@Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Ich denke es hängt davon ab wie die Staatsanwaltschaft plädieren wird.
Wird sie auf schuldig plädieren und Ulvi Kulac wird freigesprochen, dann wird sie sicher
Revision ankündigen. Unter Umstanden nach Vorliegen des Urteils diese dann absagen.
Plädiert sie auch auf Freispruch und Ulvi Kulac wird freigesprochen dann macht eine
Revision wenig Sinn, ist aber in dieser Konstellation in anderen Verfahren auch schon
vorgekommen.
Wird Ulvi Kulac erneut verurteilt wäre es an seinem Anwalt die Aufgabe Revision
einzulegen.
Das schließe ich aus.
Der vorsitzende Richter hat ganz klar die aktuelle Sicht des Gerichts aufgezeigt.
Es wäre nun an der StA gewesen, neue Beweismittel - beispielsweise eine erneute Befragung Kröbers oder ein neues Gutachten - anzubieten, um das Gericht noch umzustimmen.
Dies ist jedoch nicht erfolgt. Somit kann die StA keine Einsprüche mehr geltend machen, was den Verfahrensfehler "rechtliches Gehör" betrifft. Selbst bzgl. der freien Beweiswürdigung - die ein hohes Gut hier in D ist - kann hier die StA kaum etwas machen, denn sie hat alle Gelegenheiten nicht ausgenutzt, die Sichtweise des Gerichts noch zu korrigieren.
Eine Revision hat daher keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn dem Gericht unterlaufen bei der Urteilsbegründung gröbste Fehler, was eher auszuschließen ist. Natürlich 100%ig sicher kann man nie sein.
Dieser Fall ist mit dem Fall Weimar auch nicht zu vergleichen. Im Fall Weimar hat höchstwahrscheinlich dem vorsitzenden Richter das Urteil nicht gepasst, was im vorliegenden Fall gerade nicht vorliegt. Daher hat er in der Urteilsbegründung reingebracht, dass der Urteilsspruch quasi nur "subjektiv" begründet sei. Das hat dann natürlich zur Zurückverweisung durch den BGH geführt.
Der Fall Weimar ist daher nicht unbedingt ein Beispiel für die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands. Hier zeigt sich, dass letztendlich der vorsitrtzende Richter viel zu viel Macht hat. Die Mehrheitsentscheidung kann der vorsitzende Richter aushebeln, indem er bewusst Fehler in die Urteilsbegründunvg rein bringt, wie es vermutlich im Fall Weimar erfolgt ist. Für mich hat jedenfalls dieser Schuldspruch dadurch ein arges Geschmäckle bekommen.