Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
24.04.2015 um 12:44Nur möchte ich mal sehen, wie es sich verhalten würde, wenn man Peggy findet und sie, ganz krass ausgedrückt, in einem grünen Vorhang eingewickelt liegen würde. Da wäre der Druck sehr hoch, weil man den Ermittlern bzw der Justiz ganz einfach Fehler nachweisen könnte, da man der Spur der Grünen fasern nicht wirklich nachgegangen ist, zumal Ulvis Anwalt das fehlen eines vorhängen erwähnte.
Außerdem wäre der Druck auf die Justiz viel zu hoch, als das man sich dann darauf beruft, er hat verfassungsmäßige Rechte.
Natürlich darf man dann nicht vergessen, das der grüne Vorhang nicht Ulvi gehörte, sondern seinen Eltern bzw dieser in der Gaststätte hing.
Außerdem wäre der Druck auf die Justiz viel zu hoch, als das man sich dann darauf beruft, er hat verfassungsmäßige Rechte.
Natürlich darf man dann nicht vergessen, das der grüne Vorhang nicht Ulvi gehörte, sondern seinen Eltern bzw dieser in der Gaststätte hing.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 12:48@Lukasheinrich
Gute Frage. Das ist nun ein Beispiel dafür, dass das Gericht sich nicht wirklich um Beweise kümmerte, denn vom fehlenden Vorhang wurde ja im Gerichtssaal durch Ulvis damaligen Anwalt berichtet. Kann jetzt niemand sagen, das wäre in einer Spurenakte " verschwunden"
Gute Frage. Das ist nun ein Beispiel dafür, dass das Gericht sich nicht wirklich um Beweise kümmerte, denn vom fehlenden Vorhang wurde ja im Gerichtssaal durch Ulvis damaligen Anwalt berichtet. Kann jetzt niemand sagen, das wäre in einer Spurenakte " verschwunden"
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 12:55lawine schrieb:die beiden letzten Abschnitte in @DoctorWho Erklärung betreffen den Strafklageverbrauch und sind zum Verständnis wichtigDer erste Abschnitt doch auch... und damit ist schon alles gesagt, was man zu diesem Fall wissen muss. Warum sollten die anderen Abschnitte also wichtig sein? Ich bezweifle wirklich, dass es bei der Frage, ob U.K. nochmal angeklagt werden kann, darauf ankommt, den "Srafklageverbrauch" und die Fälle, in denen er ansonsten noch eintritt oder auch nicht, umfassend zu ergründen...
emz schrieb:Immerhin traut uns @DoctorWho zu, dass wir seinen Ausführungen folgen können.Ausführungen? Ich vermute da eher "copy - paste" ;-) !
Oder hat da jemand Probleme damit?
Nein, ist ja gut und schön, das mal ausführlich zu lesen. Theoretische Rechtskenntnisse können ja nie schaden... :-)
Aber nichtsdestotrotz gibt es ja nun auch bei einem erfolgten Freispruch die Möglichkeit der Wiederaufnahme. Von daher fand ich es ein bisschen schade, dass DoktorWho einerseits so unnötig viel zu dem einen Punkt schrieb, aber auf der anderen Seite gar nicht auf § 362 StPO einging.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 12:56@Frau.N.Zimmer
Es ist sowieso schon sehr interessant, das das WAV so schnell durchgezogen wurde, zumal die Ermittlungen zu dem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen waren. Bei der Anzahl von anderen Verdächtigen die es zu diesen Zeitpunkt gab, hätte man meiner Meinung nach zu diesen Zeitpunkt mit keinen Ton einen anderen Täter fixieren können, um Ulvi aus tatsächlichen Gründen frei zu sprechen. Er zählte bis zum WAV noch als Hauptverdächtiger und wurde seitens der Ermittler sehr hoch als möglicher Täter eingestuft. Schon allein das ist ein Punkt, wo meines Erachtens ein schweres Fehlverhalten des Gerichtes vorliegt. Zumal es eigentlich keinen Grund zur Eile gab, da Ulvi zu diesen Zeitpunkt seine Haft noch nicht angetreten hat und es außerdem schon im Vorfeld feststand, das er nach den WAV noch nicht aus dem Massregelvollzug raus kommt.
