Frankenblick schrieb:Sucht man allerdings diesen Punkt bei dem Kampfsport, den die Cops ausüben und lernen, dann findet man schon etwas:
http://www.allkampf-schule-kinzel.de/docs/Theorie_Atemi-Punkte.html (Archiv-Version vom 13.11.2012)
Der betroffene Punkt ist die Nr. 27. Da steht Schmerzen u. kurzzeitige Lähmung.
Einer meiner Kumpels ist Polizist, eine ehrlicher, also auch Kampfsportler. Der hat mir diesen Griff gezeigt.
Allerhand. Da hängen die Flügel aber eine ganze Weile. Die Schmerzen sind höllisch, und überall.
Das is jetzt n Witz oder? Man kann sich die Sachen auch drehen, wie man sie gerne haben möchte.
Ein paar Fakten:
1. In den meisten Bundesländern BASIERT die Selbstverteidigungsausbildung auf dem Ju Jutsu.
2. Im Klartext heißt das - eingeschränkte Gelbgurt-Prüfung. Das ist allenfalls elementarstes Basiswissen. Allenfalls.
3. Der Rest ergibt sich aus polizeispezifischen Dingen. Wem es nicht aufgefallen sein mag: Polizisten rennen in der Regel nicht barfuß und mit weißem Gi bekleidet durch die Gegend
4. Die Ausbildung beschränkt sich in der Regel auf die Abwehr von Angriffen und Festlegetechniken. Sprich - Angreifer sollen ZU ZWEIT zu Boden gebracht und festgenommen werden.
5. Bei der Kripo ist diese Minimalausbildung nochmals eingeschränkt, weil die Kripo-Leute seltenst angegriffen werden.
6. Die Ausbildung (und darüber hinaus ist Ju Jutsu keine Pflicht) dürfte bei den betreffenden Beamten ewige Zeiten her sein. Da müsste man erstmal erforschen, ob die überhaupt noch irgendwas in dem Bereich gemacht haben.
7. Der angewendete Druck wird sicher nicht gelehrt, weil der für Polizei völlig obsolet ist. Scipper hat ja schön gezeigt, dass da nicht gefoltert werden darf.
8. Bei nem Mann von zu dem Zeitpunkt wohl deutlich über 100kg hinters Schlüsselbein? Viel Erfolg!
9. Der "Flügel hängt" da nicht ne ganze Weile. Auch sind die Schmerzen nicht "höllisch" und "überall". Da muss man -sorry- schon ein extremes Weichei sein. Es ist unangenehm, Lähmungen hab ich noch nicht erlebt. Selbst auf Deinem Link heißt es "gegebenenfalls kurzzeitig"
10. Ja, ich habe diesbezüglich Erfahrung.
11. Alles Vorstehende ist "nice to know". Fakt ist, Polizei hat keine Hand anzulegen, bloß weil die Vernehmung net läuft wie gewünscht. Nur muss man das dann auch beweisen. Behaupten kann man alles.
12. Ja, die Einwirkung auf einen Druckpunkt ist durch einen Arzt nachweisbar. Natürlich nicht mehr nach 2 Jahren, aber im relativ unmittelbaren Nachgang.