Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:21@Verbum_peto
Will er deshalb hier Unruhe stiften , indem er diese Gespraechsgruppe hier verunglimpft.?
Will er deshalb hier Unruhe stiften , indem er diese Gespraechsgruppe hier verunglimpft.?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:21@Verbum_peto
was ist Deine SCHLUSSFOLGERUNG aus dieser Dir aktuell vermittelteten Information zu den "NEUEN" Vermögensverhältnissen von BS ?
was ist Deine SCHLUSSFOLGERUNG aus dieser Dir aktuell vermittelteten Information zu den "NEUEN" Vermögensverhältnissen von BS ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:23@ Dolus
Nehm die beiden postings von Singa und erkläre der Gemeinde mal Nötigungsnotstand als Rechtfertigungsgrund.
Nehm die beiden postings von Singa und erkläre der Gemeinde mal Nötigungsnotstand als Rechtfertigungsgrund.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:24@Meisterede
Verunglimpfen? Naja er hat gesagt, dass viele Hobbydetektive im Netz unterwegs sind und, dass man bedenken soll, dass diese nicht mehr Wissen haben sondern nur Theorien aufstellen. Mir kam das eher so vor, dass er vorbeugen wollte, dass nicht HInz und Kunz bei Ihnen anruft um zu sagen, dass es neues Wissen im Netz zum Fall gibt. Kann mich natürlich auch täuschen.
Verunglimpfen? Naja er hat gesagt, dass viele Hobbydetektive im Netz unterwegs sind und, dass man bedenken soll, dass diese nicht mehr Wissen haben sondern nur Theorien aufstellen. Mir kam das eher so vor, dass er vorbeugen wollte, dass nicht HInz und Kunz bei Ihnen anruft um zu sagen, dass es neues Wissen im Netz zum Fall gibt. Kann mich natürlich auch täuschen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:27@Verbum_peto
mir ist momentan nicht ganz klar, wie der Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB hier in´s Spiel zu bringen ist ?
Hilf mir bitte "auf die Sprünge" ?
mir ist momentan nicht ganz klar, wie der Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB hier in´s Spiel zu bringen ist ?
Hilf mir bitte "auf die Sprünge" ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:28@Verbum_peto: super!
@DolusDirectus : ich verstehe es so, dass man etwas tun könnte, weil man im Prinzip nicht anders kann /dazu gezwungen wird/ in der Klemme ist.
@DolusDirectus : ich verstehe es so, dass man etwas tun könnte, weil man im Prinzip nicht anders kann /dazu gezwungen wird/ in der Klemme ist.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:28Ich sprach auch vom Rechtfertigungsgrund.
Les einfach die postings.
Les einfach die postings.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:30@ Malilule
So kann man es sehen.
So kann man es sehen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:31@Verbum_peto
der Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB ist aber ein "SCHULDAUSSCHLIESSUNGSGRUND" und KEIN Rechtfertigungsgrund !
dh es wir geprüft:
hat man tatbestandsmäßig gehandelt ?
dann: hat man einen Rechtfertigungsgrund für sich, der das eigene Handeln als nicht rechtswidrig erscheinen lässt
und zuletzt:
Hat man vtl einen Schuldausschliesungsgrund für sich vorliegen ?
zB Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB
der Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB ist aber ein "SCHULDAUSSCHLIESSUNGSGRUND" und KEIN Rechtfertigungsgrund !
dh es wir geprüft:
hat man tatbestandsmäßig gehandelt ?
dann: hat man einen Rechtfertigungsgrund für sich, der das eigene Handeln als nicht rechtswidrig erscheinen lässt
und zuletzt:
Hat man vtl einen Schuldausschliesungsgrund für sich vorliegen ?
zB Entschuldigende Notstand nach § 35 StGB
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:31@Verbum_peto
Bin zurück... musste Geld waschen ;)
Mich interessiert, ob der § 35 StGB überhaupt bei Mord gilt
Bin zurück... musste Geld waschen ;)
Mich interessiert, ob der § 35 StGB überhaupt bei Mord gilt
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:32@Verbum_peto
ih habe verstanden !
