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Die Göhrde-Morde

15.830 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hamburg, Doppelmord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Die Göhrde-Morde

Die Göhrde-Morde

20.03.2018 um 13:26
Mein Bauchgefühl geht auch in diese Richtung.

Der Honda wurde ja den Töchtern der Reinolds zurückgegeben und dürfte nicht mehr existieren. Ich stelle mir das so vor, dass man ihn 1989 großzügig mit Klebefolie bearbeitet hat, allerdings ohne die damals in den Kinderschuhen befindliche DNA-Technik vor Augen zu haben. Erst recht nicht in LG (no offense).


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20.03.2018 um 13:36
Zitat von SolaarSolaar schrieb:Ich stelle mir das so vor, dass man ihn 1989 großzügig mit Klebefolie bearbeitet hat, allerdings ohne die damals in den Kinderschuhen befindliche DNA-Technik vor Augen zu haben. Erst recht nicht in LG (no offense).
Die Fahrzeuge wurden kriminaltechnisch beide nicht in Lüneburg untersucht.


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20.03.2018 um 14:21
@SpäteSühne
Leider verstehe ich deinen Beitrag nicht so recht bzw. nehme an, wir reden aneinander vorbei!

Es steht außer Frage, dass sich in dem Auto auch DNA finden lassen kann, deren Verursacher nicht tatrelevant ist. Jeder von uns verliert pro Tag tausende mikroskopisch kleinste Partikel, es wäre mehr als aussergewöhnlich, wenn dort nichts zu finden wäre.

Da sind wir dann aber auch schon bei dem Problem der Ermittler:
1) kennen wir den Verursacher?
2) mit welcher Berechtigung lässt sich seine DNA finden?

Das alleinige Auffinden einer DNA-Spur lässt sich nicht automatisch mit einer Tatbeteiligung beantworten. Es kann auch andere Gründe haben (Mechaniker, Verwandter etc).

Die Ermittler müssen daher im Fall KWW mehr als diesen DNA-Treffer haben, um von einem Täter zu sprechen.

Was den eventuellen Mittäter betrifft, in der letzten Xy-Sendung wurde explizit die Möglichkeit, dass es ihn gibt/geben könnte erwähnt.

Gegen Tote darf nicht mehr ermittelt werden. Bei dem Aufwand, der aktuell betrieben wird (erneute DNA-Tests etc) muss es daher stichhaltige Argumente dafür geben. Ansonsten würden die Kosten weiterer Verfahren nicht genehmigt werden.


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20.03.2018 um 17:53
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:nur wenn ich mich richtig erinnern kann,dann hat KWW mit einer kleinkalibrigen Waffe die beiden Pärchen exekutiert.Ich kann da keine Lust am Quälen und Unterdrücken-also exzessive Machtausübung erkennen.Kurz und schmerzlos hat er sie exekutiert!!nicht mal grausames Töten wäre das.Ich vermute eher die Motivlage im Hass-wie bei HJ Rössner.Hass auf Polizei(deshalb Birgitt Meyer)-Hass auf Menschen im allgemein.Sexuelle Handlung sehe ich nicht-
Nö, stimmt ja so nicht. Die Opfer wurden mit einem nicht ganz alltäglichen 5 cm breitem Leukoplast-Klebeband von Beiersdorf zunächst gefesselt. Quelle:

Flugblatt PolizeiOriginal anzeigen (0,2 MB)

Die Spuren lassen darauf schließen, dass der Tathergang eine längere Zeit beansprucht hat. Von einer schnellen Exekution kann also keine Rede sein - auch wenn das im letzten TV-Bericht XY (leider) so suggeriert wurde.
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Was den eventuellen Mittäter betrifft, in der letzten Xy-Sendung wurde explizit die Möglichkeit, dass es ihn gibt/geben könnte erwähnt.
Habe mir den TV-Beitrag nochmals angeschaut. Kein Wort wurde gesprochen von einem möglichen Mittäter.
Da die Mediathek den Film nicht mehr zeigt, war hier zu finden..
https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/aktenzeichen-xy-ungeloest-vom-28-februar-2018-100.html (Archiv-Version vom 08.03.2018)

.. habe ich meine eigene Aufzeichnung der Sendung genutzt.
Der 2 Minuten-Beitrag findet sich ab 1:10:00 und es findet sich kein Hinweis und keine Frage zu einem möglichen Mittäter!

