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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 20:14
@Lento
Klar kann keiner einem anderen in den Kopf sehen und as ist auch gut so. Du hast deine Meinung , ich meine und ich meine damit nicht , dass wenn er Täter zu seiner Tat steht , früher raus kommt . ganz bestimmt nicht . Aber für mich wäre es ein Anfang , die Tat anzunehmen und zu ihr zu stehen.
Und so hat jeder seine Meinung und gut ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 20:20
@Donnabella
aber es sind auch keine Dna-Spuren von anderen gefunden wurden .
Als was heißtdas jetzt im Rückschluß , das die alten Schemmers von Ausserirdischen ermordet wurden?
Man kann auch morden ohne DNA zu hinterlassen , wenn man es durchdenkt. Und da kommt der Taucheranzug mal wieder ins Spiel oder so ein Schutzanzug aus dem Baumarkt.
@Lento
Und auch das ist ein Grund ,warum der täter zu seiner Tat stehen sollte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 20:30
Es dauert noch ein wenig ehe sie die 15 Jahre abgesessen haben wird. Bis dahin sollte die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer wie viele weitere Jahre noch abzusitzen sind getroffen sein.
Eine Bewährung nach 15 Jahren Haft ist hier unwahrscheinlich.
Sehe in Ihrer aktuellen Medienaktion den Versuch diese Entscheidung indirekt zu beeinflussen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 01:21
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht hier nicht um die Untersuchung, ob ein Täter schuldfähig ist, sondern um die Frage der Freilassung bei lebenslänglich. Und da geht es um die Frage, wie gefährlich ist noch der Täter, welche Gefahr geht noch von ihm aus.
Wenn das alles wäre, bräuchte es auch keine Unterschiede beim Strafmaß 15+ für Mörderinnen mit besonderer Schwere der Schuld zu geben, wo keine reiche Schwiegereltern zur Strafwiederholung noch lebend sind.
Die Beurteilung bei einer Entlassung erstreckt sich auch auf die Gefahr anderer Straftaten, die einen Widerruf der Bewährung zur Folge hat. >>>


Eine Erstellung des Vollzugsplanes wird mit dem Gefangenen besprochen und ihn darauf hingewiesen, dass eine Mitarbeit erwartet wird. Alle halbe Jahr wird der Plan in einer Vollzugsplankonferenz überprüft. Später ist er ein wichtiger Bestandteil für die Strafvollstreckungskammer beim Antrag auf Entlassung.
Ua zielen die Behandlungsmaßnahmen bspw. auf eine verbesserte soziale Kompetenz ab (im Umfeld mit vielen Assi´s zwangsweise). Ständig "Gelbe Zettel" wegen Stress mit Bediensteten oder Gefangenen (Disziplinarverfahren innerhalb des Knast mit Kürzungen bei Einkauf bspw., oder strenge Einzelhaft und ohne TV, Radio etc.), kommen bei der Beurteilung der Entwicklung in Strafhaft nicht gut, bis hin zu Zwangsverlegungen.
Wie sie sich im Arbeitsverhalten zeigt, fließt genauso ein, wie die Straftatbearbeitung.
Kifft sie während der Haftzeit, dealt dazu noch, vertickt Uhren, Handy´s hortet Bares bspw. , kann sie sicher sein, dass dass bei der Frage einer Haftentlassung eine Rolle spielt.
Sie muß während ihrer Knastzeit ziemlich sauber laufen.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich sehe für das Leugnen andere Gründe und ich denke "Einsicht" wird man bei solchen Taten schon haben, dass man das nicht darf. Und sicher wird sie auch die Tat für sich reflektieren.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Zitat von LentoLento schrieb:Derjenige weiß genau, was er es getan hat.
Persönlich eine Tateinsicht?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 01:38
Zitat von WestwoodWestwood schrieb:Philipp54 schrieb:
Verhalten in der Haftanstalt und auch Tateinsicht spielen dabei eine Rolle. Mangelnde Tateinsicht wird das Gericht nicht wohlwollend bei einer Lockerungsentscheidung stimmen.
Zitat von WestwoodWestwood schrieb:Das wird interessant. Für eine Täterin, die behauptet, nicht die Täterin zu sein, ein echter Prüfstein.
...und wie treibt sie das im Knast weiter ?
Sozial- psychologischer Dienst, Juristen zutexten? Weiter versuchen zu manipulieren?
Fortbildung in NLP?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 08:15
Zitat von WattWatt schrieb:Es gibt keinerlei Indizien, dass außer Henrieke S. eine andere Person am Mord beteiligt war.
Macht ja auch irgendwie keinen Sinn.

Wer sollte das gewesen sein, und vor allem, welches Motiv soll derjenige gehabt haben?

