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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 11:21
Zitat von maxxb74maxxb74 schrieb:Tatsache ist: es ist nicht so einfach, jemanden wegen Mordes zu verurteilen. Da müssen schon so einige stichhaltige Beweise vorliegen oder aber eine lückenlose Indizienkette, es müssen auch gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Das stimmt so nicht. Es müssen eben keine Beweise vorliegen. Und das Konstrukt einer "lückenlosen Indizienkette" gibt es juristisch nicht. In den allermeisten Fällen hat ein Gericht keine Beweise, sondern nur Indizien. Einer der wenigen Beweise, die es gibt, wäre z.B. eine Videoaufnahme des Täters bei der Tat. Aber selbst das ist oft nicht eindeutig, z.B. muss dann auch sicher sein, dass das Video tatsächlich den Täter zeigt (z.B. bei einem maskierten Überfall oder einer Aufnahme, auf der der Täter nur von hinten zu sehen ist) und dass auch wirklich die Tat zu sehen ist (z.B. ob ein Opfer wirklich aufgrund der zu sehenden Handlungen des Täters gestorben ist oder nur schwer verletzt war).

Auch Zeugenaussagen sind nicht einfach ein Beweis, denn Zeugen können sich irren, bewusst etwas falsches sagen oder Zusammenhänge ganz anders deuten, als ein zweiter direkt daneben stehender Beobachter. Insofern werden die meisten Verurteilungen anhand von Indizien vorgenommen.

Für eine Verurteilung (egal für was) muss das Gericht nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente zu der Überzeugung kommen, dass der oder die Angeklagte die Tat auf die angenommene Art und Weise begangen hat. Dazu braucht es keinen Beweis und die Indizien können durchaus auch lückenhaft sein (z.B. wenn man nicht genau sagen kann, wie das Opfer umgebracht wurde, weil man die Leiche erst nach Jahren findet).

Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt für diese Gesamtschau, aber eben nicht für jedes einzelne Indiz. Zunächst werden in einem Prozess alle Indizien (und Beweise) verhandelt, die Für- und Gegenargumente gehört. Am Ende werden alle Argumente zusammen abgewogen und die Richter müssen sich fragen, ob ihnen nach Berücksichtigung aller Argumente (sowohl der be- wie auch der entlastenden) noch Zweifel bleiben.

Harbort dagegen pflückt sich jeweils ein Indiz heraus und stellt dann dar, welche Zweifel er an diesem einen Indiz hat. Allerdings kann ein Indiz für sich alleine genommen eine ganz andere Aussagekraft als in der Gesamtschau haben. Wieso muss man eine Ewigkeiten darauf verschwenden, ob der Schlüssel geworfen oder gelegt wurde, wenn nur das Ehepaar Schemmer senior und das Ehepaar Schemmer junio überhaupt einen Schlüssel hatten? Wieso ist es relevant, dass der Motorradfahrer nicht mit Harbort reden wollte? Er hat bei der Polizei und vor Gericht eine Aussage gemacht, nur weil er die jetzt nicht vor irgendwelchen selbst ernannten Profilern und Journalisten wiederholen will, wird die Aussage nicht unglaubwürdiger.
In der Gesamtwürdigung kommt eben nur Henrike Schemmer als Täterin in Frage, und damit handelt es sich um ein jurstisch sauberes Urteil.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 13:57
Zitat von maxxb74maxxb74 schrieb:Wenn man diese Doku sieht, ist man nachher so schlau wie vorher: eine Täterschaft H.S. kann weder vehement ausgeschlossen noch tatsächlich verifiziert werden...
Hast du dir das Urteil mal durchgelesen?

Alleine ihr Verhalten vor und nach der Tat spricht Bände.

