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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:16
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Und ich denke, die Schultervariante darf man nicht außer acht lassen. Um eine Schleifspur zu vermeiden, wird man das Opfer kaum über den Boden geschleift haben. Da wäre jeder Spaziergänger im Wald neugierig geworden.
Zitat von gast99gast99 schrieb:Wenn man so eine Person aus dem Kofferraum nimmt,dann trägt man sie vor sich
auf den Armen.
Peggy war in einer Dickung abgelegt worden. Da dürfte man eher seltener auf Spaziergänger treffen, da diese nur gebückt zu durchqueren ist.

Der Verbringer dürfte den engen Kontakt zu der toten Peggy vermieden haben, so wie es bei einem Überdieschulterwerfen oder einem Vorsichaufdenarmentragen unvermeidlich ist. Sie war kalt, womöglich hatte schon teilweise die Leichenstarre eingesetzt, da wahrt man Distanz.
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Es kann auch sein, das Peggy selber ihren Ranzen als Koffer bezeichnete und ihre Mutter das übernommen hat. Ich hatte selbst in der 8. Klasse noch einen Mitschüler, der seinen Tornister/Ranzen als "Schultüte" bezeichneten.
Wie auch immer Peggy ihren Ranzen benannt haben mag, es geht hier nicht um Peggys Mutter sondern um die von UK.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:25
Zitat von emzemz schrieb:Sie war kalt
war sie das? - von welcher Zeit des Verbringens müssen wir denn ausgehen, wenn sie schon 'kalt' war?


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:28
Zitat von emzemz schrieb:Der Verbringer dürfte den engen Kontakt zu der toten Peggy vermieden haben, so wie es bei einem Überdieschulterwerfen oder einem Vorsichaufdenarmentragen unvermeidlich ist. Sie war kalt, womöglich hatte schon teilweise die Leichenstarre eingesetzt, da wahrt man Distanz.
Laut MS hat er sie aber in eine rote Decke eingewickelt.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:29
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Das will er eben gerade nicht, er hat diese Angaben ja widerrufen. Und offensichtlich glauben auch die Ermittler nicht, dass es sich bei den Angaben um die Wahrheit handelte, da sie ja, wie mitgeteilt, mit wesentlichen Ermittlungsergebnissen nicht übereinstimmen sollen!
So lange wir nicht wissen, welche Angaben nicht den Ermittlungsergebnissen entsprechen, ist es völlig müßig darüber zu spekulieren.
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Halte ich auch für die wahrscheinlichste Variante. Wegen der Körpergröße bzw. Länge der Arme stell ich mir ein hinterherschleifen nicht gerade komfortabler vor als ein tragen.
Es geht nicht um komfortabel sondern um die Scheu, die Menschen in der Regel davor haben, Tote anzufassen oder gar an sich zu drücken.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:31
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Was genau hätte diese Wahrscheinlichkeitsrechnung zur Konsequenz? So ziemlich jeder Schuh kann beim Nachschleifen abgestreift werden. Ausserdem kann es auch ganz anders gewesen sein.
Sicherlich. Aber das gilt für jedes Urteil. Die wirkliche Wahrheit kann einen ganz andere gewesen sein, trotzdem werden Menschen verurteilt.

In Wirklichkeit ist ein Urteil nichts anderes als das Ergebnis einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung, mehr nicht. Aber es ist in der Regel auch die wahrscheinlichste Variante und damit muss man sich in einem Rechtsstaat begnügen. Nur weil man einen bestimmten Täter sehen will, kann man sich nicht über einen Wahrscheinlichkeitsbetrachtung hinweg setzen, jedenfalls wenn das Ergebnis nah an der Wirklichkeit sein soll.
Zitat von emzemz schrieb:Peggy war in einer Dickung abgelegt worden. Da dürfte man eher seltener auf Spaziergänger treffen, da diese nur gebückt zu durchqueren ist.
Naja, mit dem Auto wurde nicht in die Dickung gefahren. Und 25 kg ist auch nicht so schwer, dass man die nicht weiter auf der Schulter tragen kann. Eine Dickung ist aber nach am Boden nicht wirklich frei wie in einem normalen Wald, gerade solche Jungbäume sind unten ausladender als oben und stehen ganz dicht (daher Dickung), ein Grund mehr, das Opfer weiter auf der Schulter zu tragen. Das wäre vermutlich einfacher gewesen als sie zu schleifen. Man hat so zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, das Vermeiden von Spuren und der leichtere Transport.