Es ist sowieso schon sehr interessant, das das WAV so schnell durchgezogen wurde, zumal die Ermittlungen zu dem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen waren. Bei der Anzahl von anderen Verdächtigen die es zu diesen Zeitpunkt gab, hätte man meiner Meinung nach zu diesen Zeitpunkt mit keinen Ton einen anderen Täter fixieren können, um Ulvi aus tatsächlichen Gründen frei zu sprechen. Er zählte bis zum WAV noch als Hauptverdächtiger und wurde seitens der Ermittler sehr hoch als möglicher Täter eingestuft. Schon allein das ist ein Punkt, wo meines Erachtens ein schweres Fehlverhalten des Gerichtes vorliegt. Zumal es eigentlich keinen Grund zur Eile gab, da Ulvi zu diesen Zeitpunkt seine Haft noch nicht angetreten hat und es außerdem schon im Vorfeld feststand, das er nach den WAV noch nicht aus dem Massregelvollzug raus kommt.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 12:57@Erdmännchen
ansonsten den Dr ganz lieb fragen und nicht Beschwerde führen, wenn die Antwort ausführliches ausfällt als von einem selbst erwartet. anderen ist sie vielleicht hilfreich :)
Erdmännchen schrieb:Von daher fand ich es ein bisschen schade, dass DoktorWho einerseits so unnötig viel zu dem einen Punkt schrieb, aber auf der anderen Seite gar nicht auf § 362 StPO einging.du kannst es doch auch erklären, vermute ich.
ansonsten den Dr ganz lieb fragen und nicht Beschwerde führen, wenn die Antwort ausführliches ausfällt als von einem selbst erwartet. anderen ist sie vielleicht hilfreich :)
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:01@Lukasheinrich
Lukasheinrich schrieb:Es ist sowieso schon sehr interessant, das das WAV so schnell durchgezogen wurde, zumal die Ermittlungen zu dem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen waren. Bei der Anzahl von anderen Verdächtigen die es zu diesen Zeitpunkt gab, hätte man meiner Meinung nach zu diesen Zeitpunkt mit keinen Ton einen anderen Täter fixieren können, um Ulvi aus tatsächlichen Gründen frei zu sprechen.Genau, mitten in die Ermittlungen hinein eine Hauptverhandlung. Hab ich auch nie verstanden warum auf einmal solche Eile war. Ich hätte es noch verstanden wenn eine Haftzeit verkürzt oder abgebrochen worden wäre. Für U.K.hat sich doch nichts verändert an seiner Unterbringung.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:03lawine schrieb:du kannst es doch auch erklären, vermute ich.Hab ich doch... und zwar beides, erklärt und gefragt. Ganz kurz, verständlich und auf das Wesentliche beschränkt, so dass es auch jeder der von emz hier vermuteten Begriffsstutzigen verstehen kann... :-)))
ansonsten den Dr ganz lieb fragen
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:06@Erdmännchen
und um deine frage zu beantworten. ja, das ist richtig, denn, ich zitiere mal, also copy and paste, wenngleich ich dies natürlich auch, sofern gewünscht, in zukunft vollständig unterlassen kann, was indes aufgrund meines derzeit nur begrenzten zeitbudgets mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit zur folge hätte, dass ich gar nicht mehr schreibe, aus BeckOK StPO/Singelnstein StPO § 362 Rn. 10 und 11:
Ein mit § 359 Nr 5 StPO vergleichbarer Wiederaufnahmegrund wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel ist in § 362 StPO nicht geregelt. Dies wollte ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs 16/7957) aus dem Jahr 2008 ändern. Danach sollte für bestimmte Straftaten (Mord und mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahndende Verbrechen nach dem VStGB) eine Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener auch dann möglich sein, wenn aufgrund neuer Untersuchungsmethoden neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die zur Überführung des Freigesprochenen geeignet sind. Dadurch sollte vor allem erreicht werden, dass ein rechtskräftiger Freispruch aufgehoben werden kann, wenn eine spätere DNA-Analyse den Freigesprochenen belastet (BT-Drs 16/7957, 7).
