Duchovny schrieb:Und die untersuchen, ob der Täter schuldfähig o.ä. ist und nicht,ob er Reue zeigt.
Es geht hier nicht um die Untersuchung, ob ein Täter schuldfähig ist, sondern um die Frage der Freilassung bei lebenslänglich. Und da geht es um die Frage, wie gefährlich ist noch der Täter, welche Gefahr geht noch von ihm aus.
quaerere1 schrieb:also ich persönlich hab damit ein Problem, wenn Täter nicht zu ihren Taten stehen und die Täterschaft leugnen. Und empfinde es dann auch als mangelnde Einsicht und dann soll der Täter ruhig noch brummen.
Du kannst nicht in den Kopf des Täters reinschauen, was Du siehst ist nur das äußere, was Du nur allein an dem Leugnen fest machst. Ein Sachverständiger hat möglciherweise einen anderen Einblick.
Ich sehe für das Leugnen andere Gründe und ich denke "Einsicht" wird man bei solchen Taten schon haben, dass man das nicht darf. Und sicher wird sie auch die Tat für sich reflektieren. Woran macht Du das fest, dass das nicht erfolgt. Ich glaube kaum, dass es hier einen Unterschied zwischen Leugnen und nicht leugenen gibt. Derjenige weiß genau, was er es getan hat. Er hat sicher auch vor der Tat sehr viel nachgedacht, er hatte gehofft, nicht erwischt zu werden, dass er schlauer war als die Ermittler. Nun könnte man die Tat zugeben und weiter nachdenken, wie mach ich es das nächste mal besser. Wie kanst Du das bei einem Nicht-Leugner ausschließen? Hier ist schon die Frage des "nächsten Males" schon schwer zu beantworten, was wäre da für sie möglich? Und sie hat erfahren müssen, dass sie trotz einen ihr ihren Augen vermutlich guten Plans doch erwischt wurde, eigentlich ist das dann schon auch für das nächste Mal eine gewisse Abschreckung.
quaerere1 schrieb:Hier wird dann wieder zuviel an den Täter gedacht , nicht an die Opfer.
Die Opfer werden durch einen noch so lange Haft nicht lebendig und auch nicht dadurch, dass sie nach Außen hin Reue zeigt, die möglicherweise unecht ist und in Wirklichkeit nur der vorzeitigen Entlassung dient. Wichtig ist einen Enschätzung, welche Gefahr geht noch von dem Täter aus und sicher wird man schon weil es zwei Morde waren, einen Aufschlag bei der Haftzeit geben. Dabei dürften genau diese Umstände, welche Du oben schreibst auch berücksichtigt werden. Genau das würde ja auch Dir entgegen kommen, man würde die Umstände der Tat als solche berücksichtigen. Da geht es dann wirklich um die Opfer. Aber wie gesagt, wenn der Täter etwas vorspielt und er dadurch früher entlassen wird, dann wäre das kontraproduktiv.
Und eins darf man nicht vergessen, wenn ein Täter nach der Entlassung im Leeren steht, weil sich die Familie abgewendet hat, dann ist wirklich wahrscheinlicher, dass derjenige weitere Taten begeht. Zur Resozialisierung wäre es sicher von Vorteil, wenn der Täter wieder von der Familie aufgenommen wird.