Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
24.09.2022 um 13:16emz schrieb:Anscheinend wohl nicht.Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man dem nochmal genauer nachgegangen ist, um sich nicht unnötig einen Revisionsgrund einzufangen. Selbst im Parkhausmord ist man gegen Ende zweimal erneut in die Beweisaufnahme eingetreten, um sich ein paar Hilfsbeweisanträgen der Verteidigung anzunehmen - und das obwohl in dem Fall die Schuld des Angeklagten extrem offensichtlich war.
Ansonsten hätte sich das Gericht nicht mit Gutachten bemühen müssen, diese Behauptung zu widerlegen. Denn wo kein Bonus zu erwarten ist, muss man nichts widerlegen, welchen Sinn sollte das haben.
Ich muss sagen, ich finde es beruhigend zu wissen, dass Schwurgerichte auch abenteuerlichen Behauptungen der Angeklagten/Verteidigung nachgehen, selbst wenn die nach "common sense" eigentlich zu abwegig sind.