Und wie ich schon sagte, Du verlierst Dich schon wieder in Einzelheiten und versuchst die Totzureden, obgleich das nicht möglich ist.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:31
@JosefK1914-2

Der folgende Text ist wortwörtlich aus der PM der Polizei/StA und belegt, weshalb der dringende Tatverdacht vom Haftrichter verneint wurde. Da ist nichts unklar oder zweifelhaft. Das Teilgeständnis darf wegen des Widerrufs nicht mehr verwendet werden.

„Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.“


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 12:36
@Andante
Richtig. Und dem kann man eben nicht entnehmen, dass die Verwendung nicht mehr durch den Widerruf möglich ist. Wie gesagt, andere Presseartikel, stützen zusätzlich meine Ansicht.

Wenn Du richtig liegen würdest, hätte die PM etwa wie folgt heißen müssen:

"Das Geständnis ist gegen den Verdächtigen nicht mehr verwendbar, weil es widerrufen wurde."

Das steht aber definitiv nicht drin, der Grund für die Nichtverwendbarkeit bleibt offen.


Es steht eben nur:
Zitat von AndanteAndante schrieb:da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne
Über das Warum schweigt die PM.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:08
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb: emz schrieb:
Sie war kalt
FadingScreams schrieb:
war sie das? - von welcher Zeit des Verbringens müssen wir denn ausgehen, wenn sie schon 'kalt' war?
Wenn du schon mal am Bett eines Sterbenden gesessen wärst und dessen Hand gehalten hättest, dann wüsstest du, wie schnell die Hände nach Eintritt des Todes erkalten.
Nein, ich rede dabei nicht vom Abnehmen der Körperkerntemperatur eines Toten, wie hier nachzulesen
Wikipedia: Algor mortis


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:22
Zitat von emzemz schrieb:Der Verbringer dürfte den engen Kontakt zu der toten Peggy vermieden haben, so wie es bei einem Überdieschulterwerfen oder einem Vorsichaufdenarmentragen unvermeidlich ist. Sie war kalt, womöglich hatte schon teilweise die Leichenstarre eingesetzt, da wahrt man Distanz.
Was macht MS aktuell als Nebentätigkeit schon wieder?


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:23
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du schon mal am Bett eines Sterbenden gesessen wärst und dessen Hand gehalten hättest
ich habe davon gelesen.. habe aber kürzlich selbst die Erfahrung machen müssen, dass nach drei Stunden Körper und Gesicht noch so warm waren, dass man den Tod nicht wahrhaben will..


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:31
@emz

vielleicht waren genau solche Fragen, wie kalt oder warm, die verfänglichen, in der Frage der angeblichen Übergabe, Sinn oder Unsinn der angeblichen Versuche einer Wiederbelebung und anschließenden Verbringung durch MS..


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:37
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Und wie ich schon sagte, Du verlierst Dich schon wieder in Einzelheiten und versuchst die Totzureden, obgleich das nicht möglich ist.
Schon wieder? Wo sagtest du das bereits zu mir?
Habe ich deine Belehrung etwa überlesen? :D

Die Einzelheit, um die es geht, sind die von dir vorgetragenen Schleifspuren. In die soll ich mich also nicht verlieren? Weil es nicht möglich ist, dir zu widersprechen? Ich mal sagen, möglich schon, aber sinnlos. :D


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 13:44
RA Euler sagte in einem Interview während des WAV sinngem. es sei in der Praxis unheimlich schwer ein einmal gemachtes Geständnis auch wenn dieses widerrufen wurde aus der Welt zu schaffen. Jetzt ist das ja so, daß die Indizien ihn mit der Verbringung in Einklang bringen und er das ja auch gestand. Eine Tatbeteiligung und einen Mord bestritt er und da reichen die Indizien ja wohl auch nicht aus.

