@emz Dankeschön!
Ich sehe in der Tat auf der Farbpartikelkarte "Seite 8 von 33".
Auf den beiden Karten mit dem Fahrzeug und auf der Karte mit der Karte sehe ich dagegen keine Seitenangaben.
Auf der Farbpartikelkarte steht auch "Bild 7".
Man kann jetzt natürlich interpretiern, dass das Handout über 33 Seiten verfügt.
Diese Interpretation halte ich persönlich aber weder für zwingend noch für überwiegend wahrscheinlich. Dies begründe ich damit, dass
a) im Video etwas verteilt wurde, was von der Größenordnung her keine 33 Seiten beherbergt haben dürfte,
b) eine Farbspurenakte durchaus aus 33 Seiten bestehen kann, wo der Öffentlichkeit einschließlich den Medien dann aber nur Bild 7 übermittelt werden, während der Rest im dunklen Aktenschrank verbleibt und
c) es sehr unwahrscheinlich ist, dass den Medien, die den Fall ja ansonsten ohnehin gut kennen, nunmehr ein kleines Büchlein mit umfangreichen Informationen, welche dann auch noch weitgehend nicht weiter berichtet werden, überreicht werden würde.
Ich kann mich natürlich irren, aber das wäre menschlich.
jaska schrieb:Nur würde ich den Kreis um diejenigen, die in diesem Fall Informationen unterschlagen oder zumindest verbogen haben, die gelogen und vertuscht haben, erweitern.
Durchaus, aber naturgemäß wäre der singuläre Verbringer derjenige, der mit seinem Informationsvorsprung und seiner aktiven Handlung nah am Geschehen Vieles erst möglich bzw. unmöglich macht, was dann nachher geschieht.
Hätte er den Leichnam nicht verbracht nach dem Motto: "nö, muss noch Party machen, habe keine Zeit", dann hätte der Mörder mit seinem Leichnam am Bushäuschen ganz schön doof dagestanden.
Ob sich dann noch ein anderer potentieller Verbringer hätte finden können, steht in den Sternen.
Der Jubiliar hätte natürlich auch die Möglichkeit gehabt, sein Wissen direkt an die zuständige Stelle weiterleiten zu können. Dann wäre zwar der arme Mörder (sollte er nicht Totschläger, Köperverletzer, Vergewaltiger oder Unfallverursacher gewesen sein) noch am Tattag aus dem Verkehr gezogen worden und wäre das aller Wahrscheinlichkeit auch rund fünfzehn Jahre lang gewesen, aber offenbar fand er diese für mich naheliegende Handlung aus seiner Sicht ja abwegig.
Hätte unser Bestattungshelfer (für den nicht belegten Fall, dass er das damals noch nicht war, belegte er es ja nun quasi selbst, wenn auch der ein oder andere diese würdelose Verräumung nicht als das, was, was der Lage angemessen gewesen wäre, ansehen möchte, was ich bestens nachvollziehen kann und ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Meinung nicht allein stehe) also mal das Telefon bemüht, dann hätte die Mutter nicht suchen müssen, dann hätte es keine zwölf oder dreizehn Verdächtige gegeben, dann hätte der ganze Ort nicht Kopf gestanden, es hätte keine Bürgerinitiative gegeben und kein Wiederaufnahmeverfahren, keinen Leichenfund, keine den Steuerzahler Unsummen kostende Suchmaßnahmen gegeben. Das geht alles auf ein Konto, ein einziges.
Ich sehe den Beschuldigten da schon in einer ganz besonders herausragenden Rolle.