Tussinelda
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Tussinelda schrieb:ich meinte, haben die Kinder damals ausgesagt? Und wenn, wäre dies dann überhaupt möglich, sie der Falschaussage zu bezichtigen, wenn sie damals Kinder waren?Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist man in Deutschland strafunmündig und kann nicht belangt werden.
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff "Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.Quelle: Wikipedia: Strafmündigkeit
Was ist wenn ich nicht weiß, dass ich etwas Falsches Aussage?http://www.verteidiger-berlin.info/docs/falschaussage-meineid.php
Bei der Falschaussage handelt es sich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass Sie wissen müssen, dass sich Ihre Aussage nicht mit der Wirklichkeit deckt. Gehen Sie davon aus, dass sich der Sachverhalt so zu getragen hat, wie Sie dem Gericht mitgeteilt haben und stellt sich dann aber heraus, dass Sie sich getäuscht haben, liegt keine vorsätzliche Falschaussage vor. Sie können dann nicht wegen einer Falschaussage gem. § 153 StGB bestraft werden. In Betracht kommt aber eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Falschaussage.
Frau.N.Zimmer schrieb:Wenn ihm seine " Unterstützer" ständig suggerieren er hätte ja nichts gemacht, oder die Kinder hätten ihn verführtgenau so sehe ich das auch. und ist auch der Grund, dass ich denke, die GR scchießt übers ziel hinaus und schadet "ihrem" Ulvi mehr als sie nützt.
ist das nicht kontraproduktiv für jede Therapie?
@Frau.N.Zimmer schrieb:Was ihr alles wisst! @Frau.N.Zimmer warst du dabei? Gibt es Belege dafür?
Wenn ihm seine " Unterstützer" ständig suggerieren er hätte ja nichts gemacht, oder die Kinder hätten ihn verführt
ist das nicht kontraproduktiv für jede Therapie?
@Blondi23 schrieb:Unsere Posts haben sich leider überschnitten.
So wie ich das verstehe, soll Ulvi auch für die Missbrauchsanschuldigungen rehabilitiert werden. Ich weiß nicht wie das gehen soll, ich bin aber auch juristischer Laie. Ich dachte aber immer, dass er sich selbst angezeigt hat.
@Frau.N.Zimmer@Frau.N.Zimmer , du behauptest hier Sachen - stellst sie sogar als Fakt dar ("... wenn ihm seine Unterstützer ständig suggerieren.."). Dabei hast du ÜBERHAUPT KEINEN Beleg dafür, dass "die Unterstützer" Ulvi irgendetwas "ständig suggerieren". Also bitte etwas langsam und bei den Fakten bleiben.
Nö, Herr Radler, warst Du dabei? Warst Du dabei - eine immer wieder gern genommene Floskel wenn einem die Argumente ausgehen :D
Darüber werden Fachleute entscheiden das sollte nich unsere Sorge sein.Genau! Das stimme ich zu. Und das hat mit Schicksal von Peggy und mit der Suche nach dem wahren Täter nichts zu tun.