Aktion in der Becherhöllstraße gibt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, geht die StA derzeit von einer Alleintäterschaft aus. Dies heißt für mich, dass sie einen Mittäter nicht kategorisch ausschließt, aber derzeit kein Packende hinsichtlich eines Mittäters hat.