Peggy Knobloch
24.06.2015 um 11:09Mao1974 schrieb:Frau Rödel hat das gute Recht, einiges kritisch zu sehen, sie hat aber zB nicht das Recht, eine Verstrickung der Mutter in Peggys Verschwinden anzudeuten oder sie in Verbindung mit Kinderpornos zu bringen. Für einen halbwegs gewieften Anwalt wäre das ein Spaziergang.Und müsste dann nicht der im Rechtsstreit Unterlegene (in dem Fall G.R.) die Kosten tragen?
Käme dann u.U. nicht auch noch Schmerzensgeld/Entschädigung für üblen Nachruf in Frage?
Und ein beleidigter Beamter bräuchte sich überhaupt keine Sorgen um Anwalt oder Kosten zu machen;
das regelt sein Dienstherr.