Es spricht nichts dafür, dass Frau Schemmer physisch nicht in der Lage war, die Tat alleine auszuführen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 08:21
Zitat von PurePuPurePu schrieb am 10.11.2021:Ich glaube ihr kein Wort.
Geht mir genauso.

Vergleichbar mit dem Mordfall Böhringer: Mit einem Geständnis würde sie ein hohes Risiko eingehen, den Rückhalt ihrer Familie zu verlieren...und vom Erbe der Seniors hätte sie dann auch nix mehr.

Wenn sie hingegen ihre "Ich bin unschuldig"-Nummer aufrecht erhält, kann sie nach der Entlassung noch von dem Geld profitieren.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 09:31
Sowohl beim Mordfall Charlotte Böhringer als auch beim Ehepaar Schlemmer waren es die eher ungeliebten Verwandten, die aber die Kohle hatten.
Dass die Täter die Tat jeweils abstreiten, hat für mich was damit zu tun, dass sie a) noch ihr Stück vom Kuchen haben wollen und b) sie sich überhaupt nicht auf einer Stufe mit 'gewöhnlichen Kriminellen' sehen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 10:53
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wer sollte das gewesen sein, und vor allem, welches Motiv soll derjenige gehabt haben?
Der direkte Erbe hätte doch auch ein Motiv. Das finanzielle Unterstützung hat ja vor allem der Sohn bekommen und diese sollte ja eingestellt werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 11:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wer sollte das gewesen sein, und vor allem, welches Motiv soll derjenige gehabt haben?
Vllt nicht sehr originell, aber man könnte jemand für's Grobe angeheuert haben.
Sie war dann involviert / vor Ort, aber hat die Tötung nicht vollzogen.
Zitat von DuchovnyDuchovny schrieb:sie sich überhaupt nicht auf einer Stufe mit 'gewöhnlichen Kriminellen' sehen.
Der Gedanke gefällt mir allerdings.
Könnte ich mir in beiden Fällen vorstellen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 11:47
Zitat von 1cast1cast schrieb:Der direkte Erbe hätte doch auch ein Motiv. Das finanzielle Unterstützung hat ja vor allem der Sohn bekommen und diese sollte ja eingestellt werden.
Der direkte Erbe war aber nicht beteiligt, denn er hatte ein Alibi.

Im Übrigen sind Verdächtigungen gegen Angehörige hier nicht gestattet.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 11:48
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb:Vllt nicht sehr originell, aber man könnte jemand für's Grobe angeheuert haben.
Sie war dann involviert / vor Ort, aber hat die Tötung nicht vollzogen.
Da wäre es schlauer gewesen, zu Hause zu bleiben, um ein Alibi für die Tatzeit vorweisen zu können.

Nö, glaub ich nicht dran.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 11:53
Wäre sie in der Tatnacht zusammen mit jemandem unterwegs gewesen, dann hätten die Beiden sich auch gegenseitig ein Alibi geben können. Da war aber niemand.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 12:15
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Da wäre es schlauer gewesen, zu Hause zu bleiben, um ein Alibi für die Tatzeit vorweisen zu können.
Das ist ja der Punkt. Hätte sie wen gehabt, der das für sie erledigt, hätte sie wohl alles dafür getan, ein Alibi zu haben. Und zwar für die ganze Nacht.

So hat sie nur eins abends, bis sie sich von der Nachbarin zum Zigarettenkaufen verabschiedet und dann wieder morgens, wenn eben diese Nachbarin sie rauchend auf der Terrasse sieht und sie ihr hochvergnügt zuruft, was doch heute für ein wunderschöner Tag sei. :palm:


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 12:37
@quaerere1
@Philipp54

Ihr habt ja zum Großteil recht.

Natürlich muss man objektive Kriterien haben, mit denen auf die Gefahr schließen kann, welche noch von ihr aus geht.

Dazu gehört natürlich die Ausführung der Tat und natürlich das Verhalten in der JVA. Wenn sie dort weiter kriminelle oder ähnliche Handlung ausgeführt hat, wird das - je nach Art - berücksichtigt.

Etwas anderes ist aus meiner Sicht da Leugnen der Tat. Warum soll das der "Anfang" sein? Dahinter steckt doch eher ein moralischer Hintergrund, welche keinerlei Aussage trifft, wie sich das Leugnen auf die Gefährlichkeit auswirkt.

Nehmen wir mal zwei Fälle, wo die Bewertung der übrigen Umstände ähnlich sein soll.

Der eine Täter kommt aus kriminellen Kreisen, wo schwere kriminelle Handlungen quasi Tagesgeschäft sind.
Der andere Fall hat Familie und hat Gründe, welche ich weiter oben angeführt habe, die Tat abzustreiten.

