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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:30
Also ich habe das so gelesen, aber ein Nachweis wurde mir gegenüber nicht erbracht.

Soviel ich weiss, wird der GdB nebst Merkzeichen im Ausweis eingetragen.

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:31
schwere Gehbehinderung? Das ist mir neu. Ich habe bislang immer nur auch seitens der BI gelesen, dass aufgrund seines Übergewichts die sportlichkeit beeinträchtigt war. Eine Gehbehinderung würden die doch extra hervorheben wenn dem so wäre, nicht?


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:33
@1947
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Die Gestaltung des Ausweises ist in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt.[1] Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:38
Also ich habe nachgelesen, dass auf Grund eines Hirnschadens die Motorola schwer beeinträchtigt ist.

Inwiefern dass den Tatsachen entspricht, kann ich nicht sagen, aber so was entscheidet das Versorgungsamt.

Diese Behinderung, oder Beeinträchtigung wurde u.a. als Grund aufgeführt, dass U.K. in seiner ganzen Beweglichkeit dauerhaft beeinträchtigt und somit benachteiligt ist.

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:41
Im Nürnbergwiki (http://www.nuernbergwiki.de/) ist der Schwerbehindertenausweis von Ulvi zu finden, deshalb kann man ihn sicher auch hier einstellen.

Seite 1:
http://www.nuernbergwiki.de/images/2/20/Ulvi_Kulac_Schwb-Ausweis.jpg
Ulvi Kulac Schwb-Ausweis


Seite 2:
http://www.nuernbergwiki.de/images/1/1e/Ulvi_Kulac_Schwb-Ausweis_2.jpg
Ulvi Kulac Schwb-Ausweis 2



Laut Wikipedia bedeuten die Markierungen B und G Folgendes:
(Quelle: Wikipedia: Schwerbehindertenausweis#Merkmale und Merkzeichen )


B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel § 3 Abs. 2 SchwbAwV,§ 146 Abs. 2 SGB IX

G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr § 3 Abs. 2 SchwbAwV,§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:44
@jaska
warst schneller wollt ich auch grad... - heisst das im klartext er darf nicht Autofahren? (oder alleine eine Straße überqueren??) eine schwere Gehbehinderung würde als Zeichen "aG" bedeuten?


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 12:48
@Redjune
Ich bin kein Profi. Aber so sehe ich das auch. Das heisst, er braucht Betreuung. Mehr würde ich da nicht reininterpretieren.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:00
Das Merkzeichen G attestiert aber eine Beeinträchtigung der Beweglichkeit und ich kenne Personen, die auf Grund von Unfällen eingeschränkt sind, jedoch diesen Status nicht bekommen.

Also müssen die Auswirkungen des Hirnschadens bei U.K. schon gravierend sein. So einen Ausweis bekommt man nicht zum Jux.

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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:03
@Scipper

Was sagst Du denn dazu.

Das Merkzeichen G besagt doch eine erhebliche Beeinträchtigungen der Beweglichkeit.

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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:04
@PaulVitti

Und Merkzeichen G?

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:04
G

Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß.

Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A91 (Archiv-Version vom 01.07.2012)


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:05
Nur so am Rande. Wer mit einer Console spielt, muss über ein Reaktionsvermögen und über eine gute Motorik verfügen. Logisches Denken schadet auch nichts. Hatte Herr Kulic das Gerät als Möbelstück oder zur Benutzung?


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:06
@1947
@jaska
@Redjune

Also ein "G" im Schwerbehindertenausweis sagt zunächst einmal über die Fähigkeit zu
laufen oder zu rennen nur wenig aus.

Es bedeutet dass die Person Probleme hat am normalen Straßenverkehr teil zu nehmen.
Dies kann auch aufgrund einer geitigen Behinderung sein.

Überspitzt gesagt:
Auch ein Marathonläufer könnte ein "G" bekommen, wenn er planlos herumirrt.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:07
@stupormundi
@PaulVitti
Danke für die Bestätigung!

@liso11
Gute Ergänzung.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:12
Mich wundert jetzt wirklich warum man ihn dann halbe Nächte in anderen Ortschaften herumstromern ließ ? Wenn er doch laut Behindertenausweis eine Begleitung gebraucht hätte.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 13:36
@Frau.N.Zimmer
Er ist doch n erwachsener Mann.... Außer halt zu den Zeitpunkten, an denen es gerade passt dass man ihn wie einen 2.Klässler beschreibt - je nachdem... so genau nahms damals niemand schätze ich.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 14:06
@stupormundi

Doch. Das Merkzeichen ist vergleichbar mit einer einseitigen Unterschenkelamputation.

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 14:12
@1947

Nein!

Der Gesetzestext:

"In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden."

Bei geistig Behinderten ist die Störung der Orientierungsfähigkeit oft der Grund für das "G" (letzter Teil des Textes in der Klammer). Daher, auch wer rein körperlich durchaus normal laufen kann, kann ein solches "G" bekommen.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:15
@stupormundi

Sehr gut erklärt :)

Vllt. kam das G ja auch erst wegen seiner Unterbringung in der Forensischen hinzu.
Als Insasse dieser kann er natürlich nicht alleine unterwegs sein. Sollte so mal ein Facharzt aufgesucht werden der mit den Öffentlichen erreichbar ist, brauchen die Pfleger eben auch keinen Fahrschein bezahlen.
Ich kann mir kaum vorstellen dass er das G schon 2001 hatte als er noch freizügig durch die Gegend trampten konnte.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:31
@Frau.N.Zimmer

Das würde ich nicht einmal sagen, denke eher das hat er schon seit der
Jugendzeit im Ausweis stehen. Erstausstellung war ja auch schon 1987.
Bei geistig Behinderten durchaus üblich.

So viel sollte man dem auch gar nicht beimessen.


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