Frau.N.Zimmer schrieb:Gerne wird hier nur der zweite Teil wahrgenommen und darauf rumgehackt. Der böse Polizist sagte ihm er wäre dann nicht mehr sein Freund, vorher sagte er jedoch Kulac solle die Wahrheit sagen.
Wie gesagt, auch in anderen Fällen werden die Ermittler das so in dieser Art sagen, falsch ist eben der zweite Teil, der eben zu einem falschen Geständnis führen KANN.
Frau.N.Zimmer schrieb:Hier zu unterstellen Kulac hätte sich eine " Wahrheit" ausgedacht , auf die Schnelle ausdenken können, weil ihm vielleicht noch jemand am Arm angefasst hat, ist falsch.
Ach neee, und das wissen Sie genau, ohne die ganzen Verhöre etc. zu kennen? Das Geständnis hat ja - ähnlich wie bei erkannten falschen Geständnissen - eine laaaaaaaange Vorgeschichte. Die darf man nicht vernachlässigen. Andere sind schon nach einer viel kürzeren Zeit umgekippt.
Warten wir doch mal schlicht und einfach das Urteil ab.
BigMäc schrieb:Selbst ein in dubio pro reo Urteil wird wahrscheinlich als Beweis für eine Unschuld und als Rechtfertigung dazu , noch mehr auf Anderen rumzuhacken , gesehen werden.
Das glaub ich kaum, der Fall wird auf längere Sicht in Vergessenheit geraten, weil letztendlich das Ziel "Recht wiederherzustellen" bzw. zu prüfen, ob wirklich ein Justizskandal vorgelegen hat, erreicht wurde. Das Thema zieht dann nicht mehr. Die aktuelle Konzentation auf andere Möglichkeiten ist m.E. nur der Wille, nicht nur einen Freispruch aus Mangel an Beweisen zu haben. Das man dann letztendlich über das Ziel hinausschießt, ist dann leider meist die Regel, aber hat mit der rechlichen Frage an sich nicht zu tun.
Der Fall wird dann als einer der vielen ungelösten Fällen in die Vergessenheit geraten, wenn nicht noch etwas besonderes passiert (Auffindung o.ä.). Insofern ist das WAV hier vollkommen berechtigt um endlich auf längere Sicht hier Ruhe reinzubringen. Wäre es nicht dazu gekommen, sähe die Sache gerade anders aus.
BigMäc schrieb:Nach Deiner Vorstellung, @atlasman , hätte man das Wiederaufnahmeverfahren erst gar nicht zugelassen.
Naja, erstaunlich ist es schon, dass schon in der ersten Instanz das WAV zugelassen wurde. Vielleicht hat man mitlerweile aus den Fällen wie Mollath, Rupp es nichts bringt, wenn sich die Richter mit Händen und Füßen gegen das WAV wehren. Das ist für das Ansehen der Justiz letztendlich schädlich.