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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 22:51
@DolusDirectus
Zitat von DolusDirectusDolusDirectus schrieb:daß sie erst mit 71 Jahren die JVA "auf Bewährung" verlassen darf !
Wo steht das bitte? Ist übrigens von Bundesland zu Bundesland verschieden, wenn ich das als Laie mal anmerken darf...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 22:53
Der Gesichtsverlust ist das Eine.

Erschwerend kommt hinzu, dass, selbst wenn man sich neu orientiert, viele Beweise vernichtet sind.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 22:55
Mal 'ne technische Frage. Heute ging es ja wieder um das Thema Tanken und Kanister. Vorteil vom Kanister ist ja, dass man nachts nicht an eine Tankstelle muss.

Ich weiß, dass es möglich ist, Benzin aus einem Tank zu "klauen". Ist das technisch aufwändig? Könnte es auch so gewesen sein, dass sie Wochen vor der Tat einfach vollgetankt hat und daheim in der Garage in aller Ruhe ihre Kanister vollgemacht hat?

Wisst ihr, was ich meine? So umgeht sie, dass sich irgendwer an eine Frau mit Kanister erinnert, hat aber alle Vorteile, die ein Kanister bietet?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 22:57
Das klang ja heute nicht so, als ob die Kripo sich nicht sicher wäre. Es wird ein Indizienprozess und die sind immer kniffelig. Es muss frustrierend für die Kripo sein, denn die Frau war ja 7,5 Stunden auf öffentlichen Straßen unterwegs, d.h. es müssen sie viele geseheh haben, aber keiner kommt und macht eine Aussage.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 22:59
@MissMary

Wenn sie es tatsächlich war.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:00
@Singaporesling
§ 57 a Nr. 2 StGB !

15 Jahre Mindestverbüßungszeit bei "normalen" Mörderin - § 57 a Nr. 1 StGB !

18 Jahre Mindestverbüßungszeit bei besonders grausamen oder brutalen Mördern (wenn im Strafurteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird-wovon ich in diesem Fall zu fast
100 % ausgehe !

ABER nach dem Durchschnitt verbüßen solche Mörder ca. 22 - 25 Jahre Haftzeit, bevor sie die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen !

Natürlich wird die Zeit der U-Haft mit angerechnet !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:01
@DolusDirectus
Da bin ich jetzt mal auf die Aussage eines Profis gespannt ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:02
@Singaporesling
ich kenne das natürlich nur aus der Praxis und durch meine Ausbildung. Eigenes Erleben kann ich hierzu nicht liefern !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:03
@MissMary

Benzin klauen scheitert daran dass die meisten Fahrzeuge angeschlossene Tankklappwn haben.

Die kannst du nicht mal eben so mit nem Messer aufknacken.

Die Schlussfolgerung, dass jemand auf öffentlichen Straßen gesehen wird, ist mutig. Auch wenn die Kripo sich selbstverständlich an diesen Strohhslm klammert.

Und selbst wenn.

Warst du heute auf ner öffentlichen Straße unterwegs? Wiwvielen bist du begegnet? An wieviele davon erinnerst du dich und zu wievielen könntest du was sagen?

Noch Fragen Kienzle?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:05
Ich glaube nicht, dass man einen Kanister an der Stammtankstelle volltankt, wenn man in diese Richtung geplant hat - das Absaugen aus dem Tank ist nicht wirklich schwierig - aber dann wäre der Kanister evtl. aufgefallen - ausser es wäre schon immer ein Kanister mit Inhalt vorhanden gewesen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:07
@DolusDirectus
Nein, war eine Schätzung... wie gesagt, kommt darauf an, in welchem Bundesland man seinen dauerhaften Wohnsitz hat. Dementsprechend unterschiedlich werden auch die SV gehandelt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:08
Mich würde BRENNEND interessieren welcher Zeuge die Verdächtige um 6 Uhr morgens hat heimkommen sehen.

Bin nach wie vor der Meinung(falls sie es wirklich war),daß es einen Mittäter bzw. Mitwisser geben dürfte.

