@jaska @Cosmo69 @WyattE @Noella @Waldschrath @egaht @Cathryn @Hathora @emz @DewSo, ihr Lieben,
ich bin noch nicht ganz durch mit allen Aspekten eures Brainstormings des heutigen Tages. Erst einmal herzlichen Dank und: Tolle Leistung!!
Trotz, dass ich jetzt noch nicht alle eure Informationen in die folgende Zusammenfassung eingefügt habe, stelle ich jetzt Fallanalyse 2 ein. Diese kann, soll, wird und darf wieder fortlaufend diskutiert und erweitert werden.
Fundort Der Fundort befindet sich nahe Rodacherbrunn, westlich von Lichtenberg. Im bislang erarbeiteten Szenario wird von einem in Lichtenberg wohnhaften Verbringer ausgegangen, wobei noch in Diskussion steht, ob der Verbringer womöglich auch Wohnbezug zu Nordhalben und Umgebung haben könnte.
Ausgehend vom bisherigen Szenario ist festzuhalten, dass der Verbringer auf eine Entsorgung der Leiche auf einer Deponie/ im/ wie Müll verzichtete, ebenso wie auf eine Entsorgung in Lichtenberg und Umland Lichtenberg. Dies ist insofern bedeutsam, da einerseits moralische Erwägungen (s.u.) eine Rolle gespielt haben könnten, als auch auf Grund des Umstands, dass der eigentliche Tatort (Tat= Abgreifen der PK) in Lichtenberg gewesen sein muss, da PK hier zuletzt gesehen wurde und ihr eigener Bewegungsradius begrenzt war. Eine Leichenverbringung IN Lichtenberg könnte der Verbringer vermieden haben, da bei Auffinden wahrscheinlich eindeutige Bezüge zu seiner Täterschaft hätten gezogen werden könnten, von denen der Verbringer jedoch ablenken wollte und dafür auch wichtige Gründe gehabt haben dürfte (s.u.).
Der Verbringer entschied sich für eine Leichenablage im Westen der Region. Gründe hierfür könnten in den geographischen Aspekten liegen, da sowohl in nördlicher, östlicher als auch südlicher Richtung mehrere Orte hätten durchquert werden müssen und auf Grund der dichteren Besiedlung dieser Richtungen von einer höheren Verkehrsfrequentierung auszugehen ist. Wohingegen der Verbringer in westlicher Richtung auf dieser Route nur durch zwei sehr kleine Ortschaften fahren muss. Es liegt nahe, dass der Verbringer vermeiden wollte, gesehen, erkannt oder wiedererkannt zu werden. Darüber hinaus macht dies ein hohes Bedürfnis des Verbringers deutlich, nach Abgeschiedenheit, Verborgenheit und „Alleinsein“ während seiner Handlungen. Dies ist insofern relevant, da Täter/ Verbringer im Vergleich mitunter in ihrem Verhalten bei Verbringung einer Leiche in ihrem Fahrzeug Publikumsverkehr in Kauf nehmen, „sich nichts anmerken“ lassen, ggf. auch stressresistenter und weniger auf Verborgenheit (insbesondere unterwegs) bedacht sind.
Auch die historischen Hintergründe des Ablageorts könnten dabei eine ähnliche Rolle in den Erwägungen des Verbringers gespielt haben. Als „vermintes Grenzgebiet“ dürfte dieser Wald eher vergleichsweise wenig frequentiert sein, da assoziativ damit „verbotenes“/ „gefährliches“ Terrain, eine Tabuzone, verknüpft sein dürfte. Da die anzunehmenden Gerüchte über möglicherweise dort lagernde, vergessene Minen jüngeren Leuten weniger präsent sein dürften, könnte auch dies ein Hinweis darauf sein, dass der Verbringer älter, mindestens 40+ gewesen sein könnte.
