@Xtralarge Da ich gerade etwas Zeit habe, werde ich versuchen , Dir Deine gestrige Frage zu beantworten .
Im Vorfeld weise ich darauf hin, dass auch ich recherchiert habe und dabei auf diverse Unterlagen zurückgreifen konnte, aber, im Gegensatz zu L. via BR diese nicht veröffentlichen werde, da es zur Zeit ja noch laufende Ermittlungen gibt, bzw. diesbezügliche Ermittlungen bisher noch nicht eingestellt wurden. Ebenso werde ich weder meine Informationsquellen hier offen legen , noch über das , was ich gefunden habe, diskutieren. Meine Antworten stellen also lediglich eine Information bezüglich meiner Rechercheergebnisse dar und ich bitte darum, das so und nicht anders zu sehen und zu respektieren.
Beschränken werde ich mich, nach reiflicher Überlegung, was ich hier offen angebe, darauf, was derzeit hier die grössten Fragen und mit diesen die meisten Gedanken in Richtung J.B. als Tatverdächtigen aufzuwerfen scheint. Zu dieser Beschränkung habe ich mich aus oben genannten Gründen beschlossen.
Punkt 1 :
Wann und wieso kam J.B. auf die Idee, die Ermittler auf H.E. hinzuweisen.
J.B. erfuhr
zeitgleich von dem Missbrauch an seiner eigenen Tochter und dem Missbrauch an der Tochter von H.E. .
Aus meiner Sicht ist es sehr gut nachvollziehbar,weshalb er gerade dann die Ermittler auf H.E. hingewiesen hat.
Aus der Erkenntnis, die er gerade gewonnen hatte, musste der Gedanke, H.E. könnte auch etwas mit dem Verschwinden Peggys zu tun haben, ja geradezu zwangsläufig entstehen.
Und welcher Vater, der so etwas gerade erfahren hätte, hätte nicht ebenfalls darauf gepocht, dass die Möglichkeit zumindest genau untersucht wird.
Dieser nun völlig natürliche Gedanke, H.E. könne was mit dem Verschwinden Peggys zu tun gehabt haben, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Beschuldigung gegenüber H.E. durch J.B. .
Gerade die Tatsache, dass J.B. es einerseits nun zwar für möglich hielt, es sich anderseits aber nicht wirklich vorstellen konnte und deshalb eine Abklärung wollte, spricht m.E. dafür, dass weder J.B. noch seine Frau H.E. an diesem Tag in L. sahen.
In die Wohnung wäre H.E. so oder so auch nicht in Abwesenheit von Familie B. gekommen, da er keinen Schlüssel hatte.
Die für die Wohnung B. vorhandenen Schlüssel waren alle auch von diesen vorlegbar.
Vor Augen halten muss man sich dabei, dass J.B. zu dieser Zeit noch nicht als Verdächtiger galt und seine Gedanken unter diesem Aspekt bewerten.
Punkt 2 :
Angeblich soll J.B. einen Journalisten gefragt haben, wie er sich via Rechner ein Alibi beschaffen könnte.
Da die Kripo logischerweise immer von innen nach aussen ermittelt und somit auch immer zwangsläufig nahe Freunde und vertraute Nachbarn mit in die Ermittlungen geraten, fragte sich J.B. , wie er, sollte man ihn verdächtigen, seinen Aufenthalt zuhause belegen könnte.
Für mich ebenfalls nachvollziehbar .
Nun kam der Reporter W. vom Magazin F. auf J.B. zu und fragte , ob er ihn interviewenm dürfte. Die Intention von W. ist nachvollziehbar . Peggy war verschwunden und jedes Blatt wollte so viele Informationen wie möglich zu den Lebensgewohnheiten und den herrschenden Empfindungen von Personen erfahren , die Peggy und ihr Lebensumfeld näher kannten.
Solche Berichte steigern die Auflage, wie jeder von uns weiss.
Während W. J.B. interviewte, erklärte J.B. dem W. auch, dass er zwar zuhause und am Rechner war, aber nicht wisse, wie er das belegen könne.
Daraufhin zeigte W. dem J.B. , dass er das über den Verlauf machen könne und wie er diesen ansehen könne.
Und er zeigte es ihm , indem er selbst an den Rechner ging und den Verlauf auf- und abrief.
