@FadingScreamsKönnte man, aber ich blamiere mich doch nicht mit der Nachfrage über so unmissverständliche Formulierungen.
Versetze Dich in folgende Situation :
M. S sitzt im Verhör und erfindet eine Übergabesituation. Für diese braucht er jetzt auch noch ein möglichst nachvollziehbares Motiv, das zu seiner damaligen Lebenssituation passt.
Er ist der deutschen Sprache mächtig und schildert die Drohung nun zwar inhaltlich mit (angeblich?) U. Ks Worten., aber logischerweise in Vergangenheitsform.
Peggy wäre nach dieser Schilderung bereits tot gewesen, also hätte er in der Vergangenheitsform erzählend gesagt "Der drohte zu sagen, Peggy und ich hätten ein Verhältnis gehabt."
Hiermit wäre seine Übernahmebegründung auch ohne der abstrusen Bushäuschennennung hinüber gewesen, denn bis zu diesem Zeitpunkt wäre er ja noch völlig tatunbeteiligt und diese Drohung hätte ihn nicht im geringsten zu der Übernahme nötigen, sondern ihm shitegal sein können.
Denn dass eine 9jährige mit ihm ein Verhältnis gehabt haben solle, (immerhin ist ein Verhältnis eine gegenseitige Sache) ist einfach abstrus und jeder hätte U K. den Vogel gezeigt.
Die Drohung "Sonst erzähle ich jedem, dass wir ein Verhältnis haben" wäre aus damaliger (und womöglich auch noch aus heutiger) Sicht von Manuel bestimmt geradezu "existenziell" gewesen. Immerhin hatte er bereits einen schweren Stand in der Frauenwelt und das auch noch in einem kleinen Ort und mit entsprechender Vorgeschichte zwischen ihm und U. K.. Dazu kommt, dass die beiden ja wohl zumindest im Zwick mit zusammengesteckten Köpfen saßen und auch wahrgenommen wurden und da kann sich so eine Wahrnehmung in Verbindung mit einer Verhältnisbehauptung, die auch noch direkt von einem der Verhältnispartner kommt, mal ganz schnell zu einer Tatsache ausphantasieren.
Man darf schon davon ausgehen, dass sowohl M. S., als auch der Verfasser des Berichts, sich sprachlich korrekt formulieren ;-) und M. S. durchaus daran gelegen war, seiner Übernahmebegründung einen nachvollziehbaren, ihn,aus seiner Sicht entschuldigend, Grund zu geben.
Für mich besteht somit kein Zweifel, dass M. S. vorgab, U. K. hätte ihm gedroht, ein Verhältnis zwischen sich und M. S. zu erzählen.