Meinen Gruß!


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Die Göhrde-Morde

20.03.2018 um 18:23
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Die Ermittler müssen daher im Fall KWW mehr als diesen DNA-Treffer haben, um von einem Täter zu sprechen.
Die Ermittler haben sich auf den Begriff "mutmaßlicher Täter" festgelegt und diesen Begriff mit der Person KWW ganz klar verbunden. Und dies allein aufgrund des DNA-Treffers (jetzt derer zwei, beide Fundort Opferfahrzeug 1), nicht aus weiteren Gründen. Jedenfalls sind keine weiteren Gründe bekannt gemacht worden. Die Ermittler haben sich folglich bereits festgelegt und werden nun auch bei dieser Festlegung bleiben müssen, wenn sie nicht unglaubwürdig wirken wollen. Von einem möglichen Mittäter wird aber auch gesprochen von Ermittlerseite. Das muss auch so sein, denn ansonsten dürften rein rechtlich keine weiteren Ermittlungen durchgeführt werden, denn der "mutmaßliche Täter KWW" ist bereits tot und gegen Tote darf nicht ermittelt werden. Ich habe dieses Dilemma ja schon einmal thematisiert und auch die Strategie kritisiert. Aus dieser Sackgasse kommen die Ermittler jedenfalls nicht so einfach wieder raus. Es ist daher superwichtig für das Ermittlerteam, ganz rasch eine Spur eines möglichen Mittäters zu finden, die sich aber auch identifizieren lässt. Ansonsten rollt der Zug spätestens nächstes Jahr an die Wand und die Strategie und die ganzen taktischen Verhüllungen führen zum grandiosen Scheitern der heute noch möglichen Ermittlungschancen. Ich hoffe, ich bin viel zu skeptisch in meinem laienhaften Denken und die Ermittler werden den allerbesten Erfolg erzielen - nur kann ich nicht erkennen, wie das auf dem eingeschlagenen Weg möglich werden soll.

Meinen Gruß!


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Die Göhrde-Morde

20.03.2018 um 20:46
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb:edenfalls sind keine weiteren Gründe bekannt gemacht worden.
Das heißt nicht, dass es nicht noch weitere Indizien gibt:
Denn die Polizei in Lüneburg geht davon aus, dass Kurt-Werner W. "mit hoher Wahrscheinlichkeit" der Mörder ist, so formuliert es nun ein Sprecher. Der Grund: Eine DNA-Spur, die in einem der Fahrzeuge der Opfer gefunden wurde, konnte W. zugeordnet werden. Genaueres will die Polizei nicht sagen.


Quelle: http://m.spiegel.de/panorama/justiz/goehrde-morde-dna-spur-bei-zwei-doppelmorden-a-1185334.html

Hier wird auch genannt, warum man auf einen Mittäter schließt:
Denn die Beamten gehen davon aus, dass W. einen Komplizen aus seinem engen Umfeld hatte. Dafür spreche unter anderem der Umstand, dass der Täter mit einem eigenen Wagen in das Naturgebiet gefahren sei, es nach dem ersten Doppelmord aber mit dem Auto seiner Opfer verlassen habe.
(Man beachte: „unter anderem“)

