Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.08.2016 um 22:32
das hab ich mir auch gedacht, das die irgendwas haben, oder das die Gerichtsmedizin, was gefunden hat, das den Anlass gab, nochmal in den Wald zu suchen, und die scheinen etwas mit genommen zu haben?
Hoffentlich was brauchbares ......,


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 07:31
@lawine
zum thema akteneinsicht in die spurenakten hatte ich ja schon mal was geschrieben. siehe hier Beitrag von DoctorWho (Seite 2.926)

darüber hinaus wird das ganze dadurch erschwert, dass jetzt in der tat erneut ermittelt wird und die alten spurenakten ggf. erneut herangezogen werden.

die akteneinsicht in die spurenakten verfolgte/verfolgt ja das ziel, ein erneutes wiederaufnahmeverfahren anzustreben. dass das mit dem bisherigen vortrag wenig erfolgversprechend ist, dürfte evident sein. bis auf allgemeines mimimi ist da ja noch nichts gekommen. die maßgebliche rechtsprechung hatte ich ja zitiert. aber hauptsache wirbel machen ...

@jaska
dein zitat des § 299 ZPO ist zwar für das zivilverfahren richtig, allerdings befinden wir uns im strafrecht ... ;) also StPO statt ZPO ;)


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 08:21
@DoctorWho
Schau, so wichtig ist es, Experten wie Dich zu haben :)

Strafprozessordnung
http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
§ 147
Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.

(3) Die Einsicht in die Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.

(4) Auf Antrag sollen dem Verteidiger, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke zur Einsichtnahme in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte.

(6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht.

(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Und ein Kommentar zu den Spurenakten:

http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s345ff.htm#III2a
Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers nach § 147 StPO
Von RiOLG Detlef Burhoff, Ascheberg/Hamm
...
2. Besondere Fälle

a) Spurenakten
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass zu den zur Akteneinsicht vorzulegenden Akten nicht die Handakten der Staatsanwaltschaft gehören (vgl. oben 1 c). In diesen Handakten dürfen jedoch, von dem Ausnahmefall des § 147 Abs. 2 StPO abgesehen, nicht Aktenbestandteile zurückgehalten werden, die in die dem Gericht vorzulegenden Akten gehören. Problematisch wird dies bei den sog. "Spurenakten" (vgl. zu diesem Problem die eingehende Darstellung bei LR-LÜDERSSEN, § 147 Rn. 31 ff.). Dazu lassen sich in etwa folgende Grundsätze darstellen (s. a. BURHOFF, EV, Rn. 72 ff.):
Das Einsichtsrecht bezieht sich auf jeden Fall auf Akten, die dem Gericht zur Kenntnis gebracht werden (OLG Hamm NStZ 1984, 423). Bei Vorgängen, die dem Gericht nicht vorliegen und die nicht aufgrund des Verfahrens gegen den Beschuldigten und des durch Tat und Täter bestimmten Prozessgegenstandes entstanden sind, handelt es sich um verfahrensfremde Akten. Nach BGH (NJW 1981, 2267; s. dazu BVerfG NStZ 1983, 273) gilt das auch für Vorgänge, die tatbezogene Überprüfungen eines Sachverhalts oder einer Person enthalten. Solche "Spurenakten" sind den Hauptakten dann als Beiakten beizufügen, so dass sie dem Einsichtsrecht unterliegen, wenn – bei großzügiger Auslegung (BGH NStZ 1983, 228) ein Sachzusammenhang i. S. e. möglichen schuld- oder rechtsfolgenerheblichen Bedeutung des Akteninhalts besteht, was von der Anklagebehörde gem. § 199 Abs. 2 S. 2 StPO zu prüfen ist (vgl. zur Kritik dieser Auffassung KK-LAUFHÜTTE, § 147 StPO Rn. 4). Das BVerfG (a. a. O.) hat der Verteidigung ein nach § 23 EGGVG einklagbares Recht zur Einsicht auch in die Spurenakten zuerkannt, die die Polizei oder Staatsanwaltschaft dem Gericht nicht vorgelegt haben.

