Andante schrieb:und zweitens die Polizei auch genau weiß, dass sie Geständnisse gar nicht verwerten darf, die jemand unter Drogen etc. abgibt.
Das ist so nicht richtig. Ein solches Geständnis unterliegt nur dann dem Beweisverwertungsverbot, wenn der Staat selber den Rauschzustand herbeigeführt hat.
Wenn jemand in diesem Zustand eine Tat gestanden hat, den er selber herbei geführt hat, kann dieses Geständnis durchaus verwertet werden. Natürlich muss dabei berücksichtigt werden, dass es durchaus auch falsch sein könnte, dabei müssen die weiteren Umstände betrachtet werden.
Andante schrieb:Und was MS oder andere anno 2001 mit mehr oder weniger besoffenem Kopp am Himmelfahrtstag bei einem gemeinsamen Besäufnis rumgelabert haben.....wenn juckt es im Lichte der neuen Erkenntnisse?
Ich denke, ob das einen juckt, solltest Du jedem selber überlassen. Nach aktuellem Stand entsprach es auch der Wahrheit.
Fragen wirft es jedenfalls auf. Schließlich stand er vermutlich wegen dieses Geständnisses schon damals unter Verdacht. Hat man aber damals schon ausreichend alles so akribisch untersucht? Wurde z.B. das Auto genau so auf den Kopf gestellt, wie das der Familie Kuklac? Dass der Wagen heute noch existiert ist nur ein glücklicher Umstand, ob man nach soviel Jahren noch verwertbare Spuren in irgend einem Hohlraum findet, ist nicht unbedingt wahrscheinlich, aber immerhin noch möglich.
Aber ich denke, durch diesen damaligen Verdacht wussten die Ermittler schon einiges über MS. Vermutlich hätten ansonsten damals die Ermittler nicht registriert, dass MS Renovierungsarbeiten um den Tatzeitraum ausgeführt hatte, das wäre wohl kaum in die Akten gekommen. Auch die Umtopfarbeiten wären nicht bekannt gewesen.
Wäre der damalige Verdacht nicht gewesen, hätte man erst einen allgemeinen Aufruf in Lichtenberg starten müssen, mit der Frage, welche Häuser zu der damaligen Zeit renoviert worden swaren. Ob hier noch ausreichende Erinnerungen vorhanden gewesen wären, steht in den Sternen. An Umtopfarbeiten dürfte man sich nach 17 Jahren kaum noch erinnern. In sofern war das "Gelaber" sicherlich wesentlich für die aktuelle Ermittlungsarbeit, man ist aktuell dadurch mindestens ein Schritt weiter als ohne. Es wäre sogar möglich, dass man die Ermittlungsarbeiten ohne das Geständnis nie soweit gekommen wären.