Randnummer 11
Derartige Erweiterungen des § 362 StPO sind mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz „ne bis in idem“ (Art 103 Abs 3 GG) nicht in Einklang zu bringen. Die in § 362 Nr 1 bis Nr 4 StPO vorgesehenen Durchbrechungen des Verbots der Doppelbestrafung stehen nur deshalb in Einklang mit Art 103 Abs 3 GG, weil sie bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des GG anerkannt waren und daher als immanente Grundrechtsschranken fortwirken (BVerfGE 2, 249, 252; kritisch hierzu Neumann FS Jung 2007, 655, 657 ff; Roggon BLJ 2011, 50). Eine Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener allein auf Grund einer späteren Veränderung der Beweislage ist danach gerade nicht statthaft (Marxen/Tiemann ZIS 2008, 188, 189; Scherzberg/Thiée ZRP 2008, 80, 81; Grünewald ZStW 2008, 545, 570 ff).
Aber NICHT, wenn sich irgendwelche anderen belastenden Indizien ergeben sollten... selbst wenn sie sehr belastend sind. Richtig?richtigerweise sollte es wohl tatsachen oder beweismittel heißen, um schon beim korrekten sprachgebrauch zu bleiben.
und um deine frage zu beantworten. ja, das ist richtig, denn, ich zitiere mal, also copy and paste, wenngleich ich dies natürlich auch, sofern gewünscht, in zukunft vollständig unterlassen kann, was indes aufgrund meines derzeit nur begrenzten zeitbudgets mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit zur folge hätte, dass ich gar nicht mehr schreibe, aus BeckOK StPO/Singelnstein StPO § 362 Rn. 10 und 11:
Ein mit § 359 Nr 5 StPO vergleichbarer Wiederaufnahmegrund wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel ist in § 362 StPO nicht geregelt. Dies wollte ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs 16/7957) aus dem Jahr 2008 ändern. Danach sollte für bestimmte Straftaten (Mord und mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahndende Verbrechen nach dem VStGB) eine Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener auch dann möglich sein, wenn aufgrund neuer Untersuchungsmethoden neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die zur Überführung des Freigesprochenen geeignet sind. Dadurch sollte vor allem erreicht werden, dass ein rechtskräftiger Freispruch aufgehoben werden kann, wenn eine spätere DNA-Analyse den Freigesprochenen belastet (BT-Drs 16/7957, 7).
Randnummer 11
Derartige Erweiterungen des § 362 StPO sind mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz „ne bis in idem“ (Art 103 Abs 3 GG) nicht in Einklang zu bringen. Die in § 362 Nr 1 bis Nr 4 StPO vorgesehenen Durchbrechungen des Verbots der Doppelbestrafung stehen nur deshalb in Einklang mit Art 103 Abs 3 GG, weil sie bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des GG anerkannt waren und daher als immanente Grundrechtsschranken fortwirken (BVerfGE 2, 249, 252; kritisch hierzu Neumann FS Jung 2007, 655, 657 ff; Roggon BLJ 2011, 50). Eine Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener allein auf Grund einer späteren Veränderung der Beweislage ist danach gerade nicht statthaft (Marxen/Tiemann ZIS 2008, 188, 189; Scherzberg/Thiée ZRP 2008, 80, 81; Grünewald ZStW 2008, 545, 570 ff).
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:21@DoctorWho
Wieso Doppelbestrafung? Der Fall Ulvi ist in vielen Sachen grenzwertig.
Meiner Meinung nach ist eine Strafe wegen Mordes ja nicht erfolgt, weil im ersten Urteil eindeutig drinnen stand, das ein haftantritt erst nach erfolgter Therapie anzutreten ist.
Das heißt, wenn seine Begutachtung bis zum Todesfall negativ ausgefallen wäre, hätte er seine Strafe nie angetreten. Aus diesem Grund steht ihm aus keine Entschädigung zu. Demzufolge eben keine Doppelbestrafung. Urteil durch WAV aufgehoben.