Ich glaube hier nicht an eine Strategie, immerhin wurde der Bruder KWWs mindestens 1 x zur Sache befragt.
Wie ein Polizeisprecher mitteilte, sei zwar ein Verdächtiger aus W.s Umfeld im Visier, doch ein Abgleich seiner DNA habe bislang keinen Treffer erbracht. Der Betreffende mache zu einer möglichen Beteiligung auch keine Angaben.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Polizei-sucht-weiter-Mitwisser-der-Goehrde-Morde,goehrdemorde104.html
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb:Und dies allein aufgrund des DNA-Treffers (jetzt derer zwei, beide Fundort Opferfahrzeug 1)
Von der Timeline her, gab es den ersten DNA-Treffer erst nach dem Fund von B. Meier. Ihr Bruder hatte in diesem Zusammenhang auf Details aufmerksam gemacht, die (mindestens) eine Tatbeteiligung von KWW nahe legten:
Der Polizeimitteilung zufolge fanden sich bei einer frühen Durchsuchung bei Kurt-Werner W. "Videoaufzeichnungen von Fernsehsendungen über die Göhrdemorde und der verschwundenen Birgit M. sowie Bildschirmtext-Auszüge mit aufgelisteten Namen mit Bezug zu einem der Opfer der Göhrdemorde".
Zum Thema xy, ich bin sicher, dass mindestens Rudi Cerne nach einem eventuellen Mittäter gefragt hat. Zumindest hat er das in einem Interview dem NDR im Zusammenhang mit der Sendung gesagt:
Im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen erläutert "Aktenzeichen"-Moderator Rudi Cerne: "Die Polizei hat eindeutige Hinweise darauf, dass Kurt Werner W. einen Helfer gehabt haben muss. Die Ermittler hoffen deshalb, dass jemand sein Schweigen bricht. Denn häufig ist es für Mitwisser auch nach langer Zeit noch eine Last, dass sie mithelfen könnten, ein Verbrechen aufzuklären - es aber bisher nicht getan haben."
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Polizei-sucht-weiter-Mitwisser-der-Goehrde-Morde,goehrdemorde104.html

Das Presseportal (Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/3877317 (Archiv-Version vom 11.05.2019)) teilte im Zusammenhang mit der Sendung ebenfalls mit, dass sie einen Mittäter suchen:
Die Ermittlungsgruppe der Polizei Lüneburg geht mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Kurt-Werner Wichmann für diese Taten in Frage kommt und zumindest nicht in jedem Fall alleine gehandelt haben dürfte. Um sein Umfeld aufzuhellen, sucht die Polizei nun nach Zeitzeugen. Das Hinweistelefon 04131 / 8306 2990 wird am Sendetag ab 20.15 Uhr besetzt sein.



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Die Göhrde-Morde

20.03.2018 um 22:42
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:nur wenn ich mich richtig erinnern kann,dann hat KWW mit einer kleinkalibrigen Waffe die beiden Pärchen exekutiert.
Wurde das bei Ehepaar R. auch nachgewiesen? Meines Wissens war BMK der einzige wo Tod durch Erschießen festgestellt werden konnte.


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21.03.2018 um 07:35
Schöner Beitrag Zitronella!
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Zum Thema xy, ich bin sicher, dass mindestens Rudi Cerne nach einem eventuellen Mittäter gefragt hat.
Auf dieses Interview hatte ich bereits direkt nach der Sendung verwiesen und dann gefragt:
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb am 03.03.2018:Warum dann im TV-Bericht dazu überhaupt kein Hinweis, wenn das so wichtig war/ist und das erklärte Ziel des Beitrags sein sollte? Ich finde das alles unrund oder nicht durchdacht. Oder wurde der TV-Beitrag gekürzt?
Die allermeisten Zuschauer, die ja nicht hier mitlesen, haben von einem möglichen Mittäter nichts erfahren durch die Sendung. Erst später aus der Presse vielleicht, die das Thema erst aufgegriffen hatten. Zumindest eine sehr unglückliche Reihenfolge.

