@Mao1974 du hast geschrieben:
Mao1974 schrieb:Wenn er es nicht war gehts mir nur drum, den wahren Täter zu finden, der Ulvi sollte m.E. da bleiben, wo er ist...
Wenn der Ulvi keinen Mord begangen hat, gehört er nicht lebenslänglich eingesperrt. Er mag im Falle seiner Unschuld zwar weiterhin betreut werden in einer betreuten Wohneinrichtung, aber dann gehört er nicht für immer in einer geschlossenen Anstalt eingesperrt. Betreuung ja, aber nicht eingesperrt.
Ob er unschuldig ist, wird sich in dem Wiederaufnahmeverfahren herausstellen. Ich hoffe, dass dem Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stattgegeben wird. Denn schaden kann es ja nichts, wenn sich die Fachleute noch einmal mit dem Fall Peggy befassen, denn Peggy muss gefunden werden !!!