Ich will jetzt mal folgendes wissen am allerliebsten ohne too much juristisches:
Wenn sich herausstellen sollte, daß die Vernehmung legal abgelaufen ist und die Ermittler „alles richtig machten“ bleibt nur der Widerruf von MS. Strenggenommen darf dann ja diese Vernehmung nicht bewertet werden, oder? Oder sind dann die Ermittler die mit in dieser Vernehmung saßen Zeugen? Immerhin schienen ja die gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel den Tatverdacht zu erhärten das er mehr als nur der Verbringer war.
Wären diese Recherchen dann unbrauchbar?


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 14:19
Das wäre tatsächlich interessant, zu wissen, ob dieses widerrufene Geständnis in irgendeiner Form noch eine Rolle spielen könnte. Mich irritiert irgendwie auch diese Bestimmtheit, mit der M.S. Anwalt behauptet, dass dieser weder etwas mit der Ermordung Peggys noch mit der Verbringung der Leiche zu tun hat. Normalerweise äussert sich ein Anwalt in der Öffentlichkeit ohne seine eigene Bewertung einfliessen zu lassen über die Unschuld seines Mandanten. Z.b. "Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe" oder "Mein Mandant ist sich keiner Schuld bewusst bezüglich der ihm vorgeworfenen Vergehen" oder in der Art.. Dagegen hat der Anwalt sogar über seine Behauptung hinaus, dass M.S. unschuldig sei, klar gemacht, dass er ihm das auch gar nicht zutraue. Einige User hier haben schon gefragt, warum denn überhaupt M.S. diese Story von der Übergabe zuerst erzählte, um sie dann wieder zurück zu nehmen. Es gibt viele sogenannte Trittbrettfahrer, die eine gewisse Berühmtheit erlangen wollen, indem sie erzählen, dass sie an einem spekulären Verbrechen beteiligt waren. Ist M.S. etwa so ein Typ? Dann muss ein anderer in seiner Baustelle das Mädchen getötet haben, denn die Pollen lassen sich nicht wegzaubern. Wusste jemand, dass M.S. an diesem Tag Geburtstag hatte und nicht auf seiner Baustelle arbeiten würde? Denn das tat er ja tatsächlich nicht. Hat jemand diese Ungestörtheit dort im Haus genutzt um Peggy aufzulauern? Hatte ev. Sogar jemand den Schlüssel, wenn abgesperrt gewesen sein sollte, um dort eine Arbeit zu erledigen und M.S. schützt diese Person aus irgendeinen Grund? Man sollte diese Möglichkeiten nicht so schnell von der Hand weisen, und um der Fairness willen auch prüfen, ob es möglich wäre, dass M. S. Unschuldig ist.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 14:21
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wenn sich herausstellen sollte, daß die Vernehmung legal abgelaufen ist und die Ermittler „alles richtig machten“ bleibt nur der Widerruf von MS. Strenggenommen darf dann ja diese Vernehmung nicht bewertet werden, oder? Oder sind dann die Ermittler die mit in dieser Vernehmung saßen Zeugen? Immerhin schienen ja die gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel den Tatverdacht zu erhärten das er mehr als nur der Verbringer war.
Ich habe das so verstanden, dass das Verwertungsverbot nicht deshalb besteht, weil er das Geständnis zurückgezogen hat, sondern deshalb, weil man erst überprüfen muss, ob MS auch tatsächlich korrekt aufgeklärt worden ist bzw. ob eine Anwaltspflicht bestanden hat. Ich denke nicht, dass diese Punkte in der kurzen Zeit juristisch schon geklärt worden sind. Wenn die Vernehmung juristisch korrekt und legal abgelaufen ist, glaube ich schon, dass vernehmende Beamte aussagen dürfen bzw. das Video als Beweis auch zulässig ist.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 14:30
Zitat von HathoraHathora schrieb:Wusste jemand, dass M.S. an diesem Tag Geburtstag hatte und nicht auf seiner Baustelle arbeiten würde? Denn das tat er ja tatsächlich nicht. Hat jemand diese Ungestörtheit dort im Haus genutzt um Peggy aufzulauern? Hatte ev. Sogar jemand den Schlüssel, wenn abgesperrt gewesen sein sollte, um dort eine Arbeit zu erledigen und M.S. schützt diese Person aus irgendeinen Grund? Man sollte diese Möglichkeiten nicht so schnell von der Hand weisen, und um der Fairness willen auch prüfen, ob es möglich wäre, dass M. S. Unschuldig ist.
Das würde aber nur den Bauschutt an Peggys Leiche erklären, nicht aber auch die Pollen. Es ist ja eben die Kombination aus BEIDEN, das zu MS nach Neubewertung der Ermittlungsergebnisse geführt hat. Und es wird wohl nicht nur das sein, sondern auch andere Indizien bzw. nachweisliche Falschaussagen (zB nicht mit dem Auto in Lichtenberg unterwegs gewesen).


