Peggy Knobloch
07.04.2014 um 22:46JosefK1914 schrieb:Ein Zeuge kann nur dann seine Aussage verweigern, wenn diese für ihn belastend wäre. Was das dann für den vorliegenden Fall bedeuten würde, liegt auf der Hand. Wenn der Anwalt Fragen stellt, die einer wahrheitsgemäßen Beantwortung den Zeugen belasten würde, aber den Angeklagten entlasten, wäre letztlich eine Aussageverweigerung entlastend für den Angeklagten.@lawine
Für einen Prozess gegen den Zeugen dürfte diese Aussageverweigerung jedoch nicht berücksichtigt werden.
Was stimmt denn jetzt? Muss er was sagen, definitiv oder kann er an manchen Stellen die Beantwortung der Frage ablehnen?