Heike75 schrieb:Und ja, ich traue einem Polizisten zu, dass er einen Zeugen einschätzen kann...
Aber einen Beschuldigten nicht?
Heike75 schrieb:Ich bitte Dich... musste Ulvi "beweise" erbringen oder das Gericht?
Bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung geht man den umgekehrten Weg - man sucht nach Hinweisen, die die Aussage widerlegen. Und genau die wurden bei Ulvi nicht gefunden.
Heike75 schrieb:Ich habe das Hinterfragen auf den Wahrheitsgehalt bezogen... wurde das von gerichtsseite bewiesen? War das Gutachten ein Beweis für das Geständnis oder sind Gutachten Hilfestellungen in Gerichtsverfahren?
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Heike75 schrieb:Woher kommt die Info, die Du da gerade geschildert hast...? Aus dem Geständnis...
Geh mal für 1 Minute hin und lass das Geständnis weg... tu so, als hätte es dieses nie geben. Alle Infos draus hast Du für den Moment nicht.
Was bleibt über?
Willst Du damit beweisen, dass Ulvi sinnvollerweise bei der Polizei nichts gesagt hätte? Volle Zustimmung.
Aber irgendetwas muss die Polizisten ja bewogen haben Ulvi derart häufig zu befragen. Was das ist kann ich nicht ersehen. Insofern kann ich Dir die Frage, was es vor dem Geständnis an Hinweisen auf Ulvi gegeben hat nicht beantworten.
Heike75 schrieb:Das hat aber nichts damit zu tun, dass sie sich bei dem Urteil voll auf die Gutachter verlassen hat, selbst aber das Geständnis/Teilaussagen daraus belegen oder wiederlegen konnte.
Ich nehme an hier fehlt ein "nicht", oder?
Wie gesagt, sie haben sich nicht "voll" auf die Gutachter verlassen. Es gibt daneben andere Indizien und Hinweise, die durchaus auf Ulvi als möglichen Täter deuten. Einen unumstösslichen Sachbeweis zwar nicht, aber in der Summer erschien es den Richtern offenbar überzeugend.
Daneben hat man durchaus auch Referenzwerte anhand derer man die Glaubhaftigkeit Ulvis in gewissen Situationen festmachen kann.
Letzte Sicherheit? Nein. Aber das braucht es nunmal auch nicht. So unbefriedigend das auch sein mag. Nur - laufen lassen mussten sie Ulvi deswegen keineswegs.
Heike75 schrieb:Ich übernehme gar nichts, ich stelle fest und nenne die Dinge, die im Raum stehen. Der Reporter bemängelt nicht das Gericht, sondern die Ermittler. Er wirft ihnen vor, dass sie sich ab einem gewissen Punkt auf Ulvi festgelegt hatten und die dann noch offenen Hinweise halbherzig bis gar nicht mehr beachtet haben.
Es las sich anders.
Du schriebst:
Heike75 schrieb:WENN nun das Gericht sein Urteil wiederrufen muss (Fund bei Robert E., Wiederaufnahmeantrag-Wiederaufnahmeverfahren), sind nicht die Gutachter schuld, denn die haben ihre Arbeit gemacht. Nach besten Wissen und Gewissen... und das Gericht hat es versäumt, das Geständnis zu belegen.
Die Tatsache, dass es nicht zu belegen war, rechtfertige ein Urteil rein auf Gutachten begründet nicht.
Das Gericht hat ein Urteil gefällt und muss die Schuld bei sich suchen... auch wenn ein Gutachter die Vermutung bestätigt hat, hat das Gericht hier was versäumt.
Und das wird es dann ziemlich übel einholen, wenn nun andere Dinge ans Tageslicht kommen, die dem Gericht z.T. bekannt waren und auch die Gutachter müssen einräumen, dass etwas nicht so ganz rund gelaufen ist. Die Gutachter konnten aber aus dem vorliegenden Material nichts anderes aussagen und damit trifft sie keine Schuld.
Daraus kann ich nicht:
Heike75 schrieb: ich stelle fest und nenne die Dinge, die im Raum stehen. Der Reporter bemängelt nicht das Gericht, sondern die Ermittler. Er wirft ihnen vor, dass sie sich ab einem gewissen Punkt auf Ulvi festgelegt hatten und die dann noch offenen Hinweise halbherzig bis gar nicht mehr beachtet haben.
Und die einzige Feststellung, die sich hier erlaubt, ist dass Zweifel angemeldet werden. Inwieweit die gerechtfertigt sind, kann ich nicht nachvollziehen, weil ich die Aussagen nicht kenne.
Kannst Du das beurteilen?
Heike75 schrieb:Das tue ich nicht. Denn ich habe ganz klar folgendes gesagt:
Ich hab Dich nicht gemeint. Es wird aber oftmals postuliert, unter anderem von der BI, dass sich die Soko2 direkt auf Ulvi eingeschossen hätte. Das scheint der Reporter anders zu sehen.
Dass sich die Ermittlungsarbeit bei einem Geständnis auf diese Spur konzentriert, ist ganz normal und den Kapazitäten geschuldet.
Heike75 schrieb:Ich möchte gern hier rauf nochmal zurück kommen, weil ich den Sinn nicht verstehe.
Sass den Holger E. je auf der Anklagebank? Warum also sollte das Gericht die Ermittlungen zu Holger E. kritisieren?
Dazu hätte doch der StA. erst mal Klage gegen H. erheben müssen?
Was also hat Holger E. im Verfahren gegen Ulvi K. verloren? Bitte hilf mir da mal auf die Sprünge.
Gar nichts. Deswegen wunder ich mich so.
ICH hab das nicht eingebracht. Hier nochmal der Verlauf:
Du schriebst:
Heike75 schrieb:das Gericht hat es versäumt, das Geständnis zu belegen.
(Hervorhebung durch mich)
Darauf habe ich geschrieben:
LivingElvis schrieb:Harte Worte. Sie haben es "versäumt"? Was hätten sie denn Deiner Meinung nach mehr tun sollen?
Was Du mit
Heike75 schrieb:Das es versäumt wurde, kommt nicht von mir, sondern von dem Reporter zum Buch Peggy K. Und ich werde seine Aussage nicht einfach als Unsinn vom Tisch wischen.
Sie hätten die anderen Hinweise (zu Holger E. z.B., denn so wie er es sagt, waren sie gerade dabei, Hinweise auf ihm zu überprüft, als Ulvi geständig wurde) trotzdem weiter verfolgen müssen.
beantwortet hast.
Zusammengefasst beantwortest Du meine Frage, was das Gericht Deiner Meinung nach versäumt hat, damit, dass der Reporter meint, es hätte andere Hinweise, wie Holger E., trotzdem weiterverfolgen müssen.
Daraufhin habe ich darauf hingewiesen:
LivingElvis schrieb:Du bist doch juristisch bewandert. Ist es Aufgabe des Gerichtes im Mordprozess gegen Ulvi K. einen Holger E. zu überprüfen?
Außerdem musst Du die Angaben des Reporters nicht "vom Tisch wischen". Unreflektiert übernehmen sollte man sie aber auch nicht. WAS genau bemängelt der Reporter an der Arbeit des Gerichtes?
Und bleiben wir beim Gericht. Dem können wir nicht die Arbeit der Polizei vorhalten.