Wie soll man sich denn mit einer Person unterhalten, die von sich aus nichts sagt, sondern auf die Fragen wartet? Sowas ist sehr schwierig und da nicht in den Bereich der Suggestion zu rutschen, ist nahezu unmöglich. Vermutlich wars noch nicht einmal Absicht, die Beamten wussten sich vll nicht anders zu helfen. Einerseits diese schwierige Aufgabe, die richtigen Fragen zu stellen, andererseits den Druck, dass ein Mädchen verschwunden ist.
Dann muss man den Stellenwert eines solchen Geständnisses eben anders bewerten.
Und vollkommen fehlerhaft ist es dann, wenn ein Gericht behauptet, dass für Suggestion keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. Dass hat mit Recht nichts zu tun und ist schlicht und einfach unsachlich.
Ein Richter, der dieses Video gesehen hat, darf so etwas dann niemals in seinem Urteil behaupten. Da es trotzdem erfolgt ist, ist zeigt die Unsachlichkeit des damals urteilenden Gerichts.
Eigentlich hätte das Urteil niemals vom BGH abgesegnet werden dürfen, aber hier kommt es dann natürlich etwas auf den Vortrag des Anwalts des Verurteilten an. Zur WAV ist es nur gekommen, weil die Tathypothese damals unbekannt war. Das Video allein, was jetzt u.U. eine besondere Rolle spielen könnte, hätte niemals ein WAV begründen können, da es schon im ersten Verfahren "berücksichtigt" wurde und es eben keine neues Dokument ist. Da jetzt wieder alles neu zu beurteilen ist, wird es jetzt zu berücksichtigen sein.
Der Ausgang ist natürlich nach wie vor offen, aber das vorläufige Fazit ist eben, dass das erste Urteil mit Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren ist. Und so etwas darf man nicht bagatellisieren. Das hatte nichts mit der erst später aufgetauchten Tathypothese zu tun.