Die andere Frage die mich beschäftigt. Wenn ein Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, hätte sich dann nicht ein höher gestelltes Gericht damit beschäftigen müssen?
Wieso Doppelbestrafung? Der Fall Ulvi ist in vielen Sachen grenzwertig.
Meiner Meinung nach ist eine Strafe wegen Mordes ja nicht erfolgt, weil im ersten Urteil eindeutig drinnen stand, das ein haftantritt erst nach erfolgter Therapie anzutreten ist.
Das heißt, wenn seine Begutachtung bis zum Todesfall negativ ausgefallen wäre, hätte er seine Strafe nie angetreten. Aus diesem Grund steht ihm aus keine Entschädigung zu. Demzufolge eben keine Doppelbestrafung. Urteil durch WAV aufgehoben.
Die andere Frage die mich beschäftigt. Wenn ein Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, hätte sich dann nicht ein höher gestelltes Gericht damit beschäftigen müssen?
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:26@DoctorWho
Danke sehr. Also hatte JosefK das mit der angedachten Gesetzesänderung und den Gründen, warum sie nicht zustande kam, wohl richtig in Erinnerung.
Das "copy - paste" sollte übrigens kein Vorwurf an dich sein - du hattest den Text ja deutlich als nicht von dir formuliert gekennzeichnet.
Aber eine Frage interessiert mich jetzt doch noch - wäre es theoretisch möglich, einen Freigesprochenen aufgrund neuer Beweismittel wegen eines anderen Tatvorwurfs erneut anzuklagen? Z.B. wegen Totschlag statt Mord?
Danke sehr. Also hatte JosefK das mit der angedachten Gesetzesänderung und den Gründen, warum sie nicht zustande kam, wohl richtig in Erinnerung.
Das "copy - paste" sollte übrigens kein Vorwurf an dich sein - du hattest den Text ja deutlich als nicht von dir formuliert gekennzeichnet.
Aber eine Frage interessiert mich jetzt doch noch - wäre es theoretisch möglich, einen Freigesprochenen aufgrund neuer Beweismittel wegen eines anderen Tatvorwurfs erneut anzuklagen? Z.B. wegen Totschlag statt Mord?
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 13:40@Erdmännchen
@Lukasheinrich
Erdmännchen schrieb:Z.B. wegen Totschlag statt Mord?nein, da der zugrundeliegende lebenssachverhalt ja der gleiche ist. das bundesverfassungsgericht hat den begriff der tat im sinne des 103 GG mal beschrieben als „geschichtlichen Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll“ (BVerfGE 23, 191, 202 = NJW 1968, 982; BVerfGE 45, 434, 435 = NJW 1978, 414; BVerfGE 56, 22, 28 = NJW 1981, 1433; BVerfG v 16.3.2006 – 2 BvR 111/06 = BeckRS 2006 22726).
@Lukasheinrich
Lukasheinrich schrieb:Meiner Meinung nach ist eine Strafe wegen Mordes ja nicht erfolgt, weil im ersten Urteil eindeutig drinnen stand, das ein haftantritt erst nach erfolgter Therapie anzutreten ist.deine meinung ist leider rechtlich unzutreffend, da ja ein strafauspruch erfolgte. die frage der vollstreckung ist eine andere, aber hier nicht gegenstand.
Lukasheinrich schrieb:Wenn ein Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, hätte sich dann nicht ein höher gestelltes Gericht damit beschäftigen müssen?welches "höher gestellte" gericht denn? bitte nicht das bundesverfassungsgericht nennen, da dies keine superrevisionsinstanz ist und folglich auch nicht in den instanzenweg eingebettet ist.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 15:12@Erdmännchen
So mag ich das doch. Wenn ich dich etwas zum § 362 StPO frage, dann kommt nix. Gut, ich bin jetzt nicht so, dass ich so wie du insistiere, wenn man meine Frage ignoriert. Nur dann aber zu kritisieren, wie von anderen geantwortet wird, finde ich jetzt nicht so gut.
