@bayernwastl80 Außerdem hat Kröber nicht die Psyche Ulvis in dem fraglichen Teil begutachtet, sondern das Zustandekommen des Geständnisses und welche Faktoren für und gegen Erlebnisbasiertes sprechen.
Und das funktioniert, wie traces Dir lang und breit erklärt hat, nunmal nach wissenschaftlichen Kriterien.
Deine Aussage ist falsch. Wenn er begutachten will ob etwas Erlebnisbasiert ist oder nicht, muss er in die Psyche des Probanten eindringen. Ich glaube nicht, dass er Gedanken lesen kann. Und auch da muss er sich darauf verlassen, was ihm a) an Ermittlungsakten und Fakten vorliegen und b) auf seine reine wissenschaftliche Lehre. Und die geht nunmal nur nach Wahrscheinlichkeit.
Nein,
@bayernwastl80 , die Aussage von
@LivingElvis ist korrekt. Kröber hat zwar ordnungsgemäß, wozu jeder Gutachter verpflichtet ist, IQ und Psychostatus erhoben, allerdings keine psychiatrische Beurteilung von Ulvi vorgenommen. AUS GANZ EINFACHEM GRUND:
Gerichtlich bestellte Gutachter, sind VERPFLICHTET, eine Stellungnahme zu einer konkreten Fragestellung abzugeben. Die Fragestellung BESTIMMT DAS GERICHT. Es gibt für einen Gutachter ein ganz einfaches Mittel, seinen Ruf zu versauen, und der lautet:
Man beantworte Fragestellungen, an denen das Gericht nicht interessiert ist.
Im Fall Kulac hatte das mit "Desinteresse" NICHTS zu tun, da lang und breit bereits Ulvis psychiatrischer Status umfänglich in Vorbefunden erhoben wurde.
Im Übrigen muss und kann man bei einer Aussagebegutachtung nicht
in die Psyche des Probanden eindringen , da eine Überprüfung der Aussage nach OBJEKTIVIERTEN KRITERIEN vorgenommen wird, in Abgleich an wissenschaftlich belegten, dafür relevanten Aspekten der Persönlichkeit, psychiatrischen Zustands und situativen Faktoren.