EchoM1 schrieb:Sind sie nicht mehr. Aber erst seit ultrakurzer Zeit.
Siehe hier: Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann (Seite 5) (Beitrag von Palio)
Danke!
emz schrieb:Das lässt sich nur mit einem klaren Jain beantworten.
Denn bei einem glaubwürdigen Geständnis kann ein Täter durchaus erneut angeklagt werden.
Ich habe gerade in dem Forum den Poster direkt gefragt. Also ob auch ein bereits Freigesprochener nochmal für die gleiche Tat angeklagt werden kann.
Mal ne rein hypothetische oder theoretische Frage:
Geht es um eine Bestrafung, oder primär darum zu wissen, was damals genau passier ist?
Stell Dir, oder besser gesag stellt Euch (jeder Poster hier) folgendes vor:
Der wirkliche Mörder eines Mordfalls meldet sich bei den Angehörigen. Nach über 20 Jahren hält er es nicht mehr aus.
Er bietet folgendes an:
Er ist zwar bereit alles auszupacken, aber will nicht den Rest seines Lebens in den Knast gehen (für Mord gibt s nunmal immer lebenslänglich, sprich mindestens 15 Jahre in Deutschland).
Er handelt genau wie der Gladbeck Mörder DIeter Degowski, der 2018 oder so Stern TV einen Brief schrieb, in dem er wort-wörtlich meinte:
"Rückwirkend finde ich es einfach nur verwerflich, was ich damals getan habe. Ich bereue aufrichtig und zutiefst!"
Im Fall Peggy würde der Täter so einen Brief direkt an Susanne Knobloch schreiben. Sprich er würde klar sagen, er will sein Gewissen erleichtern und ihr mitteilen, was damals genau passierte und warum, wie es dazu kam, der genaue Ablauf von A-Z, ob Peggy leiden musste oder ob es schnell ging, also jedes Detail.
Aber er wäre nur bereit es ihr mitzuteilen, wenn sie danach alles ruhen lässt und dem Täter selbst nichts passiert.
Was wäre in so nem Fall?
Wenn es den Angehörigen primär darum geht wissen zu wollen, was damals genau passierte, und es ihnen egal ist ob der Täter bestraft wird, würden sie das wohl annehmen.
Anders natürlich nicht.
Übrigens ich erinnere mich sehr genau dass Susanne K. im Juni 2015 bei Aktenzeichen XY genau das sagte.
Da ging es um eine Sonderfolge "Wo ist mein Kind". Vor Peggy ging es um Lars Mittank, der im Juli 2014 in Bulgarien spurlos verschwandt.
Susanne sagte damals es ging ihr absolut nicht darum, dass der Täter bestraft wird, darauf könnte sie sogar verzichten. Sie sagte es nicht wort wörtlich so, aber es kam so rüber.
Defintiv sagte es ginge ihr nicht um Bestrafung des Täters, sondern einfach nur darum genau u wissen, das damals passierte.
Ist ne komplexe Sache. Aber vlt könnte man ja mit so nem "Angebot" den Mörder dazu bringen reinen Tisch zu machen. Sprich er legt offen was passiert ist, aber muss nicht dafür in den Bau.
Was meint Ihr? Es gibt klar die Leute, die unbedingt jemanden bestraft sehen wollen, was mehr als verständlich ist! Und ich denke auch dass Peggy selbst das wollen würde. Aber Susanne scheint es als sekundär zu sehen. Sie will primär nur wissen was genau passierte und warum, und halt wer es war.