So mag ich das doch. Wenn ich dich etwas zum § 362 StPO frage, dann kommt nix. Gut, ich bin jetzt nicht so, dass ich so wie du insistiere, wenn man meine Frage ignoriert. Nur dann aber zu kritisieren, wie von anderen geantwortet wird, finde ich jetzt nicht so gut.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 17:07emz schrieb:So mag ich das doch. Wenn ich dich etwas zum § 362 StPO frage, dann kommt nix. Gut, ich bin jetzt nicht so, dass ich so wie du insistiere, wenn man meine Frage ignoriert. Nur dann aber zu kritisieren, wie von anderen geantwortet wird, finde ich jetzt nicht so gut.Ich habe nicht insistiert, sondern nachgefragt, um es damit wahrscheinlicher zu machen, dass meine Frage nicht aus Versehen oder aus sonstigen Gründen einfach übergangen wird... nachdem mir schon auf eine zwei Tage zuvor gestellte ähnliche Frage nicht geantwortet worden war.
Das mit dem Nachfragen hättest du ja auch mal versuchen können. Ich habe deinen Beitrag nämlich schlichtweg nicht gelesen. Aber stattdessen gleich so zu tun, als habe ich absichtlich nicht geantwortet, finde ich jetzt nicht so gut... ^^
An einer Antwort auf deine Frage ist auch wahrhaftig nichts Geheimnisvolles. Die lautet: JA. Neue Beweismittel sind eine völlig andere Baustelle als nachweislich bewusst unrichtige Zeugenaussagen.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 17:25@Erdmännchen
Insistieren meint ja auch "an etwas festhalten".
Du hast also durch deine Nachfrage an deiner Ursprungsfrage festgehalten.
Ist ja nichts Schlimmes.
Insistieren meint ja auch "an etwas festhalten".
Du hast also durch deine Nachfrage an deiner Ursprungsfrage festgehalten.
Ist ja nichts Schlimmes.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 18:10Blondi23 schrieb:Insistieren meint ja auch "an etwas festhalten".Also für mich bedeutet "insistieren" eher "auf etwas bestehen" oder "etwas einfordern".
Du hast also durch deine Nachfrage an deiner Ursprungsfrage festgehalten.
Ist ja nichts Schlimmes.
Aber davon abgesehen... ist ja interessant, dass diese Nachfrage von mir hier so thematisiert wird, aber zu der Reaktion von Hörteissenior herrscht das große Schweigen im Walde...
Denn auch wenn man es mir wohl mal wieder nicht glauben wird :-) - die Aussageentstehung bezüglich des sex. Missbrauchs an P.K., so wie sie sich bisher herauskristallisiert hat, ist durchaus nicht geeignet, die Glaubhaftigkeit dieses Geständnisses zu untermauern. Ganz im Gegenteil. Der Umstand, dass eine Aussage sich so sukzessive entwickelt, sich erst im Verlauf von mehreren Vernehmungen langsam konkretisiert, und auch dann noch immer wieder abgeändert wird, weist viel eher auf eine nicht zutreffende Schilderung hin.
Ich frage mich gerade, ob das damalige Glaubhaftigkeitsgutachten sich eigentlich auch auf die Geständnisse des sex. Missbrauchs erstreckte... oder nur auf das - zu dem Zeitpunkt bereits widerrufene - Mordgeständnis. Eigentlich vermute ich eher Letzteres. In diesem Fall könnte möglicherweise ein neues Gutachten, das die Glaubhaftigkeit der Angaben zu dem mittlerweile in Frage stehenden sex. Missbrauch an P.K. bewertet, bei einem Wiederaufnahmeantrag als neues Beweismittel gelten. Falls so ein Gutachten zu dem Schluss käme, dass diese Geständnisse aufgrund der Aussagegenese und ggf. suggestiven Einflüssen nicht als genügend glaubhaft zu erachten sind... dann könnte ein Wiederaufnahmeantrag meiner Meinung nach sogar gar nicht so aussichtslos sein. Denn andere Beweisemittel liegen doch wohl nicht vor - also müssen die Urteilsfeststellungen hierzu ja eigentlich auf den diesbezüglichen Angaben U.K.s beruhen.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 18:20@Erdmännchen
Da hast du ja gerade noch die Kurve gekriegt und aus dem N-E-I-N, was ich bereits zitiert hatte und worauf ich noch antworten wollte, wurde nun doch noch ein JA.