Die Motivangabe Habgier ist ja erstmal eine gewagte Unterstellung.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:11
@Verbum_peto
Ich gehe ja auch nicht davon aus, dass sie das Benzin klaut, sondern, dass sie es aus dem eigenen Tank wieder abgelassen hat, damit es nicht so auffällt, wie an der Tankstelle Kanister zu befüllen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:12
Falls sie irgendwo getankt hat,muß sie es ja nicht selbst gewesen sein,die getankt bzw. bezahlt hat(falls sie nicht alleine war).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:13
@waldlichtung
"Die Motivangabe Habgier ist ja erstmal eine gewagte Unterstellung."

Dies wäre aber völlig anders zu beurteilen, wenn es jemanden gäbe, dem die HS gesagt hätte, "man jetzt wollen die noch da und dort mit dem Kreuzschiff hinfahren und dann noch die blöde Weltreise, etc.".

Weisst Du, was ich meine ?

Wenn sie mit jemandem gesprochen hat, demgegenüber sie evtl. sogar mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, daß "dann ja das ganze Erbe im Erbfall" ja schon größtenteils aufgebraucht ist"
und diese Person- so in die Richtung- auch schon vernommen wurde ?

Dann reicht das für "Habgier" !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:13
Wird eine Strafe mit einer Vollzugsdauer von mehr als sechs Monaten in einer für den Aufenthaltsort zuständigen Vollzugsanstalt vollzogen, so ist die verurteilte Person in die für den Wohnort zuständige Vollzugsanstalt zu verlegen, wenn sie es binnen zwei Wochen nach der Aufnahmeverhandlung (Nummer 16 der Vollzugsgeschäftsordnung - VGO -) bei der Vollzugsanstalt beantragt. Wird eine solche Strafe im Anschluss oder in Unterbrechung der Untersuchungshaft vollzogen, so ist die verurteilte Person in die für den Wohnort zuständige Vollzugsanstalt zu verlegen, wenn sie dies binnen zwei Wochen nach der Mitteilung gemäß Nummer 32 Abs. 5 VGO bei der Vollzugsanstalt beantragt.

Die Vollzugsanstalt weist sie bei der Aufnahmeverhandlung oder bei der Mitteilung nach Nummer 32 Abs. 5 VGO auf diese Möglichkeit hin und gibt der Vollzugsanstalt des anderen Landes, in welche die verurteilte Person verlegt werden soll, zur Prüfung die die örtliche Zuständigkeit der Vollzugsanstalt begründenden Umstände an und teilt mit, wie der Wohnort der verurteilten Person festgestellt wurde.

Das ist nun etwas zu früh, nur mal so als Theorie aus der Praxis ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:13
Also ich muss jetzt mal sagen, dass ich nicht zu denen gehöre die sie da um jeden Preis raus haben wollen. Ich bin da ganz ehrlich: wenn sie es nicht war dann wünsche ich ihr von Herzen, dass sie einen Neuanfang mit den Ihren schafft und das alles hinter sich lassen kann. Jedoch wenn sie es war (und weder das eine noch das andere kann hier ein Nicht-Tatbeteiligter behaupten) dann wäre es mir persönlich doch ganz recht sie bliebe dort wo sie ist. Das heißt nicht, dass ich sie verurteile oder ihre Unschuld nicht für möglich halte. Aber ich weiß es eben nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:15
@Malilule
Unterschreibe ich so komplett


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:16
In Anbetracht der gesamten bekannten Umstände ist mir das alles suspekt.

-Weite Strecke
-Kinder
-Risiko
-Probleme bei der Tatbegehung
etc.

Die Wahrscheinlichkeit,daß da irgendwas schiefläuft ist immens.

Falls sie es wirklich gewesen ist(woran ich Zweifel habe),hat sie bis jetzt Glück gehabt,nicht entlarvt worden zu sein.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.07.2012 um 23:16
@Malilule
ich unterschreibe das auch !

Wenn sie es war, dann kommt sie nicht vor dem 70. Lebensjahr auf freien Fuss !


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