b) Akten anderer Behörden und Beiakten
Auch in Akten anderer Behörden ist grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren, es sei denn, sie sind nur zur vertraulichen Behandlung übersandt worden (vgl. RiStBV 187 Abs. 2 S. 2; KLEINKNECHT/MEYER-GOßNER, § 147 StPO Rn. 16; LR-LÜDERSSEN, § 147 Rn. 146 f.). Nach BGHSt 42, 71 (= NStZ 1997, 43) ist die Vertraulichkeitsbitte unbeachtlich. Die (bloße) Vertraulichkeitsbitte schließt die Verwertung der Akten durch das Gericht in der Hauptverhandlung nicht aus, dafür wäre eine Sperre nach § 96 StPO erforderlich (BGH, a. a. O.).

Die Akteneinsicht umfasst auch sog. Beiakten, also etwa Vorstrafenakten, Personalakten, Akten über Zivil- oder Verwaltungsprozesse, Steuerakten u. a. Insoweit steht auch nicht der Grundsatz des Datenschutzes der Akteneinsicht entgegen (SCHMIDT NStZ 1983, 89; vgl. auch GROß/FÜNFSINN NStZ 1992, 105; zu Steuerakten insbesondere BURKHARD StV 2000, 526 ff.; BURHOFF, EV, Rn. 736).



melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 08:34
@jaska
sehr schön. burhoff lese ich immer wieder gern ;) die von mir zitierte entscheidung des bundesverfassungsgerichts verwendet er im übrigen auch ;)

und wenn behördenstress den sachverhalt nicht verkehrt widergibt, wonach klage beim VG erhoben worden sein soll ... dann hat der RA das falsche gericht erwischt ... zuständig ist die ordentliche gerichtsbarkeit und nicht die verwaltungsgerichtsbarkeit ...


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 11:24
@Frau.N.Zimmer
Und ehemalige Nachbarn, dürften hier nicht schreiben, oder wie meinst Du das? U.K. s Bekannte schreiben hier doch auch laufend merkwürdiges Zeug ;)

Ist es nicht egal, von wem geschrieben wird, wenn es der Wahrheit entspricht?
1. Ich weiß nicht, warum man immer versucht, solche gewagten Interpretationen in nüchterne Sätze einfließen lassen zu wollen: wer meine Beiträge liest, müsste schon jetzt sicher wissen, dass ich ein Verfechter des freien Wortes bin, das gilt für alle.
2. Ich habe hier noch nicht die "Bekannten" von U. K., welche merkwürdiges Zeug schreiben gefunden, würdest Du mir da helfen, da stehe ich ehrlich ernsthaft auf dem Schlauch?
3. Was der Wahrheit entspricht, weiß man ja oft nicht.
Deshalb ist es nicht unerheblich, wer schreibt. Es ist ja offensichtlich, dass viele Schreiber hier einen Ortsbezug haben, es gibt auch welche, die zumindest höchtstwahrscheinlich einen Personenbezug haben. Dass deren Meinung möglicherweise in der einen oder anderen Richtung gefärbt ist, liegt ja in der Natur der Sache. Dass möglicherweise, wie @BigMäc es schon schrieb, falsche Fährten gelegt werden, kann man auch nicht ausschließen. Wenn man den Verlauf des gesamten Threads betrachtet, stellt man unweigerlich fest, dass von Beginn an, immer wieder Agitatoren aus verschiedenen Richtungen mit mehr oder weniger Erfolg versucht haben, die Diskussion zu beeinflussen, zu lenken und zu kontrollieren.



