@ramisha ramisha schrieb:Eigentlich erübrigt
sich eine ausufernde Diskussion über den Fakt.
Es gibt keinen Fakt, weil nach wie vor das rote Auto nicht verifiziert ist.
Wie erklärst Du Dir, dass die anderen Jungs, die mit den beiden durchs Dorf stromerten, diesen auffälligen Wagen nicht sahen? Dass ihnen die ganze Begegnung mit Peggy entging? Bei beiden Sichtungen (Ein- und Aussteigen)? Dass sich die Bäckereiverkäuferin nicht an Peggy noch an ihre Begleitung erinnerte und deren Chefin die Funktionstüchtigkeit der Türglocke bestätigte? Und dass die Verkäuferin sich nicht an den Wagen erinnerte?
Dass der Wagen Keinem sonst auffiel?
Dass Peggy wieder ausgestiegen sein soll?
Dass bei den Akten dokumentiert ist, dass die Jungs die Aussage zurückgezogen hatten?
Hier das, was sich laut Aktenlage ergibt:
Ergebnis der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl, 27. September 2012
http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberfranken und der dort erfolgten Aktenauswertung konnten die angesprochenen Jungen als Jörg D. und sein Schulfreund identifiziert werden. Die beiden Jungen wurden am 8. Mai 2001 auf eigene Veranlassung im Beisein ihrer Eltern angehört. Aufgrund widersprüchlicher Angaben wurden sie am 11. Juni 2001 nochmals im Beisein ihrer Mütter befragt und widerriefen dabei ihre Angaben. Sie gaben unabhängig voneinander an, die angegebenen Beobachtungen über die vermisste Peggy erfunden bzw. von anderen Kinder gehört zu haben.
Am 12. Juni 2002 wurden Jörg D. und sein Schulfreund erneut getrennt voneinander von zwei Kriminalbeamten im Rahmen der Alibiüberprüfung des Ulvi K. befragt. Hierbei ergaben sich keine neuen Erkenntnisse oder Meinungsänderungen der beiden Kinder. Im darüber gefertigten Aktenvermerk ist nicht vermerkt, ob bei der Befragung der Kinder deren Erziehungsberechtigte mit anwesend waren. Das Polizeipräsidium Oberfranken geht daher davon aus, dass diese erneute Befragung offensichtlich ohne Beisein der Eltern stattgefunden hat.
Zusammenfassend äußert sich das Polizeipräsidium Oberfranken dahingehend, dass die beiden Kinder zeitnah zum Verschwinden von Peggy befragt wurden. Es wurden ihnen keinerlei Vorhaltungen gemacht. Vielmehr wurde versucht, ihre Angaben zu konkretisieren, da beide Jungen sehr unterschiedliche und teilweise sehr widersprüchliche Angaben machten. Der Vorwurf, die Kinder seien von der Polizei unter Druck gesetzt worden und hätten daraufhin ihre Angaben ohne das Wissen ihrer Eltern widerrufen, kann durch das Polizeipräsidium Oberfranken nicht bestätigt werden. Der Widerruf ihrer Angaben erfolgte bereits am 11. Juni 2001 im Beisein ihrer Mütter.
ramisha schrieb:Insofern sind die Aussagen anlässlich des WAV für mich noch glaubwürdiger,
als die, die die Augenzeugen zeitnah tätigten.
Das kann nur sagen, wer die Informationen hier und den Forschungsstand rund um die Aussagequalität von Zeugen komplett ignoriert.
Um den Jungs komplett zu glauben muss man sogar noch den Ermittlern Aktenfälschung vorwerfen, zu einer Zeit, als es noch gar keinen Verdächtigen gab, den man schnell überführen hätte wollen.
@LivingElvis hat Recht:
LivingElvis schrieb:Was aber PAUSCHAL so ist, ist, dass Erinnerungen NIE die Wirklichkeit korrekt wiedergeben. Und eben mit den Jahren auch NIEMALS besser, sondern IMMER schlechter werden.