Kurze Zeit später kam es zu einem Gespräch zwischen dem Ermittler P. und J.B. in welchem J.B. dem Ermittler erleichtert sagte, dass er ja nun einen Beweis dafür habe, dass er zuhause und am Rechner war, nämlich eben diesen Verlauf.
Als er P . den Verlauf zeigen wollte, war dieser , den W. ja vorher selbst gesehen hatte, aber weg.
Somit hatte J. B. wieder keinen Nachweis und zusätzlich keine Erklärung dafür, weshalb der Verlauf nun weg war.
Deshalb bat er um eine Überprüfung seines Rechners, die dann auch durchgeführt wurde.
Bei der Spiegelung der Festplatte wurde der Verlauf wieder gefunden und man konnte erkennen, dass am ursprünglichen Verlauf keine Änderungen vorgenommen wurden.
Natürlich wurde W. dazu befragt, ob er J.B. wirklich zeigte, wie er anhand des Verlaufs sein Alibi beweisen könne.
Wie es daraufhin zu der angeblichen Formulierung von W. kam , J.B. habe ihn gefragt , wie er sich am Rechner ein Alibi besorgen könne, bleibt offen, da sich keine Aussage von W. mit diesem Wortlaut findet. Sollte W. dies genau so gesagt haben, kann es sich um eine falsche Formulierung handeln, denn eine bewusst umformulierte Aussage durch W. wäre nicht erklärbar bzw nur durch diesen selbst. Sollte er es nicht genau so gesagt haben, steht etwas im Raum , das dem "Blutfleck" auf U.K.s Arbeitsanzug und dem Umgang damit bei der Befragung gleichgesetzt werden könnte.
Punkt 3 :
J.B. habe angeblich gesagt, hätte er Peggy verbracht, würde sie sowieso niemand finden
Dieser Satz lässt sich in keiner Aussage von J.B. finden. Er steht lediglich in einer ( durch den BR verbreiteten ) Aktennotiz zu der am 5.6. 2002 durchgeführten Vernehmung von J.B. .
Da er nicht im eigentlichen Vernehmungsprotokoll zu finden ist und es somit auch keinen Beweis für diese Aussage , oder eine wortgenaue diesbezügliche Aussage durch J.B. gibt, gebietet es die Neutralität, diese Aktennotiz inhaltlich zu vernachlässigen , zumal auch nicht nachvollziehbar ist, wie es zu diesem Teil der Aktennotiz kam.
Sollte es diesen Satz von J.B. und das auch wortgetreu so gegeben haben, stellt sich die Frage, weshalb dann nicht umgehend intensiv auch gegen J.B. ermittelt wurde.
Punkt 4 :
Die hier erwähnte Livetickerformulierung , die so angeblich von KHK Müller stammen soll
Xtralarge schrieb: Alle drei weiteren Tatverdächtigen sind bereits wegen Kindesmissbrauchs aufgefallen.
Ob KHK Müller das genau so gesagt hat, lässt sich anhand des Livetickers und den darauf fussenden Berichten nicht definitiv feststellen, denn KHK Müller wurde nicht wörtlich zitiert, sondern die Behauptung, KHK Müller habe dies so gesagt, wurde in einer zusammenfassenden Form seiner Aussage wiedergegeben.
Genauen Aufschluss darüber könnte nur das Verhandlungsprotokoll geben , so diese Aussage wortgetreu mitprotokolliert wurde, was aber nicht zwingend der Fall sein muss, da ein wortgenaus mitprotokollieren durch das Gericht kein Muss ist.
Recherchieren konnte ich, dass es gegen J.B. niemals eine Beschuldigung oder gar Anklage wegen Kindesmissbrauchs gab, weder ab dem Zeitpunkt von Peggy Verschwinden, noch irgendwann davor. Dies wird KHK Müller ja ebenso bei seinen Ermittlungen aufgefallen sein.
KHK Müller könnte also auch gesagt haben , alle 3 weiteren Verdächtigen sind bereits im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch aufgefallen. Dies würde dann auch auf J.B. zutreffen, denn das könnte dann auf dessen Überlegungen ( siehe oben ) und sein verwandtschaftliches Verhältnis zu H.E. gemünzt gewesen sein, würde aber etwas komplett anderes bedeuten, als ein " Alle drei weiteren Tatverdächtigen sind bereits wegen Kindesmissbrauchs aufgefallen. " Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht wichtig zu erscheinen , wäre aber vom Aussageinhalt her gravierend.