Der Fall Nelli Graf
12.09.2012 um 19:03Man kann natürlich auch davon ausgehen dass beide Auffindeorte völlig willkürlich vom Täter gewählt wurden und nichts mit seiner Wohnsituation bzw. seinen realen Gewohnheiten zu tun haben.
Er kann sowohl Ablageort des Fahrrades wie auch den Ablageort von Frau Graf erst nach der Tat ausgesucht und absichtlich derart ausgewählt haben, dass sie keine Schlüsse auf seine Person zulassen.
Er muss aber über Ortskenntnisse verfügt haben. Sagt die Polizei und wird damit richtig liegen.
Er kann sowohl Ablageort des Fahrrades wie auch den Ablageort von Frau Graf erst nach der Tat ausgesucht und absichtlich derart ausgewählt haben, dass sie keine Schlüsse auf seine Person zulassen.
Er muss aber über Ortskenntnisse verfügt haben. Sagt die Polizei und wird damit richtig liegen.