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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:25
@Kranich33
Mal sehen ob es zum Verfahren kommt, oder nicht. Ein WAV gegen U. K. ist derzeit ausgeschlossen. Ein Verfahren gegen M. S. ist mit Sicherheit nicht auszuschließen. Ich denke man wird ihn auch seit geraumer Zeit abgehört haben. Und so leicht kommt er aus der ganzen Angelegenheit nicht mehr raus. Warum er sich ausgerechnet eine Nebentätigkeit als Bestatter ausgesucht hat, lässt mich zumindest erschaudern.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:So lange das Ermittlungsverfahren gegen MS nicht eingestellt ist, ist eine Anklage gegen MS immer noch im Bereich des Möglichen.
Vielen Dank für die Erläuterung. Aber Du stimmst mir zu, dass wenn etwas wirklich Belastendes bzgl. Tötung von P.K. durch M.S. zu Tage getreten wäre (z.B. in den durchgeführten Abhörmassnahmen), dann würde M.S. Weihnachten doch nicht mehr zu Hause feiern? Oder fertigt man in aller Ruhe einen Abschlussbericht und die Staatsanwaltschaft überlegt an Hand dessen ob sie M.S. doch noch vor Gericht bringen will? Und nehmen wir an sie entscheidet sich dazu, ist es dann möglich, dass M.S. bis zur Gerichtsverhandlung in Freiheit bleibt? Geht das?


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:30
@Hbo

Magst du mir noch beantworten, wie du zu der Annahme eines Einzeltäters kommst?
Beitrag von emz (Seite 4.593)


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Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:38
@emz
U. K. ist bei einem WAV freigesprochen worden. Er kann somit nicht mehr angeklagt werden. Du kannst der Staatsanwaltschaft Deine Bedenken gerne mitteilen, dann bin ich auf die Antwort gespannt. Er ist zur damaligen Zeit einfach zu früh angeklagt worden. Heute, da gebe ich Dir Recht, wäre alles anders.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:40
Zitat von Kranich33Kranich33 schrieb:Aber Du stimmst mir zu, dass wenn etwas wirklich Belastendes bzgl. Tötung von P.K. durch M.S. zu Tage getreten wäre (z.B. in den durchgeführten Abhörmassnahmen), dann würde M.S. Weihnachten doch nicht mehr zu Hause feiern?
Tja, da bin ich natürlich überfragt ;-) Nach heutigem Stand hat die StA jedenfalls keinen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt, was nicht heißt, dass die StA keine Ermittlungsergebnisse hat. Aber ob diese für Untersuchungshaft reichen (U-Haft muss ja auch verhältnismäßig sein), weiß ich nicht.

MS läuft nicht weg, denke ich. Lassen wir den Ermittlern noch etwas Zeit, das Ganze rund zu machen. Das heißt: Entweder Anklage oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:43
Zitat von HboHbo schrieb:U. K. ist bei einem WAV freigesprochen worden. Er kann somit nicht mehr angeklagt werden.
Richtig. Er kann aber durchaus Mittäter neben MS sein. Nur angeklagt und verurteilt werden kann er aus Rechtsgründen nicht mehr.

Es ist ein riesengroßer Irrtum, dass jemand eine Tat nicht (allein oder als Mittäter) begangen haben kann, nur weil er aus Mangel an Beweisen freigesprochen ist.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:46
Zitat von HboHbo schrieb:U. K. ist bei einem WAV freigesprochen worden. Er kann somit nicht mehr angeklagt werden. Du kannst der Staatsanwaltschaft Deine Bedenken gerne mitteilen, dann bin ich auf die Antwort gespannt.
Da glaube ich, hast du deinen eigenen Beitrag nicht mehr im Kopf:
Zitat von emzemz schrieb:Hbo schrieb:
Bei den neuen Erkenntnissen ist fraglich, ob es sich, wie hier oft behauptet, um zwei Täter gehandelt hat. Bisher gibt es nur Indizien, die einen Hauptverdächtigen belasten. Jedenfalls spricht in der öffentlichen Wahrnehmung kaum jemand von U. K..
Die Frage war nicht, wer angeklagt wird, sondern welche neuen Erkenntnisse es gibt, dass MS Einzeltäter war.


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Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:48
@Andante
Wäre interessant wie er sich diesesmal vor Gericht schlagen würde. Ich denke nicht, dass wir ihn nochmal Aussagen hören werden und all seinen Befürworten kann man darlegen was man will, sie haben es geschafft, dass fast ausschließlich nur noch ein Name genannt wird, denn wir alle kennen.


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Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:52
@emz
Ja, rechtlich ist er fein raus. Ich denke auch, wenn man mehr Druck auf M. S.,, alleine '' aufbaut, wird das hilfreicher sein, als den Dorf.... nochmals mit reinzuziehen. U. K. ist der Entlasstungszeuge für M. S.. Und das bringt dann keinem was.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:53
Zitat von HboHbo schrieb:Wäre interessant wie er sich diesesmal vor Gericht schlagen würde.
Er kommt doch gar nicht vor Gericht. Wenn überhaupt einer noch vor Gericht kommt, ist es MS, der angeklagt werden könnte, gemeinschaftlich mit dem freigesprochenen UK Peggy getötet zu haben.

Befassen würde sich bei so einer Anklage das Gericht natürlich nur mit MS als Angeklagtem. UK käme selbstverständlich beim Tathergang vor, aber er wäre eben kein Angeklagter.


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Peggy Knobloch

04.12.2019 um 23:56
Zitat von HboHbo schrieb:Ja, rechtlich ist er fein raus.
Nochmal, es geht nicht um das Rechtliche, sondern um die neuen Erkenntnisse, die auf MS als Einzeltäter hinweisen, wie du ausgeführt hast.


