@quaerere1 @Philipp54 Ihr habt ja zum Großteil recht.
Natürlich muss man objektive Kriterien haben, mit denen auf die Gefahr schließen kann, welche noch von ihr aus geht.
Dazu gehört natürlich die Ausführung der Tat und natürlich das Verhalten in der JVA. Wenn sie dort weiter kriminelle oder ähnliche Handlung ausgeführt hat, wird das - je nach Art - berücksichtigt.
Etwas anderes ist aus meiner Sicht da Leugnen der Tat. Warum soll das der "Anfang" sein? Dahinter steckt doch eher ein moralischer Hintergrund, welche keinerlei Aussage trifft, wie sich das Leugnen auf die Gefährlichkeit auswirkt.
Nehmen wir mal zwei Fälle, wo die Bewertung der übrigen Umstände ähnlich sein soll.
Der eine Täter kommt aus kriminellen Kreisen, wo schwere kriminelle Handlungen quasi Tagesgeschäft sind.
Der andere Fall hat Familie und hat Gründe, welche ich weiter oben angeführt habe, die Tat abzustreiten.
Wie ist jetzt die Gefahr zu sehen, wenn beide die Tat zugeben? Wenn aus den kriminellen Kreisen stammende den Mord zugibt, dann wird er möglicherweise von seinen Kreisen gefeiert, vielleicht hat wer jemanden umgebracht, der allen ein Dorn im Auge war. Ist er durch das Geständis plötzlich ungefährlicher? Ich glaube nicht, eher im Gegenteil, von seiner Umgebung wird er möglicherweise als Held gefeiert.
Etwas anderes ist die Familie. Da treten schon erwähnten Problem auf. Kaum jemand wird aus der Familie nach einem Geständnis zu ihr stehen. Und die Gefahr, die durch die Haft von Entwurzelten ausgeht, ist höher, deshalb versuchen Richter bei kleineren Delikten meist die Haft auf Bewährung auszusetzen, weil man weiß, dass die Gefahr der Rückfälligkeit dadurch größer wird.
Diese beiden Fälle sind jeweils das Extrem, aber man erkennt aus ihnen, dass das Leugnen unterschiedlich zu bewerten ist, ich würde eher den Einfluss als gering ansehen. Das Zugeben kann pauschal eben nicht der Anfang sein, damit wird man der Problematik nicht gerecht.