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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 00:47
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb am 20.07.2021:Das bedeutet , dass sie nicht bei guter Führung , wie die meisten Lebenslangen nach 15Jahren entlassen wird, sondern bei guter Führung ca 20 Jahre absitzen muß .
Das stimmt so nicht. Lebenslang bedeutet lebenslang, und wenn jemand, wie die Täterin hier, darauf beharrt, dass sie unschuldig sei, wird das als fehlende Schuldeinsicht und fehlende Reue gedeutet. Das bedeutet erst mal, dass so ein Täter nicht in Freiheit entlassen werden kann, auch nicht, wenn er 20 Jahre oder mehr abgesessen hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 10:09
@cododerdritte
So ist es nicht immer. Für Taten mit sexuellem Hintergrund trifft Deine Sichtweise zu. Es geht um die Frage der Wiederholungsgefahr und die ist bei nicht einsichtigen Tätern mit sexuellem Tathintergrund gegeben.

Etwas anderes gilt für solche Fälle wie diesem hier. Hier basiert die Tat auf verschiedenen Umständen, wodurch die Tat nicht so ohne weiteres wiederholbar ist. Die reichen Schwiegereltern kann man nun nur einmal umbringen, ähnliche "Quellen" leicht an das Geld zu kommen, sind nicht erkennbar.

Wann Sie genau entlassen wird, kann man nicht sagen, aber viel mehr als 25 Jahre wird es sicher nicht werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 11:17
Ich habe mich noch mal mit dem Fall beschäftigt.
Mittlerweile denke ich, dass sie es auf keinen Fall alleine war.
Ich kann mir nicht mehr vorstellen, das eine Frau eine derart grausame Tat ausführen kann, sei die Schwiemu noch so verhasst und eine massive GeldNOT bestand doch auch nicht.
Wie kann man (Frau) 2 Menschen gleichzeitig überwältigen? Sie musste noch ums Bett laufen um W.S. zu erreichen.

Bei den Verletzungen der Opfer drängt sich mir der Gedanke auf, dass der Täter genau wusste, wie und wo er die Stiche ansetzen musste, um effektiv und schnell zu töten.
Kann man sich so was aneignen aus Krimi-Romanen oder Web Recherche?
Das lässt mich eher an einen Mann denken, der weiss was er tun muss (Profi im weitesten Sinne).

Auch haben mich ihre Aussagen "ich bin keine Mörderin" und "ich habe die Tat nicht begangen" nachdenklich gemacht.

Gesetzt den Fall Dritte waren beteiligt, warum würde jemand so lange schweigen?
Da fällt mir nur eine event. Bedrohung an ihren Töchtern ein, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 12:09
@Cui_Bono
Es waren trotz allem betagte Leute, die nachts aus dem Schlaf gerissen wurden. Das kann eine Frau locker alleine schaffen, gerade eine so große und kräftige wie Henrike Schemmer.

Sie hatte ja noch das "Glück", dass der Senior im Bad war, als sie gerade loslegen wollte und sie erst ihn außer Gefecht gesetzt hat und die Schwiegermutter erst dann bzw. davon wach geworden ist und gar nicht wusste, was los ist.

Dann war sie auch schon bei ihr und hat auf sie eingestochen. Ich glaube nicht, dass man da eine Chance hat, auch wenn sie sich ja zumindest noch sehr kräftig gewehrt haben soll.

Alles in allem sitzt meiner Meinung nach genau die Richtige. Ihre Aussagen sind ja auch nichts Besonderes. Würde das nicht jeder Mörder sagen, der nicht gestehen möchte? Und was soll das für eine Bedrohung sein? Lieber 25 Jahre ins Gefängnis, bevor sie den Mund aufmacht? Ich glaube ihr kein Wort.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 12:36
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb:Gesetzt den Fall Dritte waren beteiligt, warum würde jemand so lange schweigen?
Da fällt mir nur eine event. Bedrohung an ihren Töchtern ein, oder?
Oder das eigentliche Ziel des ganzen wäre gefährdet.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 13:05
@PurePu

