Peggy Knobloch
15.09.2016 um 15:51@Redjune2016
erstmal ist es natürlich richtig, dass solche Taten auch und in nicht vernachlässigbarer Zahl von geistig Behinderten ausgeübt werden. Ich bin in einer Stadt aufgewachsen, in der sich ein Landeskrankenhaus befindet, damals im Allgemeinen im Volksmund noch "Irrenanstalt" genannt. Da gab es immer wieder Vorfälle, auch gerade Missbrauch von Kindern. Unter anderem, und dies war wohl der krasseste Fall, wurde die Tochter des Direktors des Landeskrankenhauses von einem Insassen missbraucht und getötet, von einem gesitig Behinderten, den der Direktor als harmlos eingestuft hatten und daher angestellt hatte, ihm im Haushalt zu helfen...
Gleichzeitig sollte man jedoch die Meldungen aus den USA mit etwas gesundem Zweifel betrachten: da die Anwendung der Todesstrafe bei geistig Behinderten 2002 vom Obersten Gerichtshof auf Bundesebene als verfassungswidrig eingestuft wurde und bereits zuvor von den meisten Bundesstaaten nicht angewendet wurde, besteht ein wesentliches Interesse bei Verurteilten und von Gegnern der Todesstrafe, die Todeskandidaten als geistig behindert darzustellen... Dadurch werden die Zahlen verfälscht!
erstmal ist es natürlich richtig, dass solche Taten auch und in nicht vernachlässigbarer Zahl von geistig Behinderten ausgeübt werden. Ich bin in einer Stadt aufgewachsen, in der sich ein Landeskrankenhaus befindet, damals im Allgemeinen im Volksmund noch "Irrenanstalt" genannt. Da gab es immer wieder Vorfälle, auch gerade Missbrauch von Kindern. Unter anderem, und dies war wohl der krasseste Fall, wurde die Tochter des Direktors des Landeskrankenhauses von einem Insassen missbraucht und getötet, von einem gesitig Behinderten, den der Direktor als harmlos eingestuft hatten und daher angestellt hatte, ihm im Haushalt zu helfen...
Gleichzeitig sollte man jedoch die Meldungen aus den USA mit etwas gesundem Zweifel betrachten: da die Anwendung der Todesstrafe bei geistig Behinderten 2002 vom Obersten Gerichtshof auf Bundesebene als verfassungswidrig eingestuft wurde und bereits zuvor von den meisten Bundesstaaten nicht angewendet wurde, besteht ein wesentliches Interesse bei Verurteilten und von Gegnern der Todesstrafe, die Todeskandidaten als geistig behindert darzustellen... Dadurch werden die Zahlen verfälscht!