Die Wahrheit ist: wir haben ein totes Kind und niemand weiß, warum.
Alles andere ist Spekulation, namentlich wird aktuell gegen "unbekannt" ermittelt, das ist die offizielle Fassung. Wer inoffiziell alles auf dem Schirm ist, wird der Öffentlichkeit mit gutem Grund derzeit noch nicht verraten.
Fakt ist auch, dass man - bei nüchterner und wahrhaftiger Betrachtung ohne Scheuklappen oder Anhängerschaft einer der vielen Interessengruppen - keinen der bislang in Verdacht geratenen nach dem öffentlich bekannten Stand ausschließen kann.
Die Soko I wühlte die ersten Missbrauchsfälle auf, kam aber zu dem Ergebnis, dass es nirgendwo für eine Anklageerhebung reichen würde.
Die Soko II wurde eingesetzt, um Erfolge nachweisen zu können, war sehr engagiert und konzentrierte sich auf einen - seinerzeit - Verdächtigen und brachte das konsequent und zielstrebig zum Gericht.
Die Soko III ermittelte offenbar noch in ganz anderem Schmutz, da wurden zwei Kindesmissbraucher zu Haftstrafen verurteilt, ob das alles war oder nur das, was beweisbar war, das weiß die Öffentlichkeit auch nur rudimentär, im Falle des toten Mädchens gab es zwar Indizien, aber keine ausreichenden, auch nicht hinsichtlich des nicht unverdächtigen Umfelds Großraum Marktplatz. Folglich mussten Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt werden.
Die Soko IV hat nun endlich eine neue Spurenlage. Hier darf man hoffen, dass es im Laufe der Zeit Neuigkeiten geben wird.

Der Auffindeort und die Umstände soweit ersichtlich und kolportiert legen zumindest nahe, dass der Täter sich in der Gegend auskannte. Weiterhin scheinen die Umstände Hinweise dafür zu geben, dass die Ablage unter Zeitdruck erfolgte.
Somit ist es für mich am Wahrscheinlichsten, dass Peggy tatsächlich am 07.05.2001 zu Tode kam und auch an diesem Tag an den Ablageort verbracht wurde. Aufgrund des Zeitdrucks (das Kind wurde um 20 Uhr von der Mutter vermisst, ab 22 Uhr dann auch von der Polizei gesucht und "noch in der Nacht" haben umfangreiche Suchaktionen begonnen) musste der Täter schnell handeln hinsichtlich der Leichenbeseitigung. Damit ist es am Wahrscheinlichsten, dass der Täter und Verbringer personenidentisch sind (alles andere ist nicht ausgeschlossen, nur eben unwahrscheinlicher, folglich sollten auch Alternativen diskutiert werden dürfen und werden, denn erst hinterher ist man schlau, wer sich zu schnell festlegt, macht es sich zu einfach und würgt im Übrigen jede Diskussion ab, was ein Forum absurd werden lässt).
Jetzt stellt sich die Frage, wer zur fraglichen Zeit die Möglichkeiten und eventuell ein Motiv hatte. Diverse Alibis, die hier schon als "wasserfest" bezeichnet wurden, zumal der Zeitpunkt des Todes unklar ist. Nur wenn man mit einem Handwisch gleich eine ganze Handvoll von Zeugenaussagen wegwischt, bekommt man klare Ergebnisse, das ist aber nicht sachgerecht, denn ich kann bis heute nicht erkennen, warum Kinderzeuge A glaubhaft und Kinderzeuge B nicht glaubhaft sein soll. Bei der Vielzahl von Zeugenaussagen, die sich in einem wesentlichen Punkt sogar decken, kann ich nicht davon ausgehen, dass Peggy zwingend mittags zu Tode gebracht wurde, ich halte den späten Nachmittag bis Abend für viel wahrscheinlicher, kann allerdings auch hier wieder mangels klarer Erkenntnisse nichts ausschließen. Am Wahrscheinlichsten ist aus meiner Sicht aber eine kurzfristige Entführung und Tötung (evtl. auch direkt ohne vorherige Entführung) in der Zeit nach 18 Uhr, tendenziell gegen 19 Uhr und vor 20 Uhr. Das Zeitfenster ist zwar eng, aber durchaus wesentlich großzügiger als andere Spekulationen.
In diesem Zeitraum kommen im Wesentlichen zwei Szenarien in Betracht: sie wurde auf der Straße angesprochen und entführt oder getötet oder es geschah innerhäusig.
Für den ersten Komplex käme ein Autounfall in Frage, wo der Täter aus Gründen, die er unbedingt nicht der Polizei erzählen will (Verdeckung anderer gewichtiger Straftaten z. B.), die Spuren direkt beseitigen wollte. Da so etwas normalerweise nicht geräusch- und auch nicht spurenlos vonstatten geht, halte ich das für nicht besonders wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich. Weiterhin kommt die Möglichkeit in Betracht, dass der Täter mit einem Fahrzeug die Peggy ansprach und einlud, möglicherweise war er dem Kind bekannt und vertraut. Dann kann der Täter zum Tatort und danach zum Ablageort gefahren sein. Rein theoretisch kann die Tat auch unter dem schlechten Schutz des Autos direkt stattgefunden haben. Ich halte es aber für wahrscheinlicher, dass die Tat an einem vor den Blicken der Öffentlichkeit geschützten Ort stattfand, also in einem Haus oder Gebäude, wo der Täter Zugang hatte und sich auskannte.
Beim zweiten Szenario fand die Tat ja ohnehin in einem Gebäude statt, hier ist das Kind aber von alleine dorthin gegangen, möglich ist dabei eine der vielen Stellen, wo sie sich sonst auch gerne aufhielt einschließlich diverser Gasthäuser und dem eigenen Zuhause. Dort ist es aus Gründen, die in der Motivation der Tat liegen, offenbar in kurzfristiger Entscheidung dazu gekommen, dass der Täter zuschlug, vermutlich nicht wörtlich, sondern im übertragenen Sinne und dann auch zeitnah die Spuren beseitigte, die abgesehen vom Leichnam ohnehin nicht besonders ausgeprägt oder aussagekräftig gewesen sein dürften.
Ich denke, das ist eine vernünftige Diskussionsgrundlage.