Wie dem auch sei, nach der medienwirksamen Auffindung des Opfers von KWW in seinem Haus und den schon sensationellen Umständen der erfolgreichen privaten Ermittlungen des Bruders des Opfers BM, steht die Polizei unter erheblichem Erfolgsdruck. Herr Sielaff hatte dann ja auf die Göhrdemorde verwiesen und KWW dafür verantwortlich genannt. Dieser Argumentation ist die Polizei dann gefolgt als die erste DNA-Spur einen Treffer zu KWW ergab. Ich denke, es ist eine Mischung aus Erfolgszwang gegenüber den privaten Ermittlungen und medialer Wirksamkeit, dass nach einem alternativen Täter offenbar nicht mehr gesucht wird und man sich auf KWW als Täter der Göhrdemorde festgelegt hat. Das entspräche einer Strategie für die folgenden Ermittlungen. Das taktische Schweigen zu den Erkenntnissen eines Mittäters (durch die Ermittler, nicht durch die Medien) ist dann nämlich dieser Strategie geschuldet. Und das nenne ich eine Sackgasse. Ist aber natürlich alles nur meine unwichtige Meinung dazu.

Wir werden wohl oder übel warten müssen, was sich weiter ergibt aus den DNA-Spuren, insbesondere aus dem 2. Opferfahrzeug.

Meinen Gruß!


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21.03.2018 um 09:07
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb:Das taktische Schweigen zu den Erkenntnissen eines Mittäters (durch die Ermittler, nicht durch die Medien) ist dann nämlich dieser Strategie geschuldet.
Indirekt sind wir aber durchaus im Bilde, was die "Qualität" der Erkenntnisse betrifft.

Da den Ermittlern die Person bekannt ist, gegen die zur Zeit ein Anfangsverdacht besteht, können keine schwerwiegenden Erkenntnisse vorliegen, die über eben diesen Anfangsverdacht hinausgehen.


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21.03.2018 um 11:05
Ein aktueller Fernsehbeitrag von RTL Nord von gestern. Zur Info.

http://www.rtlnord.de/nachrichten/nach-28-jahren-polizei-entdeckt-neue-dna-spur-zu-goehrde-morden.html


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22.03.2018 um 04:23
Hallo, wer hat denn die Leichen jeweils entdeckt und was ist zu diesen Personen bekannt?


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22.03.2018 um 05:10
@Hansdetektiv

Opferpaar 1 wurde von Blaubeersammlern entdeckt, die im Wald unterwegs waren.

Über die Blaubeersammler, gibt es keine weitergehenden Informationen, die pressetechnisch belegbar sind.

Über die geographische Herkunft der Sammler, gab es dereinst widersprüchliche Angaben.

Ich halte das aber nicht für wichtig, da meiner Meinung nach die Sammler über jeden Verdacht erhaben sind, in die Tat(en) involviert zu sein.



Siehe dazu den Videoclip von Aktenzeichen Xy

Ab Minute 3:10


https://www.youtube.com/watch?v=TdUIH652-rw (Video: Aktenzeichen xy ungelöst 1.12.1989 FF1 1/2 "Göhrde-Mörder")


Opferpaar 2 wurde von einem Polizeibeamten entdeckt.

Von den Ermittlern war eine Absuche des Gebietes um den Fundort des Opferpaares 1 angesetzt. Im Rahmen dieser Absuche, stieß der Polizeibeamte dann auf die 2 Leichen.

Hier erübrigt sich die Frage, was zu dieser Person bekannt ist.

Siehe auch dazu den Videoclip von Aktenzeichen Xy

Ab Minute 1:40

https://www.youtube.com/watch?v=J7EWl4kt0VA (Video: Aktenzeichen xy ungelöst 1.12.1989 FF1 2/2 "Göhrde-Mörder")


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23.03.2018 um 12:44
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Indirekt sind wir aber durchaus im Bilde, was die "Qualität" der Erkenntnisse betrifft.Da den Ermittlern die Person bekannt ist, gegen die zur Zeit ein Anfangsverdacht besteht, können keine schwerwiegenden Erkenntnisse vorliegen, die über eben diesen Anfangsverdacht hinausgehen.
Ja, da hast Du recht. So schätze ich es auch ein. Da hilft dann nur ein DNA-Treffer, denn "reden" wird diese verdächtigte Person wohl eher nicht mehr.

Andere Fragen: weiß jemand, welches Privat-KFZ KWW während der Zeit der Göhrdemorde gefahren hat? Modell wenigstens oder Farbe?
Und auf welchen Friedhöfen hat KWW als Gärtner gewirkt? Vielleicht auch im Umfeld der Göhrde?