Da hast du ja gerade noch die Kurve gekriegt und aus dem N-E-I-N, was ich bereits zitiert hatte und worauf ich noch antworten wollte, wurde nun doch noch ein JA.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 18:30@Erdmännchen
Kennst du alle Aussageprotokolle, also auch die der anderen Kinder? Ich denke mal, du hast dich nicht einmal grundlegend mit dem Thema befasst geschweige denn überhaupt mal mit Opfern oder Tätern zu tun gehabt. Theoretisches Wissen ist zwar nicht verkehrt, aber wenn du dich mit Opfern auseinander setzt, dann erkennst du die Realität. Opfer, die mit 30 Jahren schon Rentner sich, weil sie so fertig sind, das sie sich nicht mehr unter fremde Menschen trauen. Auslöser sind dann mitunter die Geburt eigener Kinder, weil sie Angst haben das denen das selbe geschieht.
Täter haben ihr Aussagen sehr detailgetreu gestaltet und wenn man dann die Aussagen von Opfer und Täter vergleicht, sind diese sich seltsamer Weise sehr ähnlich, ohne das denen die Aussagen in den Mund gelegt werden. Ulvi hat den "Vorteil" das Peggy dazu nicht mehr befragt werden kann, aber ichwette mit dir, das sie es genau so schildern würde wie Ulvi, weil es eben die Wahrheit ist.
Dein dahergesabber und immer wieder nur auf Peggy herumreiten geht hier glaube allen auf den Keks, denn hier geht es nicht nur um den Missbrauch von Peggy, sondern sind da noch andere Kinder. Du nur damit du vielleicht mal ein bisschen mehr Ahnung bekommst, es soll sogar Aufnahmen geben, die seine Tat dokumentieren. Wie willst du das schön reden? Er kann doch Untern Strich nur froh sein, das sich das OLG Bamberg, sich über jede Vernunft hinweg gesetzt hat und ihn wieder in Freiheit entlässt, trotz negativer Begutachtung, aber hoffen wir mal davon aus, das die ihr Entscheidung nie bereuen werden. Denn wenn wieder etwas geschieht, dann kannst auch du nichts mehr schön reden, den dann geht er ab und das hoffentlich für immer.
Kennst du alle Aussageprotokolle, also auch die der anderen Kinder? Ich denke mal, du hast dich nicht einmal grundlegend mit dem Thema befasst geschweige denn überhaupt mal mit Opfern oder Tätern zu tun gehabt. Theoretisches Wissen ist zwar nicht verkehrt, aber wenn du dich mit Opfern auseinander setzt, dann erkennst du die Realität. Opfer, die mit 30 Jahren schon Rentner sich, weil sie so fertig sind, das sie sich nicht mehr unter fremde Menschen trauen. Auslöser sind dann mitunter die Geburt eigener Kinder, weil sie Angst haben das denen das selbe geschieht.
Täter haben ihr Aussagen sehr detailgetreu gestaltet und wenn man dann die Aussagen von Opfer und Täter vergleicht, sind diese sich seltsamer Weise sehr ähnlich, ohne das denen die Aussagen in den Mund gelegt werden. Ulvi hat den "Vorteil" das Peggy dazu nicht mehr befragt werden kann, aber ichwette mit dir, das sie es genau so schildern würde wie Ulvi, weil es eben die Wahrheit ist.