Und es hat ja auch noch andere Indizien gegeben, die auf sie als Täterin hinweisen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 14:50
@Cassandra71

Dass die Tochter gesagt hat "Mama ist heute morgen erst um 6 Uhr heimgekommen" ist auch so ein Ding, was gerne unterschlagen wird. Aber ein dicker Beweisansatz.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 14:54
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Dass die Tochter gesagt hat "Mama ist heute morgen erst um 6 Uhr heimgekommen" ist auch so ein Ding, was gerne unterschlagen wird. Aber ein dicker Beweisansatz.
Das ist nur eine Hörensage-Aussage. Soweit ich weiß hat die Tochter das nie vor der Polizei so ausgesagt und in der Verhandlung hat sie ja geschwiegen. Der offizielle Beweiswert dieser Aussage ist also gering. Aber privat kann man sich natürlich was dabei denken.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 14:55
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Dass die Tochter gesagt hat "Mama ist heute morgen erst um 6 Uhr heimgekommen" ist auch so ein Ding, was gerne unterschlagen wird. Aber ein dicker Beweisansatz.
Das hat sie damit erklärt, dass sie sich umbringen wollte. Und das hätte in Anbetracht der auf sie zukommenden finanziellen Situation auch durchaus glaubwürdig sein können.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.09.2022 um 15:01
@emz

Ich glaube sogar, dass das ein Gedanke war, der eine Rolle spielte. Sie nannten doch den Suizid ein "probates Mittel".
Nach dem Motto: fahrmermal auf Koblenz, Schwiegereltern erstechen, und wenn ich erwischt werde, mache ich Suizid.

Ihre Äußerungen zu den Suizid-Fahrten waren ja auch sehr wirr.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 01:40
@Scarbi

Hat sie denn gesagt sie würde suizid begehen, sofern sie erwischt würde? So viel ehre traue ich dieser mehrfachmörderin nicht zu.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 08:30
Zitat von DonnieBrasco1DonnieBrasco1 schrieb:Hat sie denn gesagt sie würde suizid begehen, sofern sie erwischt würde? So viel ehre traue ich dieser mehrfachmörderin nicht zu.
Ich denke schon...allerdings zweifeln Ermittler doch die Selbstmordabsichten an oder?


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24.09.2022 um 08:43
@kittyka
Das Gericht ebenso. Das, was sie zu dem Thema erzählte, passte ja auch vorne und hinten nicht zusammen. Laut Urteil.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 10:10
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Das Gericht ebenso. Das, was sie zu dem Thema erzählte, passte ja auch vorne und hinten nicht zusammen. Laut Urteil.
Sollte wohl eine Strafmilderung bewirken. Also sich als suizidgefährdet darzustellen. ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 10:19
@kittyka

Damit wollte sie wohl irgendwie ihre komischen Autofahrten erklären. Wie sie es genau realisieren wollte, geht aus dem Urteil nicht hervor.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 10:42
Zitat von kittykakittyka schrieb:Sollte wohl eine Strafmilderung bewirken. Also sich als suizidgefährdet darzustellen. ;)
Nein, es ist wie @Scarbi schreibt. Sie wollte damit die nächtliche Fahrt und die Abwesenheit von zu Hause in der Tatnacht erklären.

Weil jemand Selbstmordabsichten hat gibt es keine Strafmilderung wegen Mitleidsbonus. Wegen Suizidalität kann man auch nicht auf fehlende oder herabgesetze Steuerungs- und Einsichtfähigkeit plädieren, wenn man 320 km durch die Nacht fährt, um seine Schwiegereltern umzubringen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 10:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Weil jemand Selbstmordabsichten hat gibt es keine Strafmilderung wegen Mitleidsbonus. Wegen Suizidalität kann man auch nicht auf fehlende oder herabgesetze Steuerungs- und Einsichtfähigkeit plädieren, wenn man 320 km durch die Nacht fährt, um seine Schwiegereltern umzubringen.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sie das so als allerletzten Bonus im Hinterkopf hatte. Strafminderung wegen Suizidalität. Sie scheint ja mittlerweile stabiler zu sein. Wenn jemand mit Suizidalität im Knast 10 Jahre überlebt, ist sie wohl über den Berg.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 11:39
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sie das so als allerletzten Bonus im Hinterkopf hatte. Strafminderung wegen Suizidalität.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Denn das war Verteidigungsstrategie, einen Grund für die nächtliche Fahrt zu liefern, was aber im Urteil komplett zerpflückt wurde.
Das wird ihr ihr Anwalt schon erklärt haben, dass es bei Mord keinerlei Bonus gibt. Und so dumm scheint sie nun nicht zu sein, dass sie das nicht verstanden haben könnte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 11:43
Zitat von emzemz schrieb:Und so dumm scheint sie nun nicht zu sein, dass sie das nicht verstanden haben könnte.
Nun, sie hat sich insgesamt mit Vor- und Nachtagverhalten nicht durch übermäßige Cleverness hervorgetan. Würde sie nicht so viel gequasselt haben, wäre eine Verurteilung deutlich schwieriger geworden. Auch ihr Benehmen am Auffindeort. Allein die Aussage, dass man Suizid als "probates Mittel" ansieht, ist wenigstens seltsam.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 12:33
@Scarbi

Darum geht es doch gar nicht, wo sie jeweils von falschen Voraussetzungen ausgegangen und sich unklug verhalten hat.
Die Annahme, sie könnte im Prozess die Suizid-Theorie aufgestellt haben, um einen Bonus im Falle einer Verurteilung wegen Mordes zu erlangen, ist einfach abstrus.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 12:35
@emz

Es als Alibi einsetzen zu wollen, während ihre Schwiegereltern ermordet werden, ist natürlich nicht abstrus. ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 13:03
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Es als Alibi einsetzen zu wollen, während ihre Schwiegereltern ermordet werden, ist natürlich nicht abstrus.
Sie wollte es doch nicht als Alibi einsetzen, sondern als Erklärung dafür, warum sie eben kein Alibi hat, weil sie ja eben in der Nacht nicht zuhause war, sondern mit dem Auto unterwegs war.

Das ist ja gerade der Grund, warum Anwälte immer dazu raten, bei der Polizei lieber gar nichts zu sagen. Man ist nicht verpflichtet, für jeden möglichen Zeitpunkt ein Alibi zu haben. Viele Menschen haben für viele Stunden jedes Tages und/oder jeder Nacht kein Alibi. Ein Alibi zu haben, entlastet jemanden, aber es ist eben auch kein Indiz und schon gar kein Beweis dafür, dass man der Täter ist.

Aber wenn man dann in einer Vernehmung sitzt und die Polizisten einen fragen, warum man zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas bestimmtes getan hat (hier: in der Tatnacht alleine mit dem Auto rumgefahren), können viele Menschen das nicht unbeantwortet und offen stehen lassen, weil die glauben, dass sie das verdächtig macht. Richtig verdächtig machen sie sich aber vor allem damit, dann irgendwelche Räuberpistolen zu erzählen, mit denen sie ihr Verhalten begründen und rechtfertigen wollen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 13:03
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Es als Alibi einsetzen zu wollen, während ihre Schwiegereltern ermordet werden, ist natürlich nicht abstrus. ;)
Anscheinend wohl nicht.
Ansonsten hätte sich das Gericht nicht mit Gutachten bemühen müssen, diese Behauptung zu widerlegen. Denn wo kein Bonus zu erwarten ist, muss man nichts widerlegen, welchen Sinn sollte das haben.
2. Stellungnahme des Sachverständigen Dr. ...

Der Sachverständige Dr. ... hat in seinem Gutachten am 19.06.2013 ausgeführt, dass sich die Angaben der Angeklagten zu ihrem Befinden am 07.07.2011 und in den Tagen zuvor sowie zu einem am 07.07.2011 gefassten Suizidvorsatz aus sachverständiger Sicht nicht verifizieren lassen.
Quelle: https://openjur.de/u/841958.html


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.09.2022 um 13:06
Sie sagte sie wollte Suezid begehen und dann denkt sie noch daran, das der Wagen Probleme ja macht, das der morgens ja noch in die Werkstatt muss und stellt ihn dort ab.


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