Peggy Knobloch
19.12.2018 um 21:27emz schrieb:Der Anwalt hat quasi den reset-button gedrückt, fängt also ganz von vorne an.Nein, das gelingt den Anwälten höchst selten. Das hätte leicht im Fall Gäfken passieren können, wenn da der Angeklagte das Geständnis im Verfahren nicht selber wiederholt hätte.
Sollte MS Täterwissen bei dem Verhör preisgegeben haben, kann man das durch einen Widerruf des Geständnisses nicht wieder ungeschehen machen, eher im Gegenteil, man macht sich eher weiter verdächtig und es kommt der Verdacht auf, dass man viel tiefer drin steckt, als ursprünglich zugegeben, (wobei das wohl die Ermittler schon ohne den Widerruf erkannt hatten).
Wie gesagt, es könnte nur der Reset-Button gedrückt worden sein, wenn wirklich die Ermittler dem Verdächtigen den Anwalt verwehrt hätten, dann kann das evtl. preisgegeben Täterwissen nicht mehr verwendet werden. Auf einen solchen Fehler setzt offenbar der Anwalt. Ob der wirklich vorgelegen hat, wird man sehen, ich hoffe und glaube es nicht.
Und dann ist natürlich zu berücksichtigen, dass der Widerruf erst erfolgte, als die Ermittler rausbekommen hatten, dass die Story von MS offenbar nicht stimmen konnte. Das wird dann später das Gericht mitberücksichtigen, wie gesagt, der Widerruf ist eher belastender, denn er versucht erst gar nicht mehr, die Verbringungsstory aufrecht zu erhalten, dass "Geständnis" entsprach offenbar so oder so nicht der Realität.