Peggy Knobloch
07.02.2014 um 15:32lawine schrieb:ernstzunehmenden Hinweisen zum Verbleib von Peggy und ernstzunehmenden Hinweisen auf mögliche andere Täter geht die STA nach, egal ob im WAV das Urteil gg. UK aufgehoben oder bestätigt wird.Na, dann solln se doch mal!
So registrierte die Polizei im Juni 2001, genau einen Monat nach dem angeblichen Mord, eine SMS von einem Handy, dessen Eigentümer in Peggys persönlichem Umfeld lebte. "Ich habe meine Mama schon lange nicht mehr gesehen", so die Nachricht an eine Bekannte der Familie. Die Ermittler nahmen seinerzeit an, dass Peggy Zugang zu dem Mobiltelefon hatte, kamen aber mit dieser Spur nicht weiter.Wären die Spuren auf Peggys T-Shirt von Ulvi gewesen, wäre die Sache geritzt und
Mysteriös erscheinen auch Flecken auf einem T-Shirt, das Peggy kurz vor ihrem Verschwinden trug. Eine hohe Zahl von Spuren sprechen laut kriminaltechnischer Untersuchung "für einen intensiven Kontakt" mit dem Handy-Eigentümer und gelangten auf das T-Shirt, wie es in den Akten heißt, "in angezogenem Zustand". Der Handy-Inhaber versichert, nie mit diesen Erkenntnissen konfrontiert worden zu sein; er könne sich die Aktenvermerke nicht erklären. Die Staatsanwaltschaft Hof konnte bislang aus Termingründen keine Auskunft zu den Spuren geben
das Geständnis zusammen mit den Indizien dermaßen erdrückend, dass von einem
WAV nie die Rede gewesen wäre. Die Flecken sind von zwei unterschiedlichen Laboren
untersucht worden, die zu dem gleichen Ergebnis kamen. Die Resultate liegen schriftlich
vor und waren sogar in diesem Thread auffindbar. Bedauerlich, dass so viele informierte
User aus dieser Zeit inzwischen aus den verschiedensten Gründen nicht mehr ansprechbar
sind.
Hierbei ist es unerheblich, ob sich der "Handy-Inhaber" Aktenvermerke erklären kann,
oder beteuert, wie mit den Erkenntnissen konfrontiert worden zu sein. Hier sprechen
protokollierte Untersuchungsergebnisse, nicht mangelhaftes Erinnerungsvermögen.
Abgesehen davon:
Warum kam man eigentlich "mit der Spur nicht weiter", die Peggy offenbar gelegt hatte,
als sie die Nachricht absetzte? Wenn Ermittler schon "annehmen", dass die Gesuchte
Zugang zu dem Handy hatte, sollte man annehmen, dass sie bei der Hartnäckigkeit,
die sie an anderer Stelle an den Tag legten, auch hier am Ball bleiben.
Offenbar ist die Staatsanwaltschaft Hof bis heute aus Termingründen eine Auskunft
zu den Spuren schuldig geblieben. Schade!
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Spiegel, 24. April 2013Bei früheren Ermittlungen sei in der Scheune ein Kinderhemd gefunden worden. Daran seien DNA-Spuren von Peggy gefunden worden, sagte Ulvi Kulacs ehemaliger Verteidiger Ortwin Lowak.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-ermittler-durchsuchen-weitere-gebaeude-a-896218.html
DNA-Spuren an Kinderhemd
In die Scheune waren die Ermittler bereits vor rund sechs Jahren gekommen, damals ermittelten sie gegen Robert E., weil er zwei Mädchen missbraucht hatte, wofür er später, im Juni 2008, zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Bei der Durchsuchung soll den Polizisten ein Kinderhemd in die Hände gefallen sein, das eine DNA-Spur enthielt, die teilweise mit der von Peggy übereinstimmte. Das gefundene Material reichte aber für eine sichere Zuordnung nicht aus.
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-polizeieinsatz-lichtenberg-102.html
Schlussendlich hat aber so eine teilweise Übereinstimmung keine große Beweiskraft. Hier noch ein Zitat von @LivingElvis
Themis schrieb:Menschliche DNA stimmt auch zu 55% mit der einer Banane überein. Auch da haben wir eine "teilweise Übereinstimmung"....Ah ja, "DNA-Spuren von Peggy", sagt der ehemalige Verteidiger Lowak und die Gattin
von R.E. behauptet, es sei ihr Hemdchen, nachdem es nach Besichtigung der Peggy
angeblich nicht gehört hat. Dann war Frau E. Pygmäe - andererseits wäre ein DNA-Abgleich
vielleicht auch hier von Erfolg gekrönt gewesen, wenn man festgestellt hätte, dass
noch nicht mal "teilweise" DNA der Gattin des R.E. vorhanden war.
Bei den vielen akribischen Untersuchungen, psychologischen Gutachten, Tathergangshypothesen,
minütlichen Zeitablaufsprotokollen, Ortsbegehungen und Tathergangsdarstellungen sollte so
viel Zeit drin sein.