Die Göhrde-Morde
24.03.2018 um 11:30@SpäteSühne
Vielleicht nochmal als Ergänzung. Meines Erachtens ist gerade dieser Umstand, nämlich was tatsächlich nachweisbar sein wird, das wirkliche Dilemma.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es einen Mittäter/Mittäterin tatsächlich gibt. Es ergeht ein Haftbefehl und diese Person kommt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes zum Nachteil der Eheleute Reinold sowie Warmbier/Köpping. Da die Unschuldsvermutung gilt, ist es von Seiten der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den Ermittlungsbehörden nachzuweisen, dass die 4 Personen in der Göhrde ermordet wurden und nicht starben, weil möglicherweise ein Streit zum Tode der Opfer führte (Totschlag). Das dürfte die erste Hürde sein. Wäre Mord nicht zweifelsfrei nachweisbar, sondern beispielsweise Totschlag greifen die Verjährungsfristen für einen möglichen Mittäter. Aber auch eine Mittäterschaft, an welcher Straftat auch immer (Mord, Totschlag...) muss die Staatsanwaltschaft ja dem Angeklagten erstmal zweifelsfrei nachweisen. Da reicht eine DNA, die man dann ggf. auch noch in einem der Autos findet, definitiv nicht aus.
Mir macht nicht das Zeitfenster Sorgen, mir machen die Beweise Sorgen, die momentan fehlen, aber erforderlich sind, um über die "Krücke" der Mittäterschaft den ganzen Fall vollumfänglich juristisch wirklich zum Erfolg zu führen.
Vielleicht nochmal als Ergänzung. Meines Erachtens ist gerade dieser Umstand, nämlich was tatsächlich nachweisbar sein wird, das wirkliche Dilemma.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es einen Mittäter/Mittäterin tatsächlich gibt. Es ergeht ein Haftbefehl und diese Person kommt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes zum Nachteil der Eheleute Reinold sowie Warmbier/Köpping. Da die Unschuldsvermutung gilt, ist es von Seiten der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den Ermittlungsbehörden nachzuweisen, dass die 4 Personen in der Göhrde ermordet wurden und nicht starben, weil möglicherweise ein Streit zum Tode der Opfer führte (Totschlag). Das dürfte die erste Hürde sein. Wäre Mord nicht zweifelsfrei nachweisbar, sondern beispielsweise Totschlag greifen die Verjährungsfristen für einen möglichen Mittäter. Aber auch eine Mittäterschaft, an welcher Straftat auch immer (Mord, Totschlag...) muss die Staatsanwaltschaft ja dem Angeklagten erstmal zweifelsfrei nachweisen. Da reicht eine DNA, die man dann ggf. auch noch in einem der Autos findet, definitiv nicht aus.
Mir macht nicht das Zeitfenster Sorgen, mir machen die Beweise Sorgen, die momentan fehlen, aber erforderlich sind, um über die "Krücke" der Mittäterschaft den ganzen Fall vollumfänglich juristisch wirklich zum Erfolg zu führen.