Aktuell: http://www.otz.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Fall-Peggy-Suchgebiet-war-bereits-am-Wochenende-von-Polizei-ueberwacht-1039048115
Man hat nachgesucht, weil man aus den bisherigen Erkenntnissen einen konkreten Anlass dazu gefunden habe.


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 12:39
@GeorgeThorne

Respekt für Deine Ausführung. Aber genau um das geht es was Du schreibst. Ich persönlich habe mich wegen dem vielen Wirrwarr schon nicht mehr oder sehr wenig zu Wort gemeldet.


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 12:42
@GeorgeThorne

Meine Annahme von gezielt gelegten falschen Spuren bezog sich ausschließlich auf diverse Mails und Anrufe, die damals bei den Ermittlungsbehörden aktenkundig wurden, aber keinesfalls auf hier agierende user.

Im Zusammenhang dieses false- flags Gedanken , halte ich es inzwischen für möglich , dass Peggy dem Täter ( den ich inzwischen auch für den Verbringen halte , weil ich glaube , der Grund für die separate Verbringung des Ranzens hatte entweder Zeitersparnisgründe am Ablageort , oder der Ranzen befand sich zum Todeszeitpunkt von Peggy nicht am gleichen Ort wie sie ) an diesem Tag mindestens zwei - wenn nicht eher sogar dreimal begegnete. Die erste Begegung könnte von meinem fiktiven Täter unbeabsichtigt gewesen sein , aber genutzt worden sein, sich bei Peggy ( eventuell wieder ) einzuschmeicheln. Eventuell weil sie ihn als Grund dafür sah , dass aktuell eben " nichts mehr so blieb wie es war 'und deshalb wütend auf ihn war.
Bei dieser Begegnung könnte er es geschafft haben , Peggys Vertrauen wieder zu gewinnen und gezielt auf ein zeitnahes zweites Treffen hingearbeitet haben , - möglicherweise hatte er es bereits bei dem ersten, unbeabsichtigten Treffen geschafft , dass sie den Ranzen bei ihm hinterlassen hat .
Das zweite, dann gezielt herbei geführte Treffen könnte zum Ziel gehabt haben, dass Peggys ( wieder) erlangtes Vertrauen zu ihm verstärkt wurde , weil dieses Vertrauen für ein Vorhaben, das Peggy nur indirekt betraf, dringend brauchte .
Beim dritten , möglicherweise wieder von Täterseite unbeabsichtigten Treffen könnte Peggy erkannt haben , dass der fiktive Täter ihr Vertrauen nur benutzen wollte ( einfach , weil er noch immer " vor Ort" war) und sie könnte ihm das verbal deutlich zu verstehen gegeben haben, voraufhin er sein eigentliches Vorhaben so gefährdet gesehen haben könnte, dass er Peggy , dass er Peggy , beabsichtigt oder unbeabsichtigt aus Wut tötete und sie vielleicht sogar , weil er über sich selbst entsetzt und mit der Situation völlig übetfordert , bis zu drei Tagen in einem umschlossenen Raum behielt, bis er sie , aus geruchstechnischen Gründen " entsorgte" . Die Wahl des Ablageortes könnte er getroffen haben , weil er logisch davon ausging, dass zuerst im nähesten Umfeld gesucht wird , die false- flags könnte er gelegt haben um zu einem eine Absuche außerhalb des üblichen Suchradius hinauszuzögern und gleichzeitig um sich selbst moralisch von seiner Schuld zu entlasten.
