Tussinelda
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Lukasheinrich schrieb:Es ist sowieso schon sehr interessant, das das WAV so schnell durchgezogen wurde, zumal die Ermittlungen zu dem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen waren. Bei der Anzahl von anderen Verdächtigen die es zu diesen Zeitpunkt gab, hätte man meiner Meinung nach zu diesen Zeitpunkt mit keinen Ton einen anderen Täter fixieren können, um Ulvi aus tatsächlichen Gründen frei zu sprechen. Er zählte bis zum WAV noch als Hauptverdächtiger und wurde seitens der Ermittler sehr hoch als möglicher Täter eingestuft. Schon allein das ist ein Punkt, wo meines Erachtens ein schweres Fehlverhalten des Gerichtes vorliegt.Rechtsprechung funktioniert nicht nach dem ene-meine-bu-Prinzip. Hier wird nicht derjenige ausgesucht, der mit der höchsten Wahrscheinlichkeit der Täter sein könnte. Jeder Fall wird einzeln betrachtet und wenn die Indizien nicht zu einer Verurteilung reichen ist derjenige aus TATSÄCHLICHEN Gründen freizusprechen. Wenn mehrere für ein Verbrechen in Frage kommen, gibt es dann u.U. keine endgültige Verurteilung (siehe auch H. Wörz).
Lukasheinrich schrieb:Zumal es eigentlich keinen Grund zur Eile gab, da Ulvi zu diesen Zeitpunkt seine Haft noch nicht angetreten hat und es außerdem schon im Vorfeld feststand, das er nach den WAV noch nicht aus dem Massregelvollzug raus kommt.Da irren Sie. Im Gutachten und in der Überprüfung bzgl. der Unterbringung war natürlich die neue Rechtslage zu berücksichtigen. Daher wurde direkt nach dem Freispruch eine vorzeitige Überprüfung angeordnet, wo untersucht werden sollte, ob eine auf den neuen rechtlichen Tatsachen begründete Entlassung aus der Forensischen möglich ist. Schon bei der neuen Überprüfung wäre eine Freilassung wie jetzt durch das OLG veranlasst wurde, möglich gewesen. Nur weil Euler dann keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte, ist dies im Sande verlaufen.
Hörteissenior schrieb:Wenn ihnen ihr Dienstherr dann die - vielleicht – zugesagten Spesen nicht zahlt und der Leiter der Truppe weist seine Vorgesetzten darauf hin, kann ich nichts dafür. Wenn Geier äußert, darunter würde die Motivation leiden, dann wundert mich das – insbesondere – bei Staatsbeamten. Diese haben ja sämtlich in Hotels und in keiner Jugendherberge gewohnt und auch nicht aus der Suppenküche oder in der Tafel gegessenUnd wer tritt in Vorlage für die Hotel- und Bewirkungskosten? Die Beamten selber. Oder meinst du Jugendherberge und Suppenküche wären für sie angemessener gewesen?
Hörteissenior schrieb:Dies betraf nämlich Beamte der SOKO II, die sich aus München, bzw. anderen süddeutschen Standorten – freiwillig – für diese „Angelegenheit“ gemeldet hatten.Auch wenn sich Beamte "freiwillig" melden, heißt das natürlich nicht, dass sie dann die Arbeit ohne Entlohnung durchzuführen hätten. Das bedeutet nur, dass man zunächst fragt, wer denn freiwillig bereit wäre, für eine gewisse Zeit dort zu arbeiten und erst, wenn es nicht genug Freiwillige gibt, werden Beamte abgeordnet.
jaska schrieb:Ebenso mutet es mir viel zu schwarz-weiß an, den türkischen Behörden in allen Hierarchiestufen völliges Mauern zu unterstellen.So @jaska , als User, der es wissen muss.
http://www.alanyabote.com/2008/10/07/mordfall-peggy-knobloch/Und nach diesen falschen Behauptungen, der mehr als spärlichen, vagen Hinweise war es der türkischen Polizei möglich, festzustellen, dass es sich um einen Deutschen mit seiner Tochter handelt - nochmals: Donnerwetter!
... Dem Kapitän des Schiffes viel das merkwürdige Verhalten der beiden auch auf. Der Kapitän fragte anschließend den Mann, wo die Mutter des Kindes sei und der Mann zeigte auf zwei Frauen, wo er behauptete, dass es seine Begleiterinnen seien. Aber nach Befragung der beiden Frauen durch Frau Arnold, stellte sich heraus das die beiden Frauen ihn gar nicht kannten. Des Weiteren gab der Mann in der Passagierliste an, im Hotel Doganay auf Zimmer 3006 zu wohnen. Am gleichen Tag stellte sich jedoch heraus, dass er in dem Hotel nie gewohnt oder eingecheckt hatte.
Als später die Ali Baba am Hafen anlegte, verließ der Mann mit dem Mädchen fluchtartig das Schiff und sprang mit ihr auf einen metallicblauen ca. 1000ccm Viertaktmotorroller. Der Mann startete den Motorroller und fuhr sofort mit großer Geschwindigkeit davon, so dass Frau Arnold das Nummernschild nicht mehr erkennen konnte.
jaska schrieb:... Eingeweihte geben müssen und auch wenn man hier familiäre Bande bemüht, so hätten bei der lockeren Bewachung auch Außenstehende von einem Neuzugang erfahren und sich mittlerweile melden können (ganz zu schweigen davon, dass Peggy selbst sich irgendwann hätte bemerkbar machen können).Hat Peggy nicht versucht, sich durch den Anruf bei der Freundin oder die SMS "Habe meine Mama schon lange nicht
ramisha schrieb:(die ja in einer Kirche gefangen gehalten werden soll).Das war ja fast schon ein eindeutiger Hinweis!^^ Die Anzahl der Kichen dürfte ja begrenzt sein.
Lukasheinrich schrieb:Das aufgrund verschiedener Aussagen, die durch Ulvi getätigt wurden, aber nicht widerrufen wurden, weil sie eben nicht Teil des Geständnisses waren, die auf mögliches Täterwissen hindeuten.Dass es keinerlei Indizien gibt, welche die eigentliche Tat belegen, kann man Herrn Kulac auch keinerlei Täterwissen nachweisen. Das geleiche gilt natürlich auch für die angebliche Vergewaltigung.
emz schrieb:Das bedeutet nur, dass man zunächst fragt, wer denn freiwillig bereit wäre, für eine gewisse Zeit dort zu arbeiten und erst, wenn es nicht genug Freiwillige gibt, werden Beamte abgeordnet.
ramisha schrieb:Apropos ... die Ignoranz bei einem Thema, das direkt auf das Verschwinden der Peggy Knobloch abzielt,Eine Verbringung durch E.Ü. in die Türkei würde ja bedeuten,dass Ulvi nichts mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat...das kann und darf halt nicht sein.
ist bemerkenswert. Das müsste selbst @Hörteissenior auffallen und zu denken geben.
jaska schrieb:Ich kann wie Mao da nicht folgen und sehe keine belastbaren Infos.Du findest auf den 7 Seiten wirklich nichts Belastbares? Alle Achtung.
lawine schrieb:ich als Mutter/Vater eines zu Unrecht zu lebensläglicher freiheitsstrafe Verurteilten würde alle verwandschaftl. und freundschaftlichen Bande in der alten Heimat nutzen, um meinen Sohn zu entlasten. Ich hätte eigenhändig "jeden Stein umgedreht" in der betreffenden Region in der Türkei um meinen Sohn wieder in Freiheit zu habenMüsste man selbiges Engagement nicht auch von S.K. fordern?