crispr-cas9 schrieb:Daraus ergibt sich für mich, dass das Geschehene gar nicht so war, wie immer gesagt wird. Aber wie war es dann?
Ich habe zwar des Öfteren diese Theorieansätze gelesen und auch versucht sie nachzuvollziehen, bin dabei aber immer an irgend einer Kante hängengeblieben.
Das fängt für mich dabei an, dass seitens der Ermittler -zumindest öffentlich- nie laut über eine Tatbegehung außerhalb der Göhrde, mit anschließender Verbringung der Leichen in die Göhrde nachgedacht wurde. Lediglich bei Tat Nummer 1, wurden die beiden Toten wohl vom Tatort zu ihrem Ablageplatz geschleift. Wenn ich mich recht entsinne, ging es da um eine Differenz von 100/200 Metern.
Bei Tat Nummer 2 verstehe ich die Ermittler so, dass Tatort/Fundort identisch sein sollen.
Einer anderen Überlegung von mir, liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Täter nach der Entdeckung von Opferpaar 1, von einer Verbringung und Ablage von Opferpaar 2 in der Göhrde abgesehen hätte. Er wäre deshalb auch bei einer Verbringung, auf die Polizeipräsenz gestoßen. Nur die Lärmentwicklung des Schusses wäre unterblieben, da die Opfer bereits an anderer Stelle getötet worden wären. Wir haben da ja nur ganz wenig "Luft" zwischen der letzten Lebendsichtung von Frau W. und Herrn K. einerseits, sowie dem Beginn der Maßnahmen am 12.Juli 1989 andererseits.
Ich sehe jedenfalls eine Tötung von Opferpaar 2, mit nachfolgender Verbringung in die Göhrde als deutlich zeitraubender an, als ein Auflauern und eine folgende Tötung direkt vor Ort. Eigentlich zeitlich nicht mehr vor dem Einsatz zu schaffen. Er wäre dann quasi mit "Polizeieskorte" zum Ablageort gefahren.
Noch ein anderer Gedanke. Wieder unter dem Grundgedanken, dass er eine Verbringung in die Göhrde nur durchführt, solange Opferpaar 1 noch nicht entdeckt ist....
Warum legt er Opferpaar 2 nicht zum Opferpaar 1 dazu ? Der Ort wurde bisher nicht entdeckt, scheint also wenig frequentiert zu sein. Die Ablage an einem anderen Ort, erhöht die Chancen das einer der dann 2 Ablageorte entdeckt wird.
LuckyLuciano schrieb:Die DNA Spur, die mit einer DNA aus dem Hannoveraner Fall der Andrea Kallmeyer in Verbindung steht stammt im Göhrde Fall vom ersten Opferfahrzeug, also dem der Eheleute Reinold.
Aber der Abgleich im Kallmeyer-Fall wurde doch bereits 2015 erstellt.
Ich dachte bisher immer, die Untersuchung vom Wagen der R.s hätte zeitnah zum Februar 2017 stattgefunden, als man den Abgleich mit der DNA von K.W.W. erstellte ? Was ja dann ausschließen würde, dass die weibliche DNA aus einem der beiden Opferfahrzeuge stammen würde. Deshalb war in meinen Überlegungen die weibliche DNA-Spur, immer eine Spur von einem der beiden Tatorte.