" Mein " fiktiver Täter ist KEINER der bisher " Bevorzugten", hat Peggy nie missbraucht, wurde auch nie in Bezug auf Missbrauch auffällig und wurde auch hier nie besprochen , dennoch ist er Beziehungstäter im weiteren Sinn.
Dennoch ist davon auszugehen, dass die Ermittler bereits mit ihm als Zeuge zu dem Vortatzeitraum gesprochen haben und er ein Alibi für den Tag des Verschwindens vorlegen konnte.

( Auf Tippfehlerkorrekturen muss ich leider gerade verzichten, da ich im Moment extreme Verbindungsprobleme habe )
.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:06
@BigMäc
wunderbar spekulativ ... weshalb nicht aliens? gibt ja viele entführungsberichte ...


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:16
@BigMäc

Wenn ich deine Theorie richtig verstehe, dann hat dein fiktiver Täter eigentlich nur das Ziel gehabt, Peggy und ihr Vertrauen zu benutzen, um etwas anderes zu bekommen? Z.B. Zutritt zu ihrer Wohnung oder dem Haus in dem sie lebte - oder Kontakt zu ihrem Umfeld?
Oder verstehe ich das falsch?


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:19
Was ich nicht verstehe oder nachvollziehen kann ist jedoch das Motiv. Wir haben mindestens einen der zugibt Peggy missbraucht zu haben, einen weiteren der zumindest fragwürdige Annäherungen zugab. Worin könnte denn ein (stärkeres) Motiv als die beiden bestanden haben? Warum möchte man lieber ein abderes Motiv ins Spiel bringen als die die es bereis gibt, und warum benennt niemand diese möglichen Motive? Ich kann nicht einen möglichen Täter ins Spiel bringen wenn ich null erklärungsansatz habe wieso dieser ein Kind töten soll. Das macht für mich Spekulationen zu Fantasie Konstrukten mit einer Wahrscheinlichkeit von null...

Peggys Familie hatte kein Geld, kein Ansehen und keinen Einfluss auf höhere Ebenen


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:20
@Cathryn
Ja , das hast Du richtig verstanden .

.


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:26
@Redjune2016

Ich greife mal ins Blaue, also bitte nagelt mich nicht drauf fest, aber es gäbe da schon Motive ...

1. Peggy könnte etwas gesehen haben, das sie nicht sehen sollte und das jemandem den Kopf kosten könnte - da kennen sich aber andere besser aus, was da im Ort alles los war - man liest ja hier von Drogenhandel und mehr.
2. ein Unfall, der so nicht vorhersehbar war und das Kind kam ums Leben? Ob nun eine Treppe runter gefallen oder mit dem Auto angefahren, ...
3. sie kann ein Zufallsopfer gewesen sein - jemand musste seine Wut an jemandem oder etwas auslassen und das kleine Mädchen war unglücklicherweise zur falschen Zeit am falschen Ort :(


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:42
@Redjune2016

Wie wichtig einem Täter sein Motiv ist, wird doch durch ihn selbst und nicht durch uns festgelegt.
Insofern könnte die Fixierung auf einen Mord zur Verdeckung eines Missbrauchs ein falscher Blickwinkel ( und möglicherweise der Grund dafür , dass dieser Blickwinkel bisher zu keinem komplett runden Ergebnis / Täter führte ) sein .