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:00
Zitat von HboHbo schrieb:Er ist zur damaligen Zeit einfach zu früh angeklagt worden
Oder zu früh freigesprochen worden. Wäre Peggys Leiche 2 Jahre früher gefunden worden, hätte es dann ein WAV mit demselben Ergebnis gegeben? Sicher nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:UK käme selbstverständlich beim Tathergang vor,
und es würde gerichtlich festgestellt werden, dass er doch tatbeteiligt war. Ist das korrekt?


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Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:01
@emz
Ihm kann nicht mal nachgewiesen werden, ob er überhaupt da war. Die letzte Zeugin die Peggy leben gesehen hat, hat nichts von U. K. gesagt. War er da ja? Nein? Saß er auf der Bank am HMP? Weiß keiner... Er hat seinem Vater gesagt, dass der M. mit dabei war, danach hat er wieder andere genannt. Zu M. S. weiss man dann schon etwas mehr.


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Befassen würde sich bei so einer Anklage das Gericht natürlich nur mit MS als Angeklagtem. UK käme selbstverständlich beim Tathergang vor, aber er wäre eben kein Angeklagter
Aber könnte UK dann theoretisch als Zeuge gegen M.S. aussagen / vom Gericht gehört werden? Das wäre ja aus meiner juristischen Laiensicht völlig irre. Ausserdem kann ich mir das in der Praxis nicht vorstellen: M.S. wird doch versuchen immer die Tötung von P.K. dem U.K. zuzuschieben. Und U.K. wird - wenn er überhaupt was sinnvolles, relevantes sagt, sagen, dass es M.S. war. Wenn es dann keine harten belastbaren Beweise bzw. eine schlüssige Indizienkette gibt, die den M.S. der Tötung überführt, ist das doch wahrscheinlich das Ende. (So ähnlich wie bei der Tat in Bonn, wo ein Opfer eingekreist wurde und man nicht klar beweisen konnte, wer zugestochen hat=Freispruch).


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:06
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:und es würde gerichtlich festgestellt werden, dass er doch tatbeteiligt war. Ist das korrekt?
Ja, seine Tatbeteiligung würde im Rahmen des Urteils gegen MS erwähnt und erklärt, hätte aber für UK keinerlei strafrechtliche Folgen mehr.


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:13
@Hbo

Wenn du dich jetzt argumentativ in alle Richtungen windest, dann will ich es mal auf den Punkt bringen. Es gibt keine "neuen Erkenntnisse", die, wie von dir geschrieben, auf MS als Einzeltäter hinweisen. Es ist lediglich so, dass nur MS allein angeklagt werden kann.


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 00:17
Zitat von Kranich33Kranich33 schrieb:Aber könnte UK dann theoretisch als Zeuge gegen M.S. aussagen / vom Gericht gehört werden?
Die Frage hatten wir hier schon öfter. Ein Zeuge kann kann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten, das heißt strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. UK kann sich, da freigesprochen, keiner strafrechtlichen Verfolgung mehr aussetzen. Insofern hat er kein Zeugnisverweigerungsrecht und müsste wahrheitsgemäß im Verfahren gegen MS aussagen.

Rein theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass die StA irgendwann doch ein WAV gegen UK beantragt, und dass dann UK strafrechtliche Verfolgung droht, so dass er doch ein Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren gegen MS hat. Persönlich halte ich das für fernliegend, aber StA und Gericht müssten derlei prüfen.

Rein praktisch ist das aber egal, denn selbst wenn UK als Zeuge im Prozess gegen MS aussagen würde: was ist sein Zeugnis wert nach all der Zeit und der Gehirnwäsche durch diverse Leute?

Ein Zeuge Ulvi K. müsste auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet werden, darauf würde die Verteidigung des MS bestehen, und dann ginge das Theater a la Kröber wieder los.


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Hbo ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 08:05
@emz
Es gibt keinen Beweis, dass es zwei Täter waren. Das hat L. in seinem ersten Podcast behauptet. Und es gab Befragungen in Lichtenberg und ein Gespräch zu zahlreichen Aussagen, die U. K. getroffen hat. Mehr nicht... Also die Beweislast ist dünn. Man vermutet lediglich, dass er dabei war.


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 09:43
Zitat von HboHbo schrieb:Man vermutet lediglich, dass er dabei war.
leider muss man davon ausgehen dass UK in seinen Aussagen immer wieder Einzelheiten nennt die ins Tatgeschehen passen können - woher oder von wem könnte er die Details erinnern, wenn nicht selbst erlebt?


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Peggy Knobloch

05.12.2019 um 10:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Befassen würde sich bei so einer Anklage das Gericht natürlich nur mit MS als Angeklagtem. UK käme selbstverständlich beim Tathergang vor, aber er wäre eben kein Angeklagter.
Wenn ichs richtig im Kopf habe, ist M. S. deswegen bis zu einer möglichen Verhandlung auf freiem Fuß, da eine Anklage wegen Mord derzeit zu unwahrscheinlich erscheint und die Anklage, die vermutlich erhoben wird, keine U-Haft rechtfertigt.

Die zwangsweise notwendige Einbeziehung der Person Ulvi während einer Verhandlung gegen M. S. wäre für sehr viele Beteiligte äußerst pikant. Da wäre ich gespannt, wie man sich in diesem Minenfeld verhalten würde.

Die weiter oben geäußerte Ansicht, der erste Prozess hätte später und dann auf stabilerer Grundlage für die Staatsanwaltschaft stattfinden müssen, teile ich voll und ganz.

Ob Frau R. sich in ihrem Kampf gegen das Böse auch ihrer Verantwortung bewusst ist, die sie übernommen hat, bleibt zu hoffen.


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