Ich finde es aufgrund der Konstellation der Auffindung der Leichen (Frau W. zusammen mit Geliebten Herrn K.) bei Paar 2 schon gar nicht verwunderlich, dass Herr W. offensichtlich als Tatverdächtiger galt.
Ein Motiv sah die Kripo auch, sei es nur die vorhandene oder von der Kripo unterstellte Eifersucht von Herrn W. auf Herrn K., den Geliebten seiner Frau und die Wut auf seine Frau, weil sie ihn betrog.
Es gibt ja juristisch einen feinen Unterschied, ob eine Person als "Zeuge" von der Kripo vernommen wird oder als "der Tat dringend verdächtig, als Beschuldigter". Darüber ist die Kripo verpflichtet, die zu vernehmende Person vorher zu unterrichten.
Unterbleibt dies, weil die Kripo verhindern will, dass die Person schweigt oder aber die Unwahrheit sagt, um sich nicht selbst zu belasten, ist die Aussage der Person wertlos, sie darf vor Gericht nicht verwendet werden, jeder Verteidiger dreht da einen Strick draus.
Der Fakt, dass offensichtlich Herr W. ohne Rechtsbeistand nicht bereit war mit der Kripo zu sprechen und ohne Durchsuchungsbeschluss eines ordentlichen Gerichts der Kripo den Zugang zu seinen Räumlichkeiten verwehrte, könnte- aber muss nicht zwingend- darauf hindeuten, dass Herr W. als tatverdächtig galt.
Dies insbesondere dann, wenn eventuelle Zeugen ( Nachbarn etc.) der Kripo von unguten Vorkommnissen egal welcher Art- ich denke hier z.B. an häusliche Gewalt oder lauten Streit zwischen den Eheleuten W. berichtet haben sollten.
Andererseits war Herr W. als selbstständiger Bäckermeister auf einen guten Ruf angewiesen, der zweifelsohne in einer Kleinstadt wie Uelzen durch die Ermittlungen sicher litt- und von daher macht es schon Sinn einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, um ein korrektes Verhalten der Ermittler ihm gegenüber zu sichern und den Schaden für sein Geschäft zumindest in Grenzen zu halten.
Wenn wie boccer schrieb, Frau W. ebenfalls mit einer Bäckerei selbstständig war, wäre es auch vorstellbar, dass die Eheschliessung und das ist häufig hier auf dem Land so- keine reine Liebesheirat gewesen ist, sondern im Sinne der Kapitalakkumulation erfolgte.
Es macht Sinn, zwei Bäckereien zu führen um mehr Gewinn zu erwirtschaften. Die Eheleute stammen (vermutlich) aus derselben sozialen Schicht.
Aufgrund der Tatsache, dass Herr W. dazu neigte, finanziell über seine Verhältnisse zu leben, wäre es möglich, dass noch während der Ehe der beiden- auf Drängen von Frau W.- eine Gütertrennung vereinbart wurde auch musste Frau W. Interesse daran haben, ihr "eingebrachtes" Kapital aus der Konkursmasse herauszuhalten um ihre und auch die Existenz ihrer Tochter abzusichern.
Auch wenn mehrere Tatmotive auf Seiten von Herrn W. denkbar sind- finanzielle und emotionale- kann ich mir dennoch immer nicht vorstellen, dass Herr W. sich einen Deppen organisiert, der zunächst ein falsches Paar in der Göhrde ermordet (hat Herr W. demjenigen nicht mal seine Frau gezeigt, wenn sie aus der Bäckerei, Lottoannahme kommt, finde ich undenkbar, so dumm kann ein Bäckermeister nicht sein) und dann ein paar Wochen später "nachbessert" und dann noch mit dem Opferauto nach Bad Bevensen fährt.
@AngRa: Man bekommt doch in fast jedem Hotel Doppelzimmer zur Alleinbenutzung. In einer Kurklinik ist es (wenn es nicht gerade eine Abteilung für Suchtgefährdete oder dergleichen ist) durchaus erlaubt, Besucher egal welchen Geschlechts mit aufs Zimmer zu nehmen.
Für ein aktives Sexualleben, bedarf es auch nicht unbedingt eines Doppelbettes. Wenn man sich dabei einigermaßen ruhig verhält, stört sich da niemand dran.
Anders würden viele "Kurschatten" gar nicht zustande kommen. Es sind Erwachsene.
Ich schrieb schon, dass ich vermute Frau W. machte eine ambulante Badekur, da das Hotel Kieferneck keine Klinik ist.