Wie ist jetzt die Gefahr zu sehen, wenn beide die Tat zugeben? Wenn aus den kriminellen Kreisen stammende den Mord zugibt, dann wird er möglicherweise von seinen Kreisen gefeiert, vielleicht hat wer jemanden umgebracht, der allen ein Dorn im Auge war. Ist er durch das Geständis plötzlich ungefährlicher? Ich glaube nicht, eher im Gegenteil, von seiner Umgebung wird er möglicherweise als Held gefeiert.

Etwas anderes ist die Familie. Da treten schon erwähnten Problem auf. Kaum jemand wird aus der Familie nach einem Geständnis zu ihr stehen. Und die Gefahr, die durch die Haft von Entwurzelten ausgeht, ist höher, deshalb versuchen Richter bei kleineren Delikten meist die Haft auf Bewährung auszusetzen, weil man weiß, dass die Gefahr der Rückfälligkeit dadurch größer wird.

Diese beiden Fälle sind jeweils das Extrem, aber man erkennt aus ihnen, dass das Leugnen unterschiedlich zu bewerten ist, ich würde eher den Einfluss als gering ansehen. Das Zugeben kann pauschal eben nicht der Anfang sein, damit wird man der Problematik nicht gerecht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 13:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:und vom Erbe der Seniors hätte sie dann auch nix mehr.
Hat sie so oder so nicht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn sie hingegen ihre "Ich bin unschuldig"-Nummer aufrecht erhält, kann sie nach der Entlassung noch von dem Geld profitieren.
Sie ist steinalt wenn sie rauskommt. Was interessiert mich dann noch Geld (so fern überhaupt noch was davon da ist).
Ihr Leben ist dann so gut wie vorbei.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 13:48
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb:Sie ist steinalt wenn sie rauskommt. Was interessiert mich dann noch Geld (so fern überhaupt noch was davon da ist).
Ihr Leben ist dann so gut wie vorbei.
Sie wäre 66 nach20 Jahren Haft, wenn man vom Durchschnittsalter ausgeht hat man noch fast 20 Jahre vor sich.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 14:06
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb:Hat sie so oder so nicht.
Doch, hat sie...weil sie es mit ihrem Mann zusammen ausgeben kann.

Ich habe ja nicht geschrieben, dass sie selber von den Schwiegereltern erbt...das ist selbstverständlich nicht der Fall.
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb:Sie ist steinalt wenn sie rauskommt.
Naja, steinalt ist man mit ca. 70 ja nun noch nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

14.11.2021 um 17:36
Zitat von 1cast1cast schrieb:Sie wäre 66 nach20 Jahren Haft, wenn man vom Durchschnittsalter ausgeht hat man noch fast 20 Jahre vor sich.
aktueller Durchschnitt für Frauen ist 83,4 (Statista, Zahlen für 2018/20, also vor Corona )


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.11.2021 um 16:15
Zitat von LentoLento schrieb:dass das Leugnen unterschiedlich zu bewerten ist, ich würde eher den Einfluss als gering ansehen. Das Zugeben kann pauschal eben nicht der Anfang sein, damit wird man der Problematik nicht gerecht.
Bei der Rechtssprechung in D ist man davon abgerückt, als Begründung bei Entlassungsfragen mangelnde Tateinsicht schriftlich im Verfahren aufzuführen.
Beim Widerspruch gegen ablehnende Bescheide zur Entlassung wurde in D angeführt, dass "Ich habe die Tat nicht begangen" ihr nicht negativ ausgelegt werden darf, wenn sie dabei bleibt. Die letzten, oberen Instanzen haben sich dem angeschlossen.
Damit hast Du recht, dass es als Begründung nicht mehr ausreicht und ihr Gesamtverhalten während der Knastzeit mit ausschlaggebend ist.
Im Schweizer Strafrecht ist das anders. Darin reicht mangelnde Tateinsicht aus um zu begründen, dass das Strafziel nicht erreicht ist.

In den einzelnen Bundesländern wurde unterschiedlich entschieden, Hessen hatte z.B. eine lockere Justizpolitik. Die Entlassung des Sedlmayer-Mörder mit "besonderer Schwere der Schuld" nach 16 Jahren ist so ein Beispiel. Dort wurde die Verlegung aktiv betrieben, um bessere Chancen für eine Entlassung zu bekommen.
Die Frauen haben eine geringere Auswahl, welche Verlegung in welchen Knast sie anstreben.
Wo der Vollzug "angenehmer", "besser" ist, das Essen schmackhafter, die Ausgangsregel lockerer, usw. ist den Insassen bekannt und ein typisches Knastthema untereinander.
Ua sind Ausbildungsmöglichkeiten ein Verlegungsgrund.


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