Das Ablegen der Leiche in einer Dickung, mit jungem Baumbestand mit einer Höhe von ca. 2 bis 3 Metern , dicht zusammen gepflanzt im Abstand von 1 m, gewährleistete dem Verbringer dabei nicht nur die Sicherstellung des Verbergens der Leiche, sondern auch zusätzlichen Schutz vor Entdeckung seiner eigenen Person im Falle möglicher Personen vor Ort. Diese beiden Aspekte könnten auf gewisse antizipatorische Fähigkeiten des Verbringers schließen lassen, da ein Entdecken der Leiche unter einem Baumbestand, dessen Geäst sich noch sehr bodennah im Wachstum befindet, aus stehender Position heraus (wie dies bei Wanderern/ Spaziergängern) der Fall ist, kaum möglich ist.
Modus der AblageDer Verbringer nutzte zur Leichenverbringung ein Fahrzeug. Es ist anzunehmen, dass er vor Ort allein agierte. Trotz der dadurch bereits erzielten Mobilität und Erleichterung in seinem Vorhaben, schien es ihm wichtig, seinen Zielort motorisiert erreichen und sich von dort auch motorisiert rasch entfernen zu können, ohne eine größere Wegstrecke zu Fuß zurücklegen zu müssen, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn er die Leiche tief in den Wald, oder auf eine fernab der Straße liegende Frei-/ Heidefläche verbracht hätte.
Ein möglicher Grund hierfür könnte neben Gründen der Effizienz auch in körperliche Beeinträchtigungen oder körperliche Schwäche des Verbringers gelegen haben. Er wählte einen Zielort, der von der Straße aus gut angefahren werden kann und an dem es ihm möglich war, mit einem Fahrzeug zu wenden. Zu beachten ist, dass der Verbringer die Leiche getragen haben muss. In Hinblick auf mögliche körperliche Einschränkungen ist das Gewicht der Leiche zu beachten, so dass lediglich eine kurze Wegstrecke gewählt wurde. Möglicherweise könnten auch moralische Erwägungen an dieser Stelle eine Rolle gespielt haben, da es insbesondere im Falle einer Erststraftat sowie im Falle eines unbeabsichtigten Todes des Opfers Skrupel bestehen könnten, der Leiche über eine längere Wegstrecke körperlich derart nah zu sein.
Es scheint des Weiteren unwahrscheinlich, dass der vorliegende Fundort zufällig ausgewählt wurde, sondern es liegt nahe, dass der Verbringer dieses Ziel, u.a. auf Grund dieser Aspekte gezielt auswählte. Auch das Ablegen der Leiche in einer Dickung, statt im sie umgebenden Wald legt nahe, dass dem Verbringer bekannt war, dass die Leiche hier einige/lange Zeit unentdeckt und bestmöglich versteckt werden kann.
Während der Verbringer die Leiche dort ablegte, zusätzlich mit Zweigen bedeckte, verbrachte er jedoch nicht die persönlichen Gegenstände der PK ebenfalls an diesen Ort. Es liegt nahe, dass er diese an einem anderen Ort entsorgte/ ablegte. Es ist davon auszugehen, dass dies Gegenstände betrifft, die das Opfer nicht am Körper, sondern im Ranzen mit sich führte, da bspw. die Armbanduhr an der Leiche gefunden wurde. Weswegen der Verbringer Leiche und Gegenstände separat voneinander verbrachte, ist zu diskutieren.
Der Modus der Ablage lässt darüber hinaus wahrscheinlich werden, dass der Verbringer keine zusätzlichen Werkzeuge oder Geräte mit sich führte, um die Leiche tief zu vergraben oder zu verscharren. Auch dies ein möglicher Hinweis darauf, dass das Bedürfnis des Verbringers von einer schnellen, möglichst wenig aufwendigen Ablage der Leiche motiviert gewesen sein dürfte.