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:51
@Cathryn

Immerhin.. Ich sehe in allen Punkten aber Probleme die ich nicht so leicht wegschwätzen könnte..

1. Das Dorf war kein Drogenbrennpunkt wie vielleicht Berlin. Und ich bin überzeugt dass man nicht unbedingt Montag Nachmittag auf der Straße Drogen verteilt hat. Wo könnte also ein Berührungspunkt zustande kommen zwischen einem Dealer und einer 9 jährigen? Und inwiefern könnte eine 9 jährige die kaum viel von Drogen und deren Legalität versteht ein ernsthaftes Problem darstellen dass man beschloss sie zu töten?

2. dass es dafür weder Spuren noch Hinweise gab brauche ich nicht extra zu erwähnen. Ich denke sowas wie ein Unfall spricht sich in einem Dorf enorm schnell herum. Es müsste außerhalb zB auf einer Landstraße passiert sein, doch was hätte Peggy dort hin verschlagen sollen?

3. solche Wutanfälle passieren in der Regel in den eigenen 4 Wänden - kenne da selbst entsprechende Fälle, die normalerweise sehr schnell geklärt werden. Es war aber niemand näherstehendes zuhause. Wie sollte das dann passiert sein?

Ich versuche mir ein Szenario vorzustellen aber es fällt mir schwer das sowas in einem Dorf passieren soll unter der Woche am Nachmittag wo so viele Leute überall unterwegs waren die alle Peggy kannten, und keiner hat was gesehen.., wäre das eine große Stadt würde ich es eher verstehen


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:52
1. ... was da im Ort alles los war - man liest ja hier von Drogenhandel und mehr.
Wo U.K. sein Drogen kaufte, ist nicht bekannt, ob jetzt in Lichtenberg oder möglicherweise in Naila, wo er gerne durch die Kneipen zog. Was das "und mehr" anbelangt, da kann man sich alles und nichts vorstellen.
2. ... Ob nun eine Treppe runter gefallen oder mit dem Auto angefahren, ...
Treppensturz ohne Kopfverletzung? Demoliertes Auto und keiner informiert die Polizei? Ist das häufig so, dass jemand nach einem Unfall den Verletzten/Getöteten im Wald entsorgt und damit eine Anklage wegen Mordes riskiert?


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 13:58
/dateien/79175,1470225501,Nach 14 Uhr SichtungenOriginal anzeigen (0,7 MB)Ich bin zwar kein Anhänger der nach 14 Uhr Theorie, weil die Indizien wie das unberührte Essen und der fehlende Schulranzen eigentlich klar gegen eine Ankunft im Elternhaus nach der Schule sprechen. <<Aber eigentlich ist eigentlich ja auch ein dämliches Wort und ausschließen sollte man nichts.>> Ich gehe den Fall jetzt mal durch:

1. Florian L gibt an am Nachmittag mit Peggy an einem Brunnen gespielt zu haben (aus irgendwelchen Gründen ist dieser Zeuge aber „suspekt“)
2. Paul W sieht Peggy um ca. 15:00 h den Quellensteinweg entlang laufen in Richtung Freizeitzentrum
3. Robert W. etwa 15.30-15.45 Uhr sieht er Peggy in Nähe Rathaus ohne Ranzen (Sie lief auf der Straßenseite, wo sich ihr Wohnhaus befindet, aus Richtung Rathaus kommend in Richtung Wohnadresse)
4. Johannes S. gibt an Peggy zwischen 15.45 und 16 Uhr bei der Bäckerei in Lichtenberg gesehen zu haben.
5. Jan K. hat sie zwischen 16 und 16.30 Uhr gesehen beim Bäcker Brandler ( „Sie hat mich auch gesehen und hat mir noch zugerufen „hallo“. Als sie mir das zugerufen hat, ist sie raus gekommen an die Haustüre der Bäckerei.“)
6. Felix R. ca. 19 Uhr sah er Peggy Peggy mit ihrem Roller den unbefestigten Falkenweg hoch laufen und dann links in den Carlsgrüner Weg abbiegen
7. Patrick G. gegen 19:00 h sah er Peggy den Falkenweg hoch laufen in Richtung Carlsgrüner Weg abbiegen.