Ich frage mich, wie man Zeugen oder Hinweise bekommen will, wenn man genau solche Informationen von Seiten der Ermittler nicht bekommt.

Meinen Gruß!


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23.03.2018 um 21:36
@SpäteSühne

Deine Fragen sind meine Fragen.

Die Ermittler fordern ein, geben aber nichts raus.
So kann das schlecht was werden.

Die Friedhöfe beschäftigen dich schon länger, das habe ich gelesen.
Leider weiß keiner hier mehr, als du selbst weißt.

Mit Sicherheit hat KWW auf dem Waldfriedhof Lüneburg, in Heiligenthal
und Bardowick gearbeitet. Dort wurde auch exhumiert.

Welche Friedhöfe kämen denn im Umfeld der Göhrde in Betracht?

Mir fallen spontan ein:
Himbergen
Riebrau
Nahrendorf
Förster-Friedhof Göhrde vis-a-vis Naturum,
oder generell Gärtnerarbeiten im Ort Göhrde.

Ausdehnen könnte man es ja noch unendlich, vielleicht sogar bis Friedhof Rosche
(Mord Elsbeth Meier?).

Zu den Autos kann dir höchstwahrscheinlich auch keiner was sagen.


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Die Göhrde-Morde

24.03.2018 um 08:42
Zitat von spookytoothspookytooth schrieb:Deine Fragen sind meine Fragen.Die Ermittler fordern ein, geben aber nichts raus.So kann das schlecht was werden.
Leider kommt von den Ermittlern kaum informatives, was eine Spur aufnehmen lässt. Das geht schon seit nun Jahrzehnten so, muss man konstatieren, wenn man realistisch bleibt. Da scheint eine immense Angst zu bestehen, man könnte irgendwie "Täterwissen" preisgeben. Da die Zeit aber abläuft, sollte man diese Taktik unbedingt ändern. Vielleicht liest ja jemand von den Ermittlern mal in diesem Forum mit und nimmt den einen oder anderen Gedanken auf. Wahrscheinlich aber nicht, denn wir sind hier ja nur die Verschwörer oder Möchtegern-Detektive. Die Hoffnung stirbt aber zuletzt, daher schreibe ich hier auch noch.

Es sind noch so viele Fragen offen, die vielleicht mit den Antworten zu einem Gesamtbild verhelfen könnten, die den Täterkreis (auch Mittäterkreis, wenn man denn so will) einengen könnte. Viele von diesen Fragen habe ich schon hier im Thread gestellt und mangels Fortschritt in den Antworten sind diese Ansätze längst wieder verschollen. Das liegt ja aber nicht an den Diskutanten im Forum, sondern findet seinen unerreichbaren Horizont in der Tatsache, dass so gut wie keine Informationen durch die Ermittler mitgeteilt werden. Die machen ihren Job und das sollen sie auch unbedingt. Ohne die Hilfe der Öffentlichkeit (also Zeugen, Hinweisgeber, Mitwisser) aber wird es wohl nicht mehr zur juristischen Aufbereitung kommen, es sei denn das Glück der Tüchtigen tritt ein und ein neuer DNA-Treffer schafft neue Fakten, die auch gerichtlich zu verwerten wären. Nun kann man darauf hoffen oder aber alles daran setzen, auch außerhalb eines glücklichen DNA-Treffers in eine verdichtete Indizienlage zu gelangen. Es wird wohl die letzte Chance sein, nochmals ohne Vorfestlegungen ergebnisoffen zu ermitteln. Fragt sich nur, ob man das überhaupt noch will oder sich zufrieden gibt mit dem, was man an spekulativen Ergebnissen bisher der Öffentlichkeit zugefüttert hat. Bisher sind es wohl doch nur Alibi-Erfolge, die etwas kaschieren können, was an Kritik laut wurde. Fraglich bleibt weiterhin, und das muss man als Fakt anerkennen, dass nach wie vor kein Täter ermittelt wurde - weder ein noch lebender noch ein bereits verstorbener. Läuft der Täter noch frei herum, was nicht unwahrscheinlicher ist als die Vermutung, es könnte KWW gewesen sein, dann ist dies bei allem Respekt gegenüber den Ermittlern eine rechtstaatliche Katastrophe und wäre ein Affront gegen die gesellschaftliche Meinung, dass sich Verbrechen nicht lohnt und gesühnt wird.