Ich habe das Jahre auch gedacht "da sitzt die Richtige".
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Es waren trotz allem betagte Leute, die nachts aus dem Schlaf gerissen wurden. Das kann eine Frau locker alleine schaffen, gerade eine so große und kräftige wie Henrike Schemmer.
Sie sollen aber ziemlich fit für ihr Alter gewesen sein. WS ging Turnen, die beiden hatten Haus und Garten im Griff. Mir fällt da auch gerade noch ein, dass WS sich wohl heftig gewehrt hat und dass man ihr nachsagte, sie hätte sich nicht "so einfach von HS umbringen lassen" (aus dem Sinn wiedergegeben). Den Überraschungseffekt des Angriffs und HS's Größe lasse ich gelten.
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Ihre Aussagen sind ja auch nichts Besonderes.
Nein, das sind sie nicht, aber das meinte ich auch nicht. Bei all ihren Lügen und Stories habe ich ein wenig den Eindruck, dass sie ausgerechnet bei den zwei Aussagen (O-Ton im Gericht habe ich aber nicht gehört), die Wahrheit sagen KÖNNTE.
Sie sagt es bei Harbort irgendwie anders als ihre sonstigen Aussagen.
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Und was soll das für eine Bedrohung sein?
An Leib und Leben ihrer Töchter, sonst fällt mir auch nichts ein.
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Lieber 25 Jahre ins Gefängnis, bevor sie den Mund aufmacht?
Ja, das ist wohl der Knackpunkt. Dem kann man nichts entgegen setzen.
Zitat von 1cast1cast schrieb:Oder das eigentliche Ziel des ganzen wäre gefährdet.
@1cast
Was meinst du genau ... komm nicht drauf :( .


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.11.2021 um 23:48
Zitat von LentoLento schrieb:Etwas anderes gilt für solche Fälle wie diesem hier. Hier basiert die Tat auf verschiedenen Umständen, wodurch die Tat nicht so ohne weiteres wiederholbar ist. Die reichen Schwiegereltern kann man nun nur einmal umbringen, ähnliche "Quellen" leicht an das Geld zu kommen, sind nicht erkennbar.
Mangelnde Tateinsicht und Reue ist bei jedem Fall ein Kriterium. Bei besonderer Schwere der Schuld, wird nach 13 Jahren incl. U-Haft, ein weiteres Strafmaß festgelegt. Also 15 Jahre +.
Danach kann ein Antrag auf Entlassung gestellt werden. Bei Ablehnung kann ein erneuter Antrag erst nach 2 Jahren nochmals gestellt werden.
Der Gedanke der Resozialisierung ermöglicht auch vor einer anstehenden Entlassung, begleitete Ausgänge, unbegleitete Ausgänge und Hafturlaub anzutreten.
Verhalten in der Haftanstalt und auch Tateinsicht spielen dabei eine Rolle. Mangelnde Tateinsicht wird das Gericht nicht wohlwollend bei einer Lockerungsentscheidung stimmen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.11.2021 um 00:01
Zitat von LentoLento schrieb:Etwas anderes gilt für solche Fälle wie diesem hier. Hier basiert die Tat auf verschiedenen Umständen, wodurch die Tat nicht so ohne weiteres wiederholbar ist. Die reichen Schwiegereltern kann man nun nur einmal umbringen, ähnliche "Quellen" leicht an das Geld zu kommen, sind nicht erkennbar.
Natürlich kann man "die reichen Schwiegereltern" nur einmal umbringen, so zynisch das auch klingen man. Und natürlich kann man diese damit nicht wiederholen, d.h. rückfällig werden.
Bei der psychologischen Beurteilung, ob jemand nach der Verbüßung der Haft rückfällig wird, muss man aber etwas weiter abstrahieren. Es geht dabei eben nicht einfach darum, ob sie die Schwiegereltern noch mal umbringen wird. Sie hat ihre Interessen über das Leben anderer gestellt und diese aus Habgier umgebracht. Wenn sie nicht einsieht und gelernt hat, ihre (unrechtmäßigen) Bedürfnisse dem höheren Recht eines anderen (auf körperliche Unversehrtheit, Leben, Eigentum) unterzuordnen, kann sie nicht entlassen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich im näheren familiären Umfeld noch wohlhabende Menschen befinden, die man beerben kann, wenn man sie umbringt.
Es geht um die Beurteilung der "kriminellen Energie" und ob man Einsicht hat, was man falsch gemacht hat. Nicht darum, dass man, wenn man nur keine Gelegenheit dazu hat weil man keine reichen zu beerbenden Verwandten mehr übrig hat, schon keinen anderen umbringen wird.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.11.2021 um 01:14
@cododerdritte