Täter zwingt HS diew Schemmers zu töten und erklärt dabei zb, wenn du die nbicht tötest, dann töte ich Deimne Kinder, die von meinem Kumpel mit der Waffe bedroht werden ?
ih habe verstanden !
Täter zwingt HS diew Schemmers zu töten und erklärt dabei zb, wenn du die nbicht tötest, dann töte ich Deimne Kinder, die von meinem Kumpel mit der Waffe bedroht werden ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:33@Singaporesling
warum hast du dann meines nicht gleich mitgenommen? ;)
Ihr beide bringt hier ganz neue Denkanstöße in die Runde,. Jenseits der abgetretenen Pfade zu schauen hat nich nie geschadet
warum hast du dann meines nicht gleich mitgenommen? ;)
Ihr beide bringt hier ganz neue Denkanstöße in die Runde,. Jenseits der abgetretenen Pfade zu schauen hat nich nie geschadet
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:34@Singaporesling
das geht ! Zb. bei von mir soeben geposteter AUSNAHMESITUATION ! Eigene Kinder gegen Schwiegereltern !
das geht ! Zb. bei von mir soeben geposteter AUSNAHMESITUATION ! Eigene Kinder gegen Schwiegereltern !
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:35@ all
es macht wieder richtig viel Freude hier mit Euch !
es macht wieder richtig viel Freude hier mit Euch !
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:37§ 35
Entschuldigender Notstand.
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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Entschuldigender Notstand.
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:41@DolusDirectus
ich kann dir nur zustimmen. Ich freue mich sehr, dass wir hier jetzt wieder sachlich diskutieren und zwar zum Thema und nicht zu Doppelnickfragen oder sonstigem.
ich kann dir nur zustimmen. Ich freue mich sehr, dass wir hier jetzt wieder sachlich diskutieren und zwar zum Thema und nicht zu Doppelnickfragen oder sonstigem.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:41@Verbum_peto
wenn es jedoch je für HS eine solche Situation gegeben hätte, dann hätte sie schon längst ausgesagt, es sei denn man hat ihr gedroht, "bei einer Aussage ihre Kinder umzubringen" !
wenn es jedoch je für HS eine solche Situation gegeben hätte, dann hätte sie schon längst ausgesagt, es sei denn man hat ihr gedroht, "bei einer Aussage ihre Kinder umzubringen" !
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:43Wenn es nämlich an die "eigenen Kinder" geht, dann macht man als Elternteil alles, ich würde sogar für mein Kind in den Tod gehen iund das habe ich NICHT leichtfertig dahingesagt, sondern "wohlüberlegt" formuliert !
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.07.2012 um 21:47@ron123
Nun, raheko hat das ja jetzt ausführlich gepostet und ich kann bestätigen, dass diese Info der Kripo nicht bekannt war und ein ganz anderes Licht auf den kompletten Vorgang wirft. Inwieweit nun in dieser Richtung ermittelt und gehandelt wird weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Jedenfalls passt in dieser Konstellation praktscih alles ins Bild. Auch der Fahrzeug-Wechsel OHNE Tanken... an jeder Tanke sind Kameras, und die wurden sicher alle gesichtet.
ron123 schrieb:..... ich kann mir die sache mit dem rauchen einfach nicht vorstellen....Ist das nicht zum Fall "Nelli Graf" ? Bitte mal was anderes rauchen...
wahrscheinlich war das nur ein grund, um jemanden dort zu treffen...???
Nun, raheko hat das ja jetzt ausführlich gepostet und ich kann bestätigen, dass diese Info der Kripo nicht bekannt war und ein ganz anderes Licht auf den kompletten Vorgang wirft. Inwieweit nun in dieser Richtung ermittelt und gehandelt wird weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Jedenfalls passt in dieser Konstellation praktscih alles ins Bild. Auch der Fahrzeug-Wechsel OHNE Tanken... an jeder Tanke sind Kameras, und die wurden sicher alle gesichtet.