Peggy Knobloch
24.06.2015 um 12:01Frau.N.Zimmer schrieb:Dann darf man aber schon überhaupt NIX an Einkommen oder Besitz haben.Ich stand seinerzeit (ist schon eine Weile her) in Lohn und Brot, verdiente nicht wenig und hatte Rücklagen
(nicht zuletzt aus Erbschaft). Prozesskostenhilfe hätte ich weder gebraucht, noch hätte ich sie bekommen.
Und ich musste nicht Vorkasse leisten, möglich, dass man meine Liquidität berücksichtigte (bei der Scheidung musste ich offenlegen, bei der Erbmasse wusste man, um was es geht).