Klar kann man das auch abstrakter sehen, aber wie gesagt, man muss schon einen reale Gefahr konkretisieren, welche hier wahrscheinlich ist.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass es nicht immer fehlende Einsicht ist, die zu einer weiteren Leugnen der Tat begründetet ist, es ist häufig auch ein Teil der Gesischtswahrung, welcher jeder hat. Man darf auch nicht vergessen, sie hat Familie und ein Zugeben der Schuld z.B. der Kinder gegenüber wird das schwierigste der Welt sein. Ich will da niemals in der Haut eines Täters stecken, der eigene Kinder hat. So können sich die Angehörigen vielleicht dann doch noch daran klammern, dass derjenige möglicherweise zu Unrecht verurteilt wurde. Es gibt da andre bekannte Fälle, wo dieses Klammern an Strohhalmen bekannt ist und man sollte das einfach gewähren. So ein Fall ist eben nicht nur für die Opfer einen Tragödie. Es ist nicht nur das Leben der Schwiegereltern zerstört worden, auch das der ganzen Umgebung. Daher ist das Zugeben der Tat nicht so einfach, wie Du Dir das vorstellst und sagt nicht unbedingt etwas über Tateinsicht und Reue aus.

Daher untersucht das normalerweise nicht das Gericht sondern ein psychologischen Gutachter, welche dann auch diese psychologischen Hintergründe betrachten und auf das Gutachten basierend entscheidet das Gericht.

Etwas ganz anderes sind Sexualstraftäter, wenn diese ihre Tat leugnen, dann nehmen sie in der Regel an keiner Therapie teil, die gerade bei dieser Art des Verbrechens notwendig ist (ob mit Erfolg steht auf einem anderen Blatt). Wenn er von vornherein sich einer solchen Therapie wiedersetzt, dann ist die Wiederholungsgefahr sehr groß.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.11.2021 um 21:54
Zitat von LentoLento schrieb:Ich will da niemals in der Haut eines Täters stecken, der eigene Kinder hat
Bei mir ist es umgekehrt.
Ich möchte nicht in der Haut der Kinder stecken.


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12.11.2021 um 08:45
@Philipp54
Es gibt immer sehr viel Menschen in solchen Situationen, in deren Haut man nicht stecken will, da gehören natürlich auch die Kinder dazu. Und mit am stärksten Betroffen werden auch die Kinder sein, ich mag mir gar nicht die schuliche Sitution vorstellen. Aber auch hier würde es manchmal helfen, eine Stimmung zu schaffen, in der man das Urteil als Fehlurteil ansieht. Wie gesagt, daher kann ich jedenfalls das Leugnen von Seiten des Täters durchaus verstehen und daraus auf fehlende Reue und Tateinsicht zu schließen halte ich für mehr als gewagt.

Ich persönlich halte das Eingestehen der Schuld nicht als Zeichen dafür, dass der Täter wirklich tateinsichtig ist und die Tat wirklich bereut. Solche äußeren Zeichen sind aus meiner Sicht überbewertet, ob der Täter in Wirklichkeit meint, "Das nächste mal mache nicht mehr diese Fehler", kann niemand wissen. Wenn sie aber Voraussetzung für einen Therapie ist, ist das etwas anderes.

Um solche Themen geht es auch sehr häufig im Podcast "Sprechen wir über Mord" (wobei es mehr um die Reaktion des Täters bei der Urteilsverkündung geht).