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 14:36
Grundsätzlich stimme ich Hathora zu, aber nochmal, es steht überhaupt nicht fest, dass Pollen an der Baustelle von MS, oder wo auch immer in seinem Lebensbereich gefunden worden sind, die mit denen am Fundort übereinstimmen! Es heisst lediglich "Es ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten", was lediglich bedeutet, dass man Pollen gefunden hat, und weiss, dass MS mit seiner Mutter gepflanzt hat, was ja beide so ausgesagt haben, und seit vielen Jahren bekannt ist.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 14:44
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Doch weit und breit findet sich nichts Passendes im Netz.
Doch, den Begriff für Schulranzen gibt es schon.

Siehe hier und https://www.wochenblatt.de/ueberregionale-artikel/regensburg/artikel/116382/taucheinsatz-im-fall-peggy-k-einsatzkraefte-konnten-keinen-schulranzen-finden.

Ich finde es auch müßig darüber zu spekulieren. Generell bewegt sich hier die Diskussion wieder ziemlich weit weg von dem, was in der Krimirubrik erlaubt ist: "Verdächtigung von Personen gegen die nicht ermittelt wird" sind laut Regeln untersagt. Weder gegen UK noch gegen seine Eltern wird ermittelt. Ermittelt wird zur Zeit nur und aussschließlich gegen MS. Spekulationen können sich also auch nur um ihn drehen, so schwierig das auch sein mag.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 15:04
Zitat von HathoraHathora schrieb:M.S. schützt diese Person aus irgendeinen Grund? Man sollte diese Möglichkeiten nicht so schnell von der Hand weisen, und um der Fairness willen auch prüfen, ob es möglich wäre, dass M. S. Unschuldig ist.
MS nannte ja doch einen Namen, trotzdem wird nur gegen ihn ihn ermittelt wenn auch Herr Stadter von der Polizei bestätigte man habe die Ermittlungen auf diese Person ausgeweitet (Artikel wurde hier vor kurzem verlinkt). Wenn es UK war, der genannt wurde ist klar warum nur gegen MS ermittelt wird und wenn es nicht UK den er nannte dann scheint er (wieder) gelogen zu haben.

Ganz ehrlich, jetzt nach 17 Jahren mit dem Tatvorwurf Mord konfrontiert zu werden und immer noch jemanden schützen? Wen und warum? Unter der Prämisse er hat damals in irgendeiner Form Mist gebaut und 2001 erpressbar gewesen wäre das ist doch mittlerweile bestimmt verjährt und MS hat sich mittlerweile was aufgebaut. Mit 41, im Berufleben stehend und einer eigenen Familie, da gilt es doch ganz andere Angelegenheiten zu schützen als einen Mörder!

Für mich macht das alles in der Kombination nur Sinn wenn er auch in das vorhergehende Geschehen wie auch immer involviert war.


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Peggy Knobloch

30.12.2018 um 15:07
@DerGreif

Deine Links überzeugen mich allerdings nicht unbedingt, da sie aus neuester Zeit zu stammen scheinen und ich bei dem Artikel einen Bezug zu besagtem gelben Zettel nicht ausschließen möchte.

Verstehe ich das jetzt richtig, über den Schulkoffer darf nur insoweit diskutiert werden, als er in einem direkten Zusammenhang mit MS genannt wird. Also nur im Zusammenhang mit der Verbrennung durch MS. Wenn es in der Vergangenheit diverse andere Versionen zu seinem Verbleib gab, so sind diese außen vor zu lassen.

Das gilt dann auch, wenn die Ermittlungen auf eine weitere Person erweitert wurden, die diese Versionen vorgetragen hat?


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