Die Göhrde-Morde
06.03.2014 um 13:46Vielleicht ist es auch ganz einfach so, dass der Rechtsmediziner,( evtl. Prof. Tröger) im Rahmen einer Gerichtsverhandlung und somit einer gerichtlichen Untersuchung einiges zu den Todesursachen und somit auch zum wahrscheinlichen Tatablauf hätte ausführen und klarstellen können.
Das hätte er natürlich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch tun können, wenn entsprechende gezielte Nachfragen an ihn gestellt worden wären. Ob das mit der notwendigen Intensität erfolgt ist, möchte ich fast bezweifeln.
Das hätte er natürlich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch tun können, wenn entsprechende gezielte Nachfragen an ihn gestellt worden wären. Ob das mit der notwendigen Intensität erfolgt ist, möchte ich fast bezweifeln.