Peggy Knobloch
05.04.2014 um 18:22@ramisha
der Verkauf des neuen Buches kommt ja zum rechten Zeitpunkt, das fördert den Verkauf. Da sind wir uns einig.
Ich glaube nicht, dass ein solch harter Vorwurf einfach mal so rausposaunt wurde.
Irgendwas habe die Beiden in der Hand und man darf gespannt sein, was es ist.
@Frau.N.Zimmer,
habs grad gelesen.
Ich verstehe es so:
Der Richter teilt dem Gutachter mit, dass sich die Tatsachengrundlage aufgrund der Tathergangshy. (sie fand kein Eingang ins Gutachten, wurde vom Gutachter nicht berücksichtig) geändert hat...
Und das geht gar nicht, sorry!
Erst mal warten, bis der Gutachter die Unterlagen hat und ihn nicht schon vorher erklären, was da an Unterlagen auf ihn zu kommt und das sich die Tatsachengrundlage, von der der Gutachter ausgegangen ist, sich ändern.
Ob das Berücksichtigen dieser Tathergangshypothese letztendlich Einfluss auf das Gutachten haben wird, kann der Richter nicht beurteilen.
Er darf dem Gutachter überlassen, ob es sich dabei um Änderungen der Tatsachgrundlage, von denen der Gutachter ausging, handelt oder nicht.
Allein die Tatsache, dass er ihn auf "Neuigkeiten" hinweist:
"deutlich gemacht, weshalb es sich bei der Existenz der Tathergangshypothese aus Sicht der Kammer um eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines vormals erstatteten Gutachtens handelt.
Die Sicht der Kammer interessiert hier erst mal Keinen. Die vorab mitgeteilte Sicht des Gerichtes KANN Einfluss haben.
Gutachter, Du hast die Tathergangshypothese in Deinem Gutachten nicht berücksichtig. Bitte hole dies nach und ergänze das Gutachten. Punkt.
der Verkauf des neuen Buches kommt ja zum rechten Zeitpunkt, das fördert den Verkauf. Da sind wir uns einig.
Ich glaube nicht, dass ein solch harter Vorwurf einfach mal so rausposaunt wurde.
Irgendwas habe die Beiden in der Hand und man darf gespannt sein, was es ist.
@Frau.N.Zimmer,
habs grad gelesen.
Ich verstehe es so:
Der Richter teilt dem Gutachter mit, dass sich die Tatsachengrundlage aufgrund der Tathergangshy. (sie fand kein Eingang ins Gutachten, wurde vom Gutachter nicht berücksichtig) geändert hat...
Und das geht gar nicht, sorry!
Erst mal warten, bis der Gutachter die Unterlagen hat und ihn nicht schon vorher erklären, was da an Unterlagen auf ihn zu kommt und das sich die Tatsachengrundlage, von der der Gutachter ausgegangen ist, sich ändern.
Ob das Berücksichtigen dieser Tathergangshypothese letztendlich Einfluss auf das Gutachten haben wird, kann der Richter nicht beurteilen.
Er darf dem Gutachter überlassen, ob es sich dabei um Änderungen der Tatsachgrundlage, von denen der Gutachter ausging, handelt oder nicht.
Allein die Tatsache, dass er ihn auf "Neuigkeiten" hinweist:
"deutlich gemacht, weshalb es sich bei der Existenz der Tathergangshypothese aus Sicht der Kammer um eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines vormals erstatteten Gutachtens handelt.
Die Sicht der Kammer interessiert hier erst mal Keinen. Die vorab mitgeteilte Sicht des Gerichtes KANN Einfluss haben.
Gutachter, Du hast die Tathergangshypothese in Deinem Gutachten nicht berücksichtig. Bitte hole dies nach und ergänze das Gutachten. Punkt.