Dein dahergesabber und immer wieder nur auf Peggy herumreiten geht hier glaube allen auf den Keks, denn hier geht es nicht nur um den Missbrauch von Peggy, sondern sind da noch andere Kinder. Du nur damit du vielleicht mal ein bisschen mehr Ahnung bekommst, es soll sogar Aufnahmen geben, die seine Tat dokumentieren. Wie willst du das schön reden? Er kann doch Untern Strich nur froh sein, das sich das OLG Bamberg, sich über jede Vernunft hinweg gesetzt hat und ihn wieder in Freiheit entlässt, trotz negativer Begutachtung, aber hoffen wir mal davon aus, das die ihr Entscheidung nie bereuen werden. Denn wenn wieder etwas geschieht, dann kannst auch du nichts mehr schön reden, den dann geht er ab und das hoffentlich für immer.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 18:43@Erdmännchen
ich finde es ziemlich unerheblich, wie sich das Geständnis des sexuellen Missbrauchs an ´Peggy deiner Meinung nach entwickelt hat. und unerheblich ist auch, ob Hörteis dazu Dokumente einstellt oder nicht (die letztlich eh wieder angezweifelt würden von den selben leuten, die sie einfordern)
ich halte mich da an einen ganz andere "Instanz" - RA Euler.
ich halte mich nicht für schlauer als RA Euler - dem erschien es nicht möglich, diesen schweren Missbrauchsfall rechtlich anzugreifen
Und Euler hatte die gesamten Akten vorliegen, war/ist pro Ulvi Kulac eingestellt und hatte das vollste Vertrauen von Fr. Rödel.
was soll die Diskussion hier also daran ändern?
Kulac hat den Missbrauch gestanden, mehrfach. Er hat den Missbrauch, anders als das Mordgeständnis, nicht widerrufen.
nun versucht ne ganze Meute ihm seit paar Jahren einzureden, dass er das nicht gemacht hätte, ja das er eigentlich nie was unrechtes getan hat.
was meint du denn, was Kulac nun selber sagen würde?? die Wahrheit oder das, was seine Unterstützer gern von ihm hören wollen?
da kommt von Kulac nichts brauchbares mehr. die Ärzte und Pfleger in der Klinik wissen durch die Therapien mehr, aber die wurden von Rödel vorsichtshalber nicht von ihrer SChweigepflicht entbunden.....kann sich jeder sein Teil denken, warum sie dies so und nicht anders gehandhabt hat.
ich finde es ziemlich unerheblich, wie sich das Geständnis des sexuellen Missbrauchs an ´Peggy deiner Meinung nach entwickelt hat. und unerheblich ist auch, ob Hörteis dazu Dokumente einstellt oder nicht (die letztlich eh wieder angezweifelt würden von den selben leuten, die sie einfordern)
ich halte mich da an einen ganz andere "Instanz" - RA Euler.
ich halte mich nicht für schlauer als RA Euler - dem erschien es nicht möglich, diesen schweren Missbrauchsfall rechtlich anzugreifen
Und Euler hatte die gesamten Akten vorliegen, war/ist pro Ulvi Kulac eingestellt und hatte das vollste Vertrauen von Fr. Rödel.
was soll die Diskussion hier also daran ändern?
Kulac hat den Missbrauch gestanden, mehrfach. Er hat den Missbrauch, anders als das Mordgeständnis, nicht widerrufen.
nun versucht ne ganze Meute ihm seit paar Jahren einzureden, dass er das nicht gemacht hätte, ja das er eigentlich nie was unrechtes getan hat.
was meint du denn, was Kulac nun selber sagen würde?? die Wahrheit oder das, was seine Unterstützer gern von ihm hören wollen?
da kommt von Kulac nichts brauchbares mehr. die Ärzte und Pfleger in der Klinik wissen durch die Therapien mehr, aber die wurden von Rödel vorsichtshalber nicht von ihrer SChweigepflicht entbunden.....kann sich jeder sein Teil denken, warum sie dies so und nicht anders gehandhabt hat.
Peggy Knobloch
24.04.2015 um 18:50@Erdmännchen
wenn du Ideen hast, wie du dem ""Justizopfer"" Kulac helfen kannst, dann wende dich vertrauensvoll an RA Saschenbecker. Vielleicht ist der um jeden Hinweis dankbar, wie er die Akten samt Recht zu UK Gunsten ""verbiegen"" kann.
wenn du Ideen hast, wie du dem ""Justizopfer"" Kulac helfen kannst, dann wende dich vertrauensvoll an RA Saschenbecker. Vielleicht ist der um jeden Hinweis dankbar, wie er die Akten samt Recht zu UK Gunsten ""verbiegen"" kann.