Zusammengefasst:
Er legte Wert darauf, dass der Ablageort erreicht, verlassen sowie die Art und Weise der Ablage möglichst rasch und ohne größeren Aufwand bewerkstelligt werden kann. Vielleicht zwangen ihn nicht nur Verpflichtungen, sondern auch ein Auffallen seiner Abwesenheit zur Eile. Auch dies kann die mittlere Distanz von 16 km zum eigentlichen Abgreifort erklären, da der Verbringer eine weitere Distanz unterließ/ nicht in Kauf nahm.
Hinsichtlich des Modus der Ablage ist zusätzlich zu diskutieren, um welche Tageszeit er die Leiche ablegte. Anzunehmen ist, dass der Verbringer die Tageshelligkeit genutzt hat, statt in völliger Dunkelheit zu agieren. Dies wirft jedoch auch die Frage auf, wie es ihm tags möglich war, Zeit und Gelegenheit zu erübrigen, die Leiche zu verbringen, vorausgesetzt er sei berufstätig und/ oder eng sozial/ familiär eingebunden.
Täter/ VerbringerEdit:
Da bislang fraglich ist, ob Täter und Verbringer ein und dieselbe Person sind und die eigentliche Tat an PK bislang unklar ist, wird im Folgenden lediglich begrifflich Bezug zu einem „Verbringer“ genommen.
Der Verbringer ist aller Voraussicht nach männlich, mindestens 18 Jahre alt, sehr wahrscheinlich jedoch älter, da der Modus der Verbringung (s.o.) auf Erfahrung/ Lebenserfahrung schließen lassen kann. Er ist sehr wahrscheinlich familiär sowie sozial eingebunden. Er verfügt über ein Fahrzeug, das er aller Voraussicht nach hauptsächlich von ihm selbst genutzt wird. Er dürfte in Lichtenberg wohnhaft sein, womöglich gebürtig dorther stammen und über gute Orts- und regionale Kenntnisse verfügen sowie überregionale Gebiete kennen und naturverbunden sein. Wahrscheinlich bewegt er sich beruflich oder in seiner Freizeit viel in bewaldeten Gebieten (z.B. zum Pilzsammeln) . Ob und inwieweit eine Berufstätigkeit besteht, ist noch fraglich. Falls die Verbringung am Tag des Verschwindens von PK stattgefunden hat (später Nachmittag bis früher Abend), stellt sich die Frage, ob möglicherweise in beruflicher Hinsicht oder aber familiärer/ sozialer Hinsicht die Notwendigkeit bestanden hat, die Verbringung möglichst rasch und ohne größeren Aufwand durchzuführen. Es ist möglich, dass moralische Erwägungen bei Auswahl des Ablageorts und Entledigung der Leiche eine Rolle gespielt haben, wobei der Verbringer potenziell Probleme haben könnte, psychischen Druck und/ oder Skrupel auszuhalten. Verdrängung und Leugnung können dabei Abwehrmechanismen darstellen, die sich womöglich auch in einem Bedürfnis nach räumlicher Distanz zwischen Tat- und Fundort, Distanz zwischen Fund- und Wohnort sowie im Schweigen des Verbringers äußern könnten. Diese hier angenommene Diskrepanz zwischen moralischen Erwägungen einerseits und dem jahrelangen Schweigen trotz enormer Öffentlichkeitsarbeit könnte u.a. in hohen Verlusten an sozialer Potenz des Verbringers zu erklären sein: Verlust der eigenen Familie, Verlust an Anerkennung, Verlust des bisherigen Selbst- und Fremdbilds, Verlust der sozialen Reputation. Festzuhalten ist: Der Verbringer entscheidet die eigenen drohenden Verluste in ihrer Wertigkeit als höher ein, als bspw. das Leid der Opferfamilie, höher, als der Druck seitens der Ermittlungsbehörden, höher, als gemeinschaftliche oder religiöse Normen. Gründe hierfür könnten Bedürfnisse nach Schutz, Wahrung, Selbsterhalt sein.