Peggy Knobloch
19.02.2014 um 23:11Ich habe mich in letzter Zeit nebenbei auch mit dem Berliner Serienmörder Thomas Rung beschäftigt, da ich das Buch "Die Geständnisse des Serienmörders Thomas Rung" von Peter Niggl gelesen habe. Auf S. 287 stieß ich auf die Abbildung eines Titelblattes des Sterns, die unter anderem mit der Zeile: "Sieben Opfer- Unschuldiger verurteilt? Der Justizskandal von Berlin" versehen war.
Auch im Fall Ulvi wird ja immer mal wieder von Justizskandal gesprochen. Auch aus diesem Grund habe ich versucht, etwas darüber herauszubekommen und stieß gerade auf einen Artikel, der im Jahre 1996 im Spiegel erschien. Darin heißt es:
Bei Herrn M. handelt es sich um die Person, die fälschlicherweise für Verbrechen des Herrn TR verurteilt wurde.
Ich finde diesen Abschnitt sehr bedeutsam und ziehe bewusst keine direkten Vergleiche. Somit möchte ich auch nicht sagen, dass es genauso bei Ulvi gewesen sein kann, seine Widersprüche, seine wiederholten Geständnisse auf eine vergleichbare Motivation zurückzuführen ist.
Ich möchte damit nur anmerken, wie schwer es für die Beamten sein kann, zwischen Wahrheit und Fantasie zu entscheiden, wie Menschen in Ausnahmesituationen reagieren können und weshalb wir deshalb nicht immer eine logische Erklärung für ihr Verhalten finden können. Auch möchte ich weiterhin keine Verharmlosung der Taten Ulvis an den Kindern betreiben, sondern nur darstellen, dass die Arbeit der Polizisten sehr schwer ist und Fehler passieren können. Letzteres ist tragisch für die unschuldigen Personen, keine Frage. Es sollte auch nicht passieren. Aber es kann passieren. Auch dies soll keine Entschuldigung sein, nur ein allgemeiner Hinweis.
Auch im Fall Ulvi wird ja immer mal wieder von Justizskandal gesprochen. Auch aus diesem Grund habe ich versucht, etwas darüber herauszubekommen und stieß gerade auf einen Artikel, der im Jahre 1996 im Spiegel erschien. Darin heißt es:
Es ergaben sich zwar Widersprüche - Mager hielt sich zum Beispiel nachweislich über die Mittagszeit des 13. Oktober auf einer Sozialstation auf, um Geld abzuholen. Bei der Polizei wiederum sagte er einmal, um diese Zeit habe er mit dem bei Frau Scharnow angeblich erbeuteten Geld einen Imbiß besucht. Doch der Widerspruch wurde angesichts der Geständniswilligkeit Magers übergangen oder vergessen.Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8885762.html
Der psychiatrische Sachverständige Professor Detlef Cabanis stellte damals zwar fest, daß der Angeklagte nur von "schwacher Intelligenz" (IQ 84) sei, daß er sich als minderwertig empfinde, daß er "scheu und gehemmt" im Umgang mit Menschen sei. Doch die Suggestibilität, die Wehrlosigkeit des Probanden erkannte er nicht. Er sah nicht, daß ein schwacher, unsicherer und unbeholfener Mensch wie Mager möglicherweise aus Angst spürbare Erwartungen zu erfüllen trachtete; oder daß ihn das Gefühl, einmal im Leben Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu können, verwirren und verleiten konnte.
Der Berliner Rechtsanwalt Rainer Elfferding, 48, der für Mager im November 1995 erfolgreich die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragte (dem Antrag hat sich danach auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen), schilt die Justiz nicht eines bösen Irrtums. Er schreibt in seinem Antrag: "Das sind Versäumnisse, wie sie in der Justiz täglich vorkommen können. Letztlich zeigt das Fehlurteil gegen Herrn Mager deshalb etwas viel Gefährlicheres auf als einen ,Justizskandal', nämlich die Risiken eines ,normalen' Strafverfahrens, in welchem wahrscheinlich kein Beteiligter bewußt und vorsätzlich falsch be- und geurteilt hat."
Genau das ist der Grund dafür, daß der Fall in die Sammlung berühmter Strafverfahren gehört - als Mahnung und Erinnerung, daß bei labilen, beeinflußbaren Beschuldigten besondere Sorgfalt bei der Prüfung eines leicht erzielten Geständnisses aufzuwenden ist.
Mager hat nicht bösartig, um die Justiz in die Irre zu führen, Falsches gesagt. Es wird bei der Frage der Haftentschädigung darüber zu sprechen sein, ob einem derart wehrlosen Menschen aufgebürdet werden darf, daß er sich kaum gewehrt hat und darum an seiner Verurteilung mitschuldig sein soll.
Bei Herrn M. handelt es sich um die Person, die fälschlicherweise für Verbrechen des Herrn TR verurteilt wurde.
Ich finde diesen Abschnitt sehr bedeutsam und ziehe bewusst keine direkten Vergleiche. Somit möchte ich auch nicht sagen, dass es genauso bei Ulvi gewesen sein kann, seine Widersprüche, seine wiederholten Geständnisse auf eine vergleichbare Motivation zurückzuführen ist.
Ich möchte damit nur anmerken, wie schwer es für die Beamten sein kann, zwischen Wahrheit und Fantasie zu entscheiden, wie Menschen in Ausnahmesituationen reagieren können und weshalb wir deshalb nicht immer eine logische Erklärung für ihr Verhalten finden können. Auch möchte ich weiterhin keine Verharmlosung der Taten Ulvis an den Kindern betreiben, sondern nur darstellen, dass die Arbeit der Polizisten sehr schwer ist und Fehler passieren können. Letzteres ist tragisch für die unschuldigen Personen, keine Frage. Es sollte auch nicht passieren. Aber es kann passieren. Auch dies soll keine Entschuldigung sein, nur ein allgemeiner Hinweis.