Tussinelda
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JosefK1914 schrieb:Also am Flachbildschirm sehe ich eigentlich nichts besonderes. Aber wenn dies durch den Zellengenossen ausgelöst wurde, dürften die Einflüsse des Zimmergenossens sicherlich größer sein, als die der BI und Frau Rödel, wenn es überhaupt solche gibt.Wie kann man denn ernsthaft anzweifeln, dass Frau Rödel Einfluss auf Ulvi hat?
Eine glatte FehlentscheidungMeine Haltung ist klar und die hat ihre Ursache v.a. darin, wie Dr. Sponsel sich selbst sieht:
Mein Engagement -... - wird von manchen kritisch gesehen, weil die Rollenerwartungen an einen Sachverständigen von den traditionellen Erwartungen der Justiz her gesehen werden. Also Zurückhaltung mit Kritik gegenüber Justiz-, Ermittlungsbehörden und sachverständigen KollegInnen. Ich halte diese Rollenerwartungen nur bei direkter Berufung im Grundsatz für richtig, ansonsten aber für mängel- und fehlerstabilisierend und daher für falsch. Ich bin nicht nur Sachverständiger, sondern auch Bürger und Mensch. Nur weil ich Sachverständiger bin, kann und will ich den Bürger und Menschen nicht außen vor lassen.Mir ist jetzt nicht ganz klar, was Dr. Sponsel mit "nur bei direkter Berufung" meint. Nur, wenn er von einem Gericht als Sachverständiger beauftragt? Wenn ja, dann sehe ich da ein großes Manko in der Kommunikation. Dann sollte sein Titel und seine Expertise auch keine Rolle spielen und nicht bei der Proklamation von "Gegengutachten" genannt werden, die dazu dienen, den gerichtlichen Sachverständigen und dessen Ergebnisse in Frage zu stellen.
Eine glatte Fehlentscheidung
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Ulvi Kulac sitzt seit dem 7.9.2001 in der Bayreuther Forensik, das sind 4884 Tage. Heute genau vor 10 Jahren und 275 Tagen - am 21.04.2004 - wurde er einer behindertengerechten Spezialbehandlung in der Bayreuther Forensik zugeführt. Und da erlaubt es sich diese Strafvollstreckungskammer tatsächlich zu sagen: "Es seien zwar in den abgelaufenen Monaten Fortschritte erzielt worden, allerdings seien die erforderlichen therapeutischen Ziele noch nicht erreicht worden." In 10 Jahren und 275 Tagen nicht!"? So mancher mag sich daher fragen: Ist das die Rache für Mollath und den Freispruch vom Mordvorwurf, lässt sich das überhaupt noch anders als mit hässlichen Beweggründen erklären?
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Das Wesentliche: die Progredienz beim sexuellem Kindesmissbrauch hat in der Studie von Prof. Rettenberg et al. (2011) keinerlei Prognosewert. Aber auch das wird diese Koryphäe nicht stören, schließlich hat er die einmalige Chance bekommen, sein okkultes Aktengutachten aus 2010 im Nachhinein durch sein neues "Gutachten" 2014, also durch sich selbst, zu bestätigen. Das hat nichts mit Wissenschaft und auch nichts mit wohlverstandenem Rechtsstaat zu tun. Es kann eigentlich nur noch mit einem Nietzschewort charakterisiert werden.
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Ulvi Kulac darf am Heiligabend nicht nach Hause, das lasse sein Therapiestand nicht zu, nach über 10 Jahren
"Mein Antrag bei Herrn Dr. Leipziger, dass Ulvi Heiligabend zum 1. Weihnachtsfeiertag in Lichtenberg bei seinen Eltern sein darf, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass dies sein Therapiestand nicht zulässt "
Das hörte ich gestern von Gudrun Rödel, der Betreuerin von Ulvi Kulac, die das WA auf den Weg brachte.
Am Heiligabend wird Ulvi Kulac 3899 Tage Spezialbehandlung - seit dem 21.4.2004 - hinter sich haben, also 10 2/3 Jahre. Insgesamt werden es dann es dann über 13 Jahre, nämlich 4856 Tage sein.
Seit er vom Mordvorwurf frei gesprochen wurde, scheint er in den Augen des Dr. L und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit gewonnen zu haben, so dass offenbar die Behandlungskompetenz abgenommen hat. Na ja, fast 11 Jahre Spezialbehandlung, das reicht selbstverständlich längst nicht.
Da fragt sich vielleicht der eine oder andere schon, hat das etwas mit Macht, Geld oder Sadismus zu tun? Einerseits könnten Schadensersatzansprüche im Raum stehen, andererseits bringt ein "63er" der Anstalt ca. 100.000 im Jahr ...
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So mancher mag sich daher fragen: Ist das ((die Unterbringung/4856 Tage)) die Rache für Mollath und den Freispruch vom Mordvorwurf,
Paukenschlag im Lande Bayern: Ulvi Kulac Mitbewohner (besonders schwerer Vergewaltiger und Sexualstraftäter), wurde verlegt?
Wie bereits veröffentlicht ( http://behoerdenstress13.com/2015/01/21/paukenschlag-im-lande-bayern-ulvi-kulac-geisel-der-psychiatrie-in-bayreuth-seit-heute-eine-weiteres-jahr-bis-zum-08-12-2015/ (Archiv-Version vom 24.01.2015)), befand sich seit ca. 8 Wochen ein Verurteilter Alkoholkranker und wegen besonders schwerer Vergewaltiger und sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilter Sexualstraftäter auf dem Zimmer von Ulvi Kulac!
Laut telefonischem Interview wurde gestern mittgeteilt, das dieser Mitbewohner nicht nur aus dem Zimmer sondern auch auf eine andere Station verlegt wurde!
Diese Verlegung wurde durch einen Antrag gemäß § 109 StVollzG der Betreuerin/Rechtsanwalt möglich, da diese als nicht ausgebildete Psychiater trotzdem sofort erkannten, was der Klinikleitung nicht gelang!
Es lag die Vermutung nahe, dass es sich bei dem verurteilten Sexualstraftäter um einen psychisch Kranken handelte und das man diesen nicht mit einem geistig Behinderten zusammenlegen kann, was jedem Laien klar sein dürfte!
Auffällig bei diesem Sachverhalt war mal wieder die Entscheidungskompetenz der Verantwortlichen, da diese Verlegung auf Antrag erfolgte und dieser Antrag durch die Klinik weiter gereicht wurde zur Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth! Erst durch die Entscheidung der Kammer erfolgte die Verlegung!
Seltsam ist nur, dass bei der Entscheidung diesen Straftäter in Herr Kulac Zimmer zulegen die Strafvollstreckungskammer nicht Ihr Einverständnis geben musste, zur Verlegung aus dem Zimmer aber schon!
Ungeklärt ist immer noch die weitere Behandlung der im Antrag gestellten Forderung, dass bei Therapiemaßnahmen hinsichtlich der Deliktaufarbeitung diese nur noch in Anwesenheit der Betreuerin bzw. seinem Anwalt durchgeführt werden dürfen, da in der Vergangenheit Aussagen aufgetaucht waren die Herr Kulac nie gesagt haben soll!
Es wird höchste Zeit, dass die Psychiatrie und die dazu vorhandenen Gesetze und die daraus resultierenden Maßnahmen für die Insassen überarbeitet und transparent und nachvollziehbar überwacht werden!
jaska schrieb:Es lag die Vermutung nahe, dass es sich bei dem verurteilten Sexualstraftäter um einen psychisch Kranken handelte und das man diesen nicht mit einem geistig Behinderten zusammenlegen kann, was jedem Laien klar sein dürfte!Logisch, jedem Laien ist das natürlich klar ;)
jaska schrieb: bei Therapiemaßnahmen hinsichtlich der Deliktaufarbeitung diese nur noch in Anwesenheit der Betreuerin bzw. seinem Anwalt durchgeführt werden dürfen, da in der Vergangenheit Aussagen aufgetaucht waren die Herr Kulac nie gesagt haben soll!Dafür! Kann GR sich gleich mit therapieren lassen... Unglaublich. Woher wollen die wissen was uk in der Therapie sagt und was nicht? Von ihm? Ich bitte euch.. Er sagt ALLES was GR hören will ..
jaska schrieb:Seltsam ist nur, dass bei der Entscheidung diesen Straftäter in Herr Kulac Zimmer zulegen die Strafvollstreckungskammer nicht Ihr Einverständnis geben musste, zur Verlegung aus dem Zimmer aber schon!Nein, seltsam ist lediglich, dass wenn man einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 109 StVollzG) einreicht, man sich dann wundert, dass das n Gericht entscheidet. (Nicht Einverständnis gibt...)
jaska schrieb:Ungeklärt ist immer noch die weitere Behandlung der im Antrag gestellten Forderung, dass bei Therapiemaßnahmen hinsichtlich der Deliktaufarbeitung diese nur noch in Anwesenheit der Betreuerin bzw. seinem Anwalt durchgeführt werden dürfen, da in der Vergangenheit Aussagen aufgetaucht waren die Herr Kulac nie gesagt haben soll!Ah....Frau Rödel möchte jetzt selbst die Therapiemaßnahmen überwachen. Da weiß ich auch, was
jaska schrieb:Es wird höchste Zeit, dass die Psychiatrie und die dazu vorhandenen Gesetze und die daraus resultierenden Maßnahmen für die Insassen überarbeitet und transparent und nachvollziehbar überwacht werden!bedeuten soll.
Redjune schrieb: Er sagt ALLES was GR hören will ..Ich bitte Dich! Der Ulvi würde niemals irgendwas sagen, nur weils einer hören will..... ;)
jaska schrieb:Ungeklärt ist immer noch die weitere Behandlung der im Antrag gestellten Forderung, dass bei Therapiemaßnahmen hinsichtlich der Deliktaufarbeitung diese nur noch in Anwesenheit der Betreuerin bzw. seinem Anwalt durchgeführt werden dürfen, da in der Vergangenheit Aussagen aufgetaucht waren die Herr Kulac nie gesagt haben soll!Gibt es denn für diese Forderung überhaupt eine rechtliche Basis?
LivingElvis schrieb:Ich bitte Dich! Der Ulvi würde niemals irgendwas sagen, nur weils einer hören will..... ;)Wohl :) Aber das macht er nur bei Polizisten ;)
Mao1974 schrieb:über die "Tat zu Hause"- ist damit gemeint, er hat die Tat mit seinen Eltern besprochen oder geht es um die Tat, die zuhause stattfand?
Alleine 3 im Rahmen einer Aussage und 2 Videoaufnahmen von Tatrekonstruktionen.Und in dem Buch wird noch von einem männlichen Therapeuten gesprochen, somit käme er zu der obigen Liste noch dazu. Ebenso noch ein Geständnis, wenn obiges Zitat sich auf ein Geständnis im Elternhaus bezieht.
Dazu wenn ich mich recht erinnere ein Geständnis gegenüber einer Therapeutin, seinem Anwalt während eines Telefonates und seinem Vater.