Was also könnte man denn noch ermitteln?

Wie wäre es damit: wo hat KWW gearbeitet und kann dort oder mit seiner Arbeit als (Friedhof-) Gärtner in Verbindung zu den Opferfamilien gekommen sein? Es würde zum Typus KWW nicht passen, dass er auf General Zufall in der Göhrde gewartet hätte über Stunden, Tage, Wochen, um Opfer zu finden. Wenn man also an KWW festhalten will, dann muss man die Verbindungswege zwischen Täter und Opfern suchen und finden. Gab es solche Verbindungswege, die auch indirekt über die Opferfamilien führen könnten, z.B. über Grabpflege oder "private" Gärtneraufträge? Gab es auf den Friedhöfen, auf denen KWW tätig war, Gräber von Familienangehörigen der Opfer? Gibt es Aufzeichnungen des Arbeitgebers von KWW über die Gräber, die KWW zu pflegen hatte?

Und natürlich kommt dann auch die Frage, ob über einen solchen Verbindungsweg auch die DNA in das Opferfahrzeug gelangt sein kann. Ich befürchte, dass man in diese Richtung noch überhaupt nicht ermittelt hat.

Es gibt noch eine Vielzahl von Ermittlungsbereichen, die man untersuchen müsste. Das Fahrzeug von KWW zum Beispiel, das zum Zeitpunkt der Morde von ihm gefahren wurde. LG-Kennzeichen ist in der Göhrde unauffällig, Farbe vielleicht auch, Modell vielleicht auch. Aber ohne jeden Hinweis kann sich niemand erinnern, wenn es doch aufgefallen war, weil es z.B. am Waldrand geparkt wurde oder am Ortsrand oder weil es über Nacht irgendwo stand oder weil der Fahrer aufgefallen war, weil er z.B. am nächsten Morgen zu Fuß zu seinem Fahrzeug unterwegs war oder, oder, oder...

Was meint Ihr? Ist der Zug abgefahren oder seht Ihr auch noch Chancen, neue Erkenntnisse außerhalb der DNA-Technologie zu gewinnen?
Mein Motto: lieber späte Sühne als keine!

Meinen Gruß!


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Die Göhrde-Morde

24.03.2018 um 09:35
@SpäteSühne

Ich gehe schon davon aus, dass da noch mehr Informationen über KWW ans Licht kommen werden. Ob die sich dann allerdings auf die Göhrde-Morde oder eher auf Birgit Meier oder andere Fälle beschränken, bleibt abzuwarten. Ggf. wird das aber alles nicht kurzfristig passieren, daran glaub ich jedenfalls nicht.

Lass mich bitte an der Stelle nochmal nachfragen... Warum macht Dir "die ablaufende Zeit", wie Du sie nennst, Sorgen? Wenn es um nachgewiesenen Mord geht, läuft da nichts ab?! Das hatten wir doch schon einige Seiten vorher. Oder geht es Dir um etwas anderes?


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Die Göhrde-Morde

24.03.2018 um 10:57
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb am 03.03.2018:In Bezug auf eine tatsächliche Mittäterschaft brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Bei einer nachgewiesenen Mittäterschaft bei Mord gilt die Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht. § 78 Absatz 2 regelt dies: Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.Die entscheidende Frage wird bei einer nachgewiesenen Mittäterschaft sein, ob es sich wirklich um Mord handelte. Wenn nur Anstiftung, Beihilfe oder der Versuch nachgewiesen werden kann, greifen die Verjährungsfristen nach § 78 Absatz 3, Satz 1-5.
Da liegst Du leider falsch mit Deiner Annahme, dass Mittäterschaft der Verjährungsfrist von Mord unterliegt. Nur die Mordtat selbst durch den Mordtäter (nur hier gilt §211) ist verjährungsfrei. Mittäter unterliegen nicht dem §211 sondern sind nach § 27 StGB anzuklagen (Beihilfe)! Die Verjährungsfrist richtet sich daher an der Höchststrafe für die mitverschuldete Haupttat, die lebenslange Haft wäre.