Vom Florian L. weiß ich jetzt nicht wann er an wo (also an welchem Brunnen) mit der Peggy gespielt haben will, aber der Rest scheint zeitlich und örtlich weitestgehend in sich stimmig zu sein.

Was da halt überhaupt nicht rein passt ist die Tatsache das Peggy irgendwann daheim gewesen sein muß um den Roller zu holen hierbei aber weder das Essen anrührte noch den Schulranzen abstellte?
Prinzipiell wären damit ja wirklich alle Thesen offen.


1x zitiert3x verlinktmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 14:02
@Redjune2016

Aber irgendwie kam Peggy an diesem Tag ja aus dem Ort weg und wurde getötet, ohne dass irgendjemand was gesehen hat.
An Drogenhandel oder einen Autounfall glaube ich definitiv auch nicht , aber halte es für sehr gut möglich, dass das Grundmotiv des Täters im Ort auf Peggy treffen zu können ( also úbethaupt vor Ort zu sein ) eins der Grundmotive ist, wegen denen die häufigsten Morde geschehen.
Und vielleicht hat deshalb niemand das oder die Aufeinandertreffen von Peggy und dem Täter gesehen, weil es / sie in einem Fahrzeug stattfanden.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 14:14
@GeorgeThorne

Sinnvoller Ansatz für einen "Neustart" mit neuer, bzw. sich neu entwickelnder Faktenlage. Wobei ich die SOKO IV nicht beneide. Hoher Erwartungsdruck bei gleichzeitig, außer der Gewissheit, dass Peggy ( allerhöchstwahrscheinlich seit ihrem Verschwinden ) tot ist, wenig verwertbarem Neumaterial.

Wenig Möglichkeiten, bestimmte Beobachtungen, mal abgesehen von den Tschechei- oder Türkeiszenarien, mit Sicherheit auszuschließen.

Allenfalls bleiben wieder die Ansätze, anhand von Peggys bis dato bekannten Verhaltensweisen und Gewohnheiten, zu rekonstruieren, wie/wo/mit wem sie die Zeit nach der Schule verbrachte bzw. verbracht haben könnte.

@BigMäc

Muss mich hier @DoctorWho
anschließen. Sehr spekulativ. Woran störe ich mich?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Meine Annahme von gezielt gelegten falschen Spuren bezog sich ausschließlich auf diverse Mails und Anrufe, die damals bei den Ermittlungsbehörden aktenkundig wurden...
Es kommt sicher vor, dass sich Täter auf diese Weise in die Ermittlungen einzuschalten versuchen, um diese zu lenken oder selbst Informationen über den Ermittlungsstand zu erlangen.
Es fällt mir allerdings schwer, nachzuvollziehen, dass jemand bei "diversen" Mails und Anrufen nicht aufflog. Wie viele sollen "diverse" denn gewesen sein? Ab wann wären die Ermittler denn hellhörig geworden, wenn sich da eine Wiederholung zeigte oder eine Richtung abzeichnete? Anrufe notfalls per Wegwerfhandy, o.k. aber Mails? Wie verhindert man da, zurückverfolgt zu werden?

