@Weisbirke ich kann natürlich nachvollziehen, daß es Dir am liebsten wäre, daß die H.S. aus dem Knast kommt. Ich glaube, daß niemand in diesem Forum ist, der sich das nicht wünscht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß bei ihr zu Hause DREI Mädchen auf sie warten.
Allerdings muss ich Dich da etwas von Deinem "Wunschschloss" herunterholen, denn wie schon oft genug ausgeführt- und von
@Verbum_peto bestätigt, herrscht in Koblenz der Grundsatz "U-Haft schafft Rechtskraft".
In Koblenz, bzw. der dortigen Justiz gilt als lex specialis zum StGB, bzw. zur StPO das sog. "LEX Koblenz", das je nach Bedarf beide Gesetze entweder extrem restriktiv oder auch -entgegengesetzt- extrem extensiv auslegt !
Dies hat auch in der Vergangenheit oft genug dazu geführt, daß U-Häftlinge trotz nicht vorhandener Beweise, sondern nur auf Basis mehr oder weniger dichter Indizienketten "lebenslänglich" bekommen haben.
In diesem Fall könnte wegen der Schuldschwereklausel im Strafurteil, sofern die Tatbegehungsweise entsprechendes hergibt, "lebenslänglich" auch heißen, daß sie erst mit 71 Jahren die JVA "auf Bewährung" verlassen darf !
Wir wollen alle, daß dies nicht so kommen wird-ich auch ! Aber ich glaube NICHT dran !