Es gibt da zum vorliegenden Fall ebenfalls ein Podcast, wo Fischer ausführlich erklärt, warum man dem Motorradfahrer sehr gut glauben kann. Ich war vor dieser Sendung da schon etwas skeptisch bzgl. dieser Zeugenaussage (nicht aber bzgl. der Richtigkeit des Schuldspruches), dort erlangte man dann schon mehr Einblick in die Hintergründe.

https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord-ein-true-crime-podcast/der-fall-schemmer-oder-doppelmord-in-koblenz/swr2/81958052/


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.11.2021 um 18:47
Zitat von LentoLento schrieb:Daher untersucht das normalerweise nicht das Gericht sondern ein psychologischen Gutachter, welche dann auch diese psychologischen Hintergründe betrachten und auf das Gutachten basierend entscheidet das Gericht.
Eigentlich sind es psychiatrische Sachverständige und keine Psychologen.
Und die untersuchen, ob der Täter schuldfähig o.ä. ist und nicht,ob er Reue zeigt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.11.2021 um 20:23
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Verhalten in der Haftanstalt und auch Tateinsicht spielen dabei eine Rolle. Mangelnde Tateinsicht wird das Gericht nicht wohlwollend bei einer Lockerungsentscheidung stimmen.
Das wird interessant. Für eine Täterin, die behauptet, nicht die Täterin zu sein, ein echter Prüfstein.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.11.2021 um 22:38
@Lento
also ich persönlich hab damit ein Problem, wenn Täter nicht zu ihren Taten stehen und die Täterschaft leugnen. Und empfinde es dann auch als mangelnde Einsicht und dann soll der Täter ruhig noch brummen. Im speziellen Fall erzählt sie ja auch vom Fehlurteil und das unser Justizsystem versagt hat und das ist für mich echt der Knaller. Klar kann ich verstehen , dass sie sich schämt und ihren Kindern gern die Unschuldsmum vorspielt.Aber dadurch reflektiert sie ihre Taten ja auch nicht und man hat nicht das Gefühl dass sie die Taten bereut und dann soll sie ruhig noch Zeit bekommen im Knst darüber nachzudenken , mMn.Schließlich hat sie zwei Menschen auf brutale Art und Weise das Leben genommen die ihr und ihrer Familie immer geholfen haben.Und dann soll sie auch dazu stehen und sich nicht von den Taten distanzieren , denn sie hat ja auch die Taten geplant und die sind nicht mal eben so passiert.Die Tat war heimtückisch und brutal . Ist aber nur meine Meinung. Hier wird dann wieder zuviel an den Täter gedacht , nicht an die Opfer.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 01:51
Zitat von DuchovnyDuchovny schrieb:Und die untersuchen, ob der Täter schuldfähig o.ä. ist und nicht,ob er Reue zeigt.
Es geht hier nicht um die Untersuchung, ob ein Täter schuldfähig ist, sondern um die Frage der Freilassung bei lebenslänglich. Und da geht es um die Frage, wie gefährlich ist noch der Täter, welche Gefahr geht noch von ihm aus.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:also ich persönlich hab damit ein Problem, wenn Täter nicht zu ihren Taten stehen und die Täterschaft leugnen. Und empfinde es dann auch als mangelnde Einsicht und dann soll der Täter ruhig noch brummen.
Du kannst nicht in den Kopf des Täters reinschauen, was Du siehst ist nur das äußere, was Du nur allein an dem Leugnen fest machst. Ein Sachverständiger hat möglciherweise einen anderen Einblick.

Ich sehe für das Leugnen andere Gründe und ich denke "Einsicht" wird man bei solchen Taten schon haben, dass man das nicht darf. Und sicher wird sie auch die Tat für sich reflektieren. Woran macht Du das fest, dass das nicht erfolgt. Ich glaube kaum, dass es hier einen Unterschied zwischen Leugnen und nicht leugenen gibt. Derjenige weiß genau, was er es getan hat. Er hat sicher auch vor der Tat sehr viel nachgedacht, er hatte gehofft, nicht erwischt zu werden, dass er schlauer war als die Ermittler. Nun könnte man die Tat zugeben und weiter nachdenken, wie mach ich es das nächste mal besser. Wie kanst Du das bei einem Nicht-Leugner ausschließen? Hier ist schon die Frage des "nächsten Males" schon schwer zu beantworten, was wäre da für sie möglich? Und sie hat erfahren müssen, dass sie trotz einen ihr ihren Augen vermutlich guten Plans doch erwischt wurde, eigentlich ist das dann schon auch für das nächste Mal eine gewisse Abschreckung.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Hier wird dann wieder zuviel an den Täter gedacht , nicht an die Opfer.
Die Opfer werden durch einen noch so lange Haft nicht lebendig und auch nicht dadurch, dass sie nach Außen hin Reue zeigt, die möglicherweise unecht ist und in Wirklichkeit nur der vorzeitigen Entlassung dient. Wichtig ist einen Enschätzung, welche Gefahr geht noch von dem Täter aus und sicher wird man schon weil es zwei Morde waren, einen Aufschlag bei der Haftzeit geben. Dabei dürften genau diese Umstände, welche Du oben schreibst auch berücksichtigt werden. Genau das würde ja auch Dir entgegen kommen, man würde die Umstände der Tat als solche berücksichtigen. Da geht es dann wirklich um die Opfer. Aber wie gesagt, wenn der Täter etwas vorspielt und er dadurch früher entlassen wird, dann wäre das kontraproduktiv.