Ich halte es für eher wahrscheinlich, dass unter den Hinweisen zu diesem sehr präsenten Fall, die da auf verschiedenen Wegen an die Ermittler herangetragen wurden, ein hoher Prozentsatz an solchen von verschiedensten "Spinnern" war, der ausgeschlossen werden konnte und deshalb nicht weiter verfolgt wurde.
Wie gesagt, wahrscheinlich, ausschließen kann man auch das von Dir angenommene Täterverhalten nicht. Indessen sollte sich da aber eine Richtung erkennen lassen, wenn man schon auf diese Spuren abhebt. Also auf jemanden hin, oder von jemandem weg.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Beim dritten , möglicherweise wieder von Täterseite unbeabsichtigten Treffen könnte Peggy erkannt haben , dass der fiktive Täter ihr Vertrauen nur benutzen wollte ( einfach , weil er noch immer " vor Ort" war) und sie könnte ihm das verbal deutlich zu verstehen gegeben haben, voraufhin ...
Dass man sich an einem Nachmittag in einer Kleinstadt öfters absichtlich oder unabsichtlich über den Weg laufen kann, halte ich für durchaus möglich, dass aber ein Kind solche Rückschlüsse zieht, und daraufhin reagiert, finde ich überzogen und unwahrscheinlich.

MfG

Dew


melden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 14:17
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: aber halte es für sehr gut möglich, dass das Grundmotiv des Täters im Ort auf Peggy treffen zu können ( also úbethaupt vor Ort zu sein ) eins der Grundmotive ist, wegen denen die häufigsten Morde geschehen.
Wie meinst du das?

Dass sie per Auto fortgebracht wurde sehe ich auch so, nur denke ich nicht dass sie da noch gelebt hat. Die tat muss irgendwo passiert sein an dem sonst keine Leute hinkommen, sei es im Wald (Peggy unternahm ja oft "Wanderungen" oder sonst wo, gibt da ja einiges. Die Frage ist wie und wieso der Täter dort hin kam. An eine tat in einem Haus/Wohnung glaube ich nicht aus 2 gründen: erstens kann kein Täter sicher sein dass niemand mitbekommt wenn Peggy dort öfter aus und ein ging, also stünde er ohnehin auf der Liste derer die fragwürdige Kontakte zu ihr hatten. Und darüber hinaus hätte er warten müssen bis es dunkel wird damit er ungesehen die Leiche ins Auto bringt. Zu der Zeit war aber die Dorf Suchaktion gerade heiß in Flammen, also zu riskant.. Am nächsten Tag war die Gegend voller Kripo - wieder zu riskant.. Der Täter hätte nervös werden sollen und tagelang eine Leiche in der Wohnung.. Tiefkühler ist in Filmen ein gern gesehenes Equipment für solche Fälle, aber in der Realität haben Haushalte doch eher die kühler mit Schubladen und keine Truhe. Da kannst kein Kind rein legen und die essenssachen die drin waren dazu stapeln... Wie auch immer... Bei einer solchen tat würde ich davon ausgehen dass man ihn erwischt hätte..,


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2016 um 14:30
@Dew
Schön , Dich hier zu lesen :- .
Die Ermittler konnten eben keinen Urheber der diversen Mails / Anrufe ausfindig machen. In einem Fall fanden sie zwar einen Absendeort , aber eben nicht den Urheber der von dort ab gesendeten falschen Spur.
Da stellt sich mir halt schon die Frage, war jeder der Spurenleger cleverer als die Ermittler , oder spricht das nicht eher für eine einzelne diesbezüglich clevere Person ?

Wenn " mein" fiktiver Täter eigentlich nicht wirklich in den Ort gehörte, aber er Peggy bekannt war und sie ihn dafür verantwortlich machte, dass für sie " nichts mehr so blieb wie es war " ( sie hatte sich in einem Poesie Album eintraf gewünscht, alles sollte so bleiben wie es ist ), weshalb sollte sie dann nicht den Rückschluss gezogen haben können ?
Peggy war ein aufgeschlossenes und cleveres Mädchen und altersmäßig durchaus schon in der Lage , Rückschlüsse aus dem Verhalten von Menschen ihr gegenüber ziehen zu können. Und vielleicht war in diesem Moment ein solcher Rückschluss für sie über deutlich erkennbar.


melden