Zum Thema Verjährungsfristen schrieb ich schon (Seite 703):
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb am 28.12.2017: §78 legt fest:
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

Und das bedeutet: Maßgabe ist die Lebenslange Haftstrafe für Mord.
Mehr noch Seite 702:
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb am 28.12.2017: Und damit hier nicht soviel gerätselt wird:
Ein Mittäter wäre nach § 27 StGB anzuklagen:§ 27 StGB Beihilfe.
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) 1 Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter.
2 Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Das wäre hier dann lebenslange Haftstrafe. Die Verjährungsfrist wäre dann 30 Jahre und damit noch nicht verjährt! Alles andere würde keine Anklage mehr auslösen können, außer natürlich die Mordtat selbst, die ja nie verjährt.
So können wir also feststellen, dass sich das Zeitfenster für eine gerichtliche Aufbereitung nächstes Jahr schließen wird für den mutmaßlichen Mittäter.

Meinen Gruß!


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24.03.2018 um 11:06
Zitat von SpäteSühneSpäteSühne schrieb:So können wir also feststellen, dass sich das Zeitfenster für eine gerichtliche Aufbereitung nächstes Jahr schließen wird für den mutmaßlichen Mittäter.
Da muss ich Dir sagen, dass Du falsch liegst. Eine Mittäterschaft bei Mord unterliegt der gleichen Verjährungsfrist, wie der Mord selbst - nämlich keiner. Mord und auch die Mittäterschaft verjährt nie.

Zwei Fragen sind entscheidend.

1. Handelt es sich nachweislich um Mord oder ist "nur" Totschlag nachweisbar.

2. Welche Rolle spielte die weitere Person? Mittäter, Mitwisser oder war es Beihilfe? Diese Unterschiede entscheiden maßgeblich über die dann geltenden Verjährungsfristen.

Also - wird im Fall der Göhrde-Morde die Tatausführung juristisch klar als Mord eingestuft und nachgewiesen, wovon hier auszugehen ist, gibt es bei einer Mittäterschaft keine Verjährungsfrist.


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24.03.2018 um 11:22
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Also - wird im Fall der Göhrde-Morde die Tatausführung juristisch klar als Mord eingestuft und nachgewiesen, gibt es bei einer Mittäterschaft keine Verjährungsfrist.
Die Frage ob Mord oder Totschlag müsste vor einem Gericht geklärt werden.
Das heisst, der Mittäter müsste sich einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aussetzen.
Auf der einen Seite stünde das schlechte Gewissen, auf der anderen, die drohende Gerichtsverhandlung. Verständlich, dass der (gedachte) Mittäter schweigt.


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24.03.2018 um 11:26
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Da muss ich Dir sagen, dass Du falsch liegst. Eine Mittäterschaft bei Mord unterliegt der gleichen Verjährungsfrist, wie der Mord selbst - nämlich keiner. Mord und auch die Mittäterschaft verjährt nie.
Okay, verstehe. Wir haben vielleicht nur ein Definitionsproblem mit der Tateinheit "Mittäter". Du hast sicher recht, wenn der "Mittäter" wie der Haupttäter an dem Mordprozess aktiv beteiligt war. Für mich wäre er dann nicht mehr Mittäter sondern selbst Mordtäter. Mittäter wäre nach meinem Dafürhalten eine Person, die den Täter abseits der eigentlichen Mordtat unterstützt, z.B. das Fahrzeug entfernt oder säubert. Ich glaube beinahe, dass Deine Definition die richtige sein dürfte. Es ist wohl der "aktive" Charakter, der hier den Mittäter als "Mitmörder"definiert.

Muss mal einen Strafrechtler dazu befragen.


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