Und eins darf man nicht vergessen, wenn ein Täter nach der Entlassung im Leeren steht, weil sich die Familie abgewendet hat, dann ist wirklich wahrscheinlicher, dass derjenige weitere Taten begeht. Zur Resozialisierung wäre es sicher von Vorteil, wenn der Täter wieder von der Familie aufgenommen wird.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 13:48
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb am 10.11.2021:Ich habe mich noch mal mit dem Fall beschäftigt.
Mittlerweile denke ich, dass sie es auf keinen Fall alleine war.
Ich glaube das auch nicht, eher dass sie "nur" beteiligt war.
Sie hat für die Tatzeit kein Alibi, ihr Auto wurde auf der Autobahn gesehen, sie war also unterwegs...
Eventuell hat sie sich mit dem/den Tätern irgendwo getroffen und es wurde gemeinsam mit einem anderen PKW nach Hochheim gefahren?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 15:41
Zitat von DonnabellaDonnabella schrieb:ihr Auto wurde auf der Autobahn gesehen, sie war also unterwegs...
Eventuell hat sie sich mit dem/den Tätern irgendwo getroffen und es wurde gemeinsam mit einem anderen PKW nach Hochheim gefahren?
Ihr Auto wurde von dem Motorradfahrer auf der Bundesstraße in Koblenz gesehen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 16:34
@Donnabella
Es gibt keinerlei Indizien, dass außer Henrieke S. eine andere Person am Mord beteiligt war.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

13.11.2021 um 17:26
Zitat von Cui_BonoCui_Bono schrieb am 10.11.2021:Sie sollen aber ziemlich fit für ihr Alter gewesen sein. WS ging Turnen, die beiden hatten Haus und Garten im Griff. Mir fällt da auch gerade noch ein, dass WS sich wohl heftig gewehrt hat und dass man ihr nachsagte, sie hätte sich nicht "so einfach von HS umbringen lassen" (aus dem Sinn wiedergegeben). Den Überraschungseffekt des Angriffs und HS's Größe lasse ich gelten.
Der Überraschungseffekt lässt genau das zu, dass eine Frau die Tat vollbringen kann. HS kommt vom Klo und hat ein Messer im Bauch als er aus der Tür kommt, WS wird wach und die Täterin sticht bereits zu. Da braucht es weder spezielle Kenntnisse noch besondere Kraft. Die Täterin hat eine Waffe und werden -nicht unwichtig-, einzeln hintereinander überwältigt, die Opfer haben keine Waffe.


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13.11.2021 um 20:13
Zitat von Hailey25Hailey25 schrieb:Ihr Auto wurde von dem Motorradfahrer auf der Bundesstraße in Koblenz gesehen.
Ja, aber leider nicht, wer am Steuer saß oder wie viele Personen sich im Auto befanden.

Vorher wurde das Auto doch noch an irgendeiner Raststätte (Pizzeria) von einem Ehepaar gesehen, das sich an das Auto erinnerte, weil es ein paar Tage vorher in einer Tiefgarage stand?
Zitat von WattWatt schrieb:Es gibt keinerlei Indizien, dass außer Henrieke S. eine andere Person am Mord beteiligt war.
Es sind aber auch keinerlei DNA- oder sonstigen Spuren von HS selber am Tatort gefunden worden.


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