Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
18.09.2022 um 14:10Gibt es die Aktenzeichen-Folgen noch irgendwo zu sehen?
Scarbi schrieb:Ich habe sie vergeblich gesucht. Ich fürchte, die hat man alle rausgenommen.Schau mal hier.
Ockedie schrieb am 26.12.2021:Ich fände beide xy-Sendungen (die vom 11.04.2012 und die vom 06.06.2012) interessant, um die Revision von Anwalt Schwenn besser verstehen zu können. Der hat in seiner Revision ja bemängelt, dass sein Beweisantrag abgelehnt worden sei, der darauf abgezielt hatte, die Erinnerung des Motorradfahrers als Scheinerinnerung zu entlarven. Der Motorradfahrer, so Schwenn in der Revision, hätte sich tatsächlich womöglich nur an das in der xy-Sendung gezeigte Kennzeichen erinnert, nicht an das auf der Autobahn abgelesene Kennzeichen. Lt. Urteil ist aber das Kennzeichen in der Sendung vom 11.04.2012 wohl gar nicht genannt worden, sondern erst in der Sendung vom 06.06.2012.
Koernchen schrieb am 27.12.2021:Da der Motorradfahrer doch nach eigener Aussage kein Fernsehen schaut, ist das doch auch völlig egal.Das Kennzeichen wurde aber nicht nur bei XY veröffentlich sondern auch auf Flugblätter, Webseiten und sicher auch noch anderen Medien wie in lokalen Zeitungen. Wäre es dann nicht vom Anwalt sinnvoller gewesen die Scheinerinnerung auf die Veröffentlichung in vielen Medien zurückzuführen. Im Internet kann man sich das Kennzeichen bis heute anschauen.
Scarbi schrieb:Er erinnerte ja mehr Dinge, die an diesem Tag passiert sind. Der Mann hatte nichts davon, HS in den Knast zu bringen und hat frühzeitig auf die Belohnung verzichtet.Wer an der Glaubwürdigkeit und der Zuverlässigkeit des Motorradfahrers zweifelt soll sich einfach mal die Urteilsbegründung durchlesen (zu finden auf der Homepage von RA Strate). Darin begründet das Gericht sehr ausführlich, warum es den Aussagen des Motorradfahrers vertraut: die Eckpunkte, anhand derer er nach längerer Zeit den Tag und die Uhrzeit der Begegnung rekonstruieren konnte. Er war auf der Heimfahrt von seiner Mutter, mit der er an dem Abend eine ziemlich heftige Diskussion (über die Pflege seines Vaters, der kurz zuvor gestorben war) und er konnte sich u.a. an bestimmte Themen der Nachrichtensendung, die dabei im Hintergrund lief erinnern. Er selbst hatte keinen Fernseher, deshalb konnte er sich diese Themen merken. Außerdem wurden weitere Zeugen befragt, die seine Angaben dazu, was an dem Tag sonst noch passiert ist, bestätigt haben.
Wie Stefan Harbort ihn in dem komischen Dreiteiler diskreditiert hat, was unsäglich.
Die Bemühungen von HS vor der Tag, für die entsprechende Woche ein Auto zu bekommen, und das mit haarsträubenden Argumenten, thematisierte Harbort und sein Assistent gar nicht.
Scarbi schrieb:Eben. Außerdem fand ich in der Doku sehr manipulativ, wie immer wieder betont wurde, dass jener Zeuge ein Treffen mit den beiden Spezialisten abgelehnt habe.Nach geltendem Recht darf übrigens eine verweigerte Aussage einem Beschuldigtem nicht negativ angelastet werden.
cododerdritte schrieb:Wer an der Glaubwürdigkeit und der Zuverlässigkeit des Motorradfahrers zweifelt soll sich einfach mal die Urteilsbegründung durchlesen (zu finden auf der Homepage von RA Strate).Strate hat mit dem Fall nichts zu tun, das war damals der Schwenn. ;)
Cassandra71 schrieb:Strate hat mit dem Fall nichts zu tun, das war damals der Schwenn. ;)Oh, sorry, mein Fehler! Ich hab das wohl mit Darsow verwechselt....
Cassandra71 schrieb:Falls trotzdem jemand das Urteil noch nicht gelesen hat und nicht suchen möchte....voilá:Vergleichsweise kurz und absolut lesenswert. Wer nur die Harbort-Story kennt, wird überrascht sein.
SteamedHams schrieb:Nach geltendem Recht darf übrigens eine verweigerte Aussage einem Beschuldigtem nicht negativ angelastet werden.Harbort ist bei der Kripo und dort Drogenfahnder.
Sollte ein Rechtsanwalt eigentlich wissen und auch selbst nach diesen Maßstäben handeln.
emz schrieb:und was schon fast amüsant rüberkommt, wie er die Fahrt schildert, die er selbst nachstellt. Unzählige Male wird betont, wie fertig man von der Fahrt ist. Dann wird gesagt, dass man nicht allzu schnell unterwegs war, irgendwas von 140 km/h ist die Rede und als man mal 180 km/h fuhr, wurde man tatsächlich geblitzt.Beide hatten sich ja sogar abgewechselt bei der Hin- und Rückfahrt.