Peggy Knobloch
03.01.2015 um 00:10Opfer sind all die Kinder.
Guten Abend/ Morgen
Guten Abend/ Morgen
Übersetzt lautet die o.g. Verhaltensfolge einer Oligophrenie übrigens, dass, wenngleich eine gewisse Einsichtsfähigkeit in verbotenes Handeln besteht, diese sich noch lange nicht in einer Verhaltenskontrolle bzw. Steuerungsfähigkeit niederschlägt. Das Handeln oligophrener Menschen ist größtenteils sehr unmittelbar und trieb- , nicht intellektuell gesteuert. Die Kontrolle sexueller Impulse durch Therapie erscheint mir auf Grundlage einer bestehenden Oligophrenie kaum möglich.Schön, das ist die Defintion der Oligophrenie. Nur ist das Problem in der Realität, dass psychische Krankheiten unterschiedliche Grade aufweisen. Einfach ein Definition auifführen ist eher ein schwarz-Weiß-Denken und wird einem individuellen Fall nicht gerecht.
in anderen Fällen sind es balistische, toxikologische Gutachten, technische Gutachten ect. Gerade weil sich Experten damit beschäftigen müssen, wird es wohl meist so sein, dass ein Gutachten von Laien nicht /kaum überprüfbar sein wird. Deswegen darf sich ein Gericht dennoch auf Gutachten stützen, es darf sich auch über Gutachten hinwegsetzen. die Forderung nach Überprüfbarkeit eines Gutachtens geht mMn voll daneben, nicht nur in diesem Fall.JosefK1914 schrieb:Das Gutachten wird damit faktisch unter den Randbedingungen eines solchen Verfahrens nicht mehr überprüfbar, was jedoch nicht sein darf, so dass aus meiner Sicht die Kritik von Sponsel zumindest in diesen Punkt voll berechtigt war.
Armes Deutschland, man soll also zu Gutachten so wie früher einem Priester ganz und gar vertrauen. Bei solchen Ansichten: Armes Deutschland.lawine schrieb: die Forderung nach Überprüfbarkeit eines Gutachtens geht mMn voll daneben, nicht nur in diesem Fall.
Richtig, Richter verweisen in Ihren Urteilen auch recht häufig auf andere Urteile. Dort wird aber nicht pauschal auf ein bestimmtes Urteil verwiesen, sondern in der Regel sogar mit Abschnittsnummer. Daher sind Urteile sogar nicht selten nicht nur seitenweise sondern sogar abschnittsweise durchnummeriert.lawine schrieb:ein Gutachter darf selbstverständlich auf Fachliteratur verweisen. Machen Juristen auch ständig
wenn Herr Sponsel kein Fachwissen auf dem Gebiet vorzuweisen hat, muss er wohl die Bücher ganz lesen ;)JosefK1914 schrieb:Nach Auffassung von @traces hätte sich Herr Sponsel halt die Bücher voll und ganz durchlesen sollen,
Wenn Sie die interessiert, können Sie ihn ja mal anschreiben und darum bitten. Sollten das von Ihrer Seite noch nicht erfolgt sein, ist eine solch rhetorischen Frage in meinen Augen eine popopulistische böswillige Unterstellung.traces schrieb:Warum hat Herr Sponsel nicht einfach mal das Literaturverzeichnis reinkopiert?
Dass Herr Kulac einen Fachmann zur Seite hat, der sicherlich dieses Wissen mitbringt, ist ein Sonderfall. Sonst ist das nicht gegeben und eine Hinzuziehung eine anderen Fachmanns, der ein Gutachten überprüfen kann, wird vom Staat nicht bezahlt. Diesem Umstand entsprechend sind eben an Guachten, welche für Gerichte erstellt werden, andere Anforderungen zu stellen als an Doktorarbeiten.lawine schrieb: wenn Herr Sponsel kein Fachwissen auf dem Gebiet vorzuweisen hat, muss er wohl die Bücher ganz lesen
Mein Eindruck von diesem Experten ist eher, dass er lediglich gegen alles schießt, was ihm nicht in den Kram passt. Hauptsache er kann was bringen, was könnte passen.JosefK1914 schrieb:Dass Herr Kulac einen Fachmann zur Seite hat, der sicherlich dieses Wissen mitbringt, ist ein Sonderfall.
Wahre Worte, gelassen ausgesprochen...jerry142 schrieb:Und wir wissen ja nicht, wie sich Ulvi K. TATSÄCHLICH aufführt. Wir kennen ja nur die Promi-Fotos.