Peggy Knobloch
05.04.2014 um 19:40Lemmer und Jung haben wenigstens erreicht was sie wollten man spricht über sie, leider auch hier über Stunden :D
Heike75 schrieb:Das "schlimme" ist, dass man aussagt oder mal lässt es. Wenn er aussagt, muss er rede und antwort stehen und die Fragen des Staatsanwaltes wären kein harmloser Smaltalk geworden.Ich nehm jetzt nur irgendwas als Zitat als Hinweis auf welches Thema ich mich beziehe. Habe dazu fragen..
Heike75 schrieb:Herr Kulac wird befragt:
StA.: "Herr Kulac, was sagen sie zu dem Vorwurf, Ulvi hätte Peggy missbraucht?"
Herr K.: "Ja, das kann ich mir vorstellen..."
traces schrieb:In letzter Instanz entscheidet das Gericht, was es verwertet oder auch nicht verwertet.Ja, das hat mir @lawine erst erklärt, wäre ja doppelt blöd wenn ein Richter da Absprachen träfe, wäre doch totaler Unfug, vllt wussten die beiden Journalisten ja auch noch nichts davon dass der Richter in seiner Entscheidung frei ist. ;)
Redjune schrieb: Würde der richter unbedingt wollen dass uk freigesprochen wird könnte er das gutachten bzw die geständnisse von der beweisaufnahme ausschliessen. oder nicht?Wir sind ja nicht im wilden Westen. Der Richter bräuchte ja schon eine anständige Erklärung, warum er das Gutachten nun plötzlich ausschliesst.
jaska schrieb:Nein, das Gericht positioniert sich nicht. Es hat nur seine Entscheidung gegenüber dem Gutachter begründet und seine Überlegungen dargelegt, inwiefern das Gutachten auf falschen Informationen beruht haben könnte.Und das geht "in meinen Augen" nicht.
jaska schrieb:Das ist sehr neutral und im ureigenen Interesse des Angeklagten.Das ist ein Wiederspruch in sich. Entweder es ist neutral oder es handelt im Interesse des Angeklagten.
jaska schrieb: Ich finde es nur unsäglich, dass in diesem Fall Gerüchten mehr Glauben geschenkt wird als Fakten. Dazu noch Lügen und Verleumdungen. Das ist einfach nicht meine Welt.Ich kenne sie nicht und deshalb glaube ich erstmal nichts.
jaska schrieb:Und wir haben ALLES hier schon zigfach durchgekaut. Von den ganzen Verschwörungstheorien bleibt nix übrig, wenn man ergebnisoffen rangeht.Auch hierzu kann ich nichts sagen, weil mir diese Theorien nicht bekannt sind.
....hat Kröber den Verteidiger von Ulvi Kulac, Michael Euler, in einer E-Mail an mich auch persönlich geschmäht und außerdem jeden, der das damalige Urteil für falsch hält, als Verschwörungstheoretiker diffamiert.Wenn dies Behauptung den Tatsachen entspricht und Lemmer diese E-Mail öffentlich gemacht hätte, gäbe es die aktuelle Diskussion um Kröber möglicherweise gar nicht. Viel deutlicher kann ein Gutachter doch nun wirklich nicht mehr machen auf welcher Seite er steht.....
Im Moment steckt mir das Statement des Gerichts quer. Hauptsächlich dieser Satz:Nein. Das Gericht erklärt mit diesem Satz, warum es Kröbers erstes Gutachten für ungültig hält.
deutlich gemacht, weshalb es sich bei der Existenz der Tathergangshypothese aus Sicht der Kammer um eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines vormals erstatteten Gutachtens handelt.
Hier positioniert sich das Gericht und sagt, dass die Berücksichtigung der Tathergangshy. das Gutachten doch eigentlich verändert müsste.
Xtralarge schrieb: Wenn dies Behauptung den Tatsachen entspricht und Lemmer diese E-Mail öffentlich gemacht hätte, gäbe es die aktuelle Diskussion um Kröber möglicherweise gar nicht.Ein bestellter Gutachter "spricht" (schreibt) in der Form mit einem Journalisten... ich weiss echt nicht, was sich dazu sagen noch soll.
traces schrieb:Das Gericht erklärt mit diesem Satz, warum es Kröbers erstes Gutachten für ungültig hält.Genau. Und deshalb ist es in meinen Augen ein "no-go".
Heike75 schrieb:Was das Gericht darüber denkt oder zu wissen glaubt, ist völlig uninteressantfür einen Gutachter. Inhalt 1. Semester Fachkunde Begutachtung. Auch und gerade Kröber ist nicht gerade dafür bekannt, dass er Gerichten "nach dem Mund" redet. Aber gut, das mag ein Begutachtungslaie anders sehen.
Xtralarge schrieb:Dieser gesamten "Gutachter Diskussion" hätte man sich entziehen können, wenn man für das WAV einen anderen, völlig neutralen Gutachter beauftragt hätte. Für mich wirklich nichtmal ansatzweise nachzuvollziehen, dass man Kröber eine "zweite Chance" gibt.Gegenüber jedem möglichen anderen Gutachter hat Kröber den Vorteil, dass er Ulvi persönlich erlebt hat. Und zwar damals, nicht den heutigen Ulvi.
"…, dass im Falle einer unwahren Berichterstattung umgehend zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.“Sehr vernünftig, wie ich meine…
unwahre BerichterstattungEcht jetzt.....? Erstaunlich.
Heike75 schrieb:Das hab ich schon kapiert :) aber ich versuche das ganze nur fallrelevant zu betrachten. In diesem fall und unter den gegebenen Umständen (Selbstanzeige durch uk, Geständnis unter Einbezug seines Vaters als "Helfer" und der großen frage nach dem Tagesablauf bzw. Uks Alibi) hätte ICH wenn ich Anwalt wäre dies riskiert. Es war immer noch Aufgabe der STA zu beweisen dass uk der Täter ist. Und um "begründete Zweifel" zu bringen hätte es möglicherweise ausgereicht.
Die gespielte Vernehmung als solche ist für die Tonne.
Heike75 schrieb:Wir sind ja nicht im wilden Westen. Der Richter bräuchte ja schon eine anständige Erklärung, warum er das Gutachten nun plötzlich ausschliesst.unsere Rechtspflegeorgane sind unabhängig. ein Sachverständiger gibt nicht vor, wie der Richter zu entscheiden hat. Ein Gutachten fließt in die Urteilsfindung ein, in welchem Maß, entscheiden die Richter (Mehrzahl, denn es sind mehrere Richter)
Wenn es ein klares Gutachten gibt, kann er es ja nicht einfach übergehen. Schliesslich ist das Gutachten ein tragender Teil der Verurteilung.
@Heike75nein das Gericht positioniert sich nicht dahingehend, dass das Gutachten eigentlich zu ändern sei. Das Gericht sagt, es sind neue Tatsachen aufgetaucht und begründet damit, warum einen erneute Begutachtung notwendig ist - es gibt also einen Auftrag an den Gutachter und begründet diesen.
...(DAs Gericht hat) .....deutlich gemacht, weshalb es sich bei der Existenz der Tathergangshypothese aus Sicht der Kammer um eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines vormals erstatteten Gutachtens handelt.
Hier positioniert sich das Gericht und sagt, dass die Berücksichtigung der Tathergangshy